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EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten (deutsch)

bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten

EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache

bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils

des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die

Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten

05.09.2024 / 15:32 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG

(EU) NR. 596/2014

Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer

Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von

Sportwetten

Die bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") hatte am 11.07.2024

bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschieden

hat, dass es davon ausgeht, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz

durch die Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet

Ltd., Malta, der Umsatzsteuer unterliegt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es werden Rechtsmittel eingelegt. Die

durchgeführte und heute abgeschlossene Prüfung der Erfolgsaussichten der

Rechtsmittel führt unter Aufgabe der bisherigen Risikobewertung gleichwohl

zur Bildung von Rückstellungen in einem Betrag von rund 4,8 Mio. EUR (inkl.

Zinsen). Eine bilanzielle Abbildung in der Kapitalmarktberichterstattung

erfolgt auf Grund der inzwischen abgeschlossenen Aufstellung des

Zwischenabschlusses zum 30.06.2024 mit Wirkung zum 30.09.2024.

Es wird weiterhin erwartet, dass der bet-at-home.com AG Konzern im laufenden

Geschäftsjahr einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Mio. EUR und

53 Mio. EUR und ein EBITDA vor Sondereinflüssen (wie im Konzernabschluss zum

31.12.2023 definiert) von -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR erreicht. Der

vorgenannte Rückstellungsbetrag wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nur

insoweit berücksichtigt, wie er in Bezug auf Geschäftsaktivitäten des

Geschäftsjahres 2024 gebildet wird.

Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: bet-at-home.com AG

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Fax: +49 211 545 598 78

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Internet: www.bet-at-home.ag

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