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IMMOFINANZ - Barabfindung für der S IMMO-Minderheitsaktionäre mit 22,05 Euro je Aktie festgesetzt

Im Rahmen des Gesellschafter-Ausschlussverfahrens wird IMMOFINANZ zusammen mit dem Vorstand der S IMMO AG den gemeinsamen Bericht gemäß § 3 Abs 1 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) erstatten. Die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts und die Angemessenheit der Barabfindung werden von BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter sachverständigen Prüferin geprüft.

 

Über den Gesellschafterausschluss („Squeeze-Out“) soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG, die für den 14. Oktober 2024 geplant ist, beschlossen werden. Das Unternehmenswertgutachten sowie der gemeinsame Bericht über den geplanten Ausschluss gemäß § 3 Abs 1 GesAusG werden zusammen mit den weiteren zu veröffentlichenden Unterlagen während eines Monats vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der S IMMO AG bereitgestellt.