EQS-Adhoc: dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als Mitglieder zur Wahl vor (deutsch)
dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als Mitglieder zur Wahl vor
dormakaba Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung/Jahresergebnis
dormakaba Verwaltungsrat schlägt Marianne Janik und Ilias Läber als
Mitglieder zur Wahl vor
03.09.2024 / 06:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Der Verwaltungsrat von dormakaba schlägt der Generalversammlung vom 10.
Oktober 2024 die Wahl von Marianne Janik und Ilias Läber als neue
unabhängige Mitglieder des Gremiums vor. John Liu wird sich aus dem Gremium
zurückziehen. Alle anderen Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtszeit
zur Wiederwahl. Im Zusammenhang mit den Nominierungen gibt dormakaba zudem
einen Entscheid der Schweizer Übernahmekommission bekannt.
Rümlang, 3. September 2024 - Marianne Janik (58) ist eine
Führungspersönlichkeit mit starkem Leistungsausweis in der Transformation
und im Management von Unternehmen in technologieorientierten und
industriellen Branchen. Von 2011 bis April 2024 hatte sie verschiedene
Führungspositionen bei Microsoft inne, seit 2020 als Geschäftsführerin von
Microsoft Deutschland. Davor arbeitete sie als General Manager EMEA
Electricity bei Elster, einem führenden Hersteller von Energiemess- und
-regelgeräten, sowie als Mitglied der Geschäftsleitung von ESG, einem
führenden Anbieter von System- und Softwarelösungen für
Regierungsorganisationen. Marianne Janik ist Mitglied des Aufsichtsrats von
KPMG Deutschland, und war bis Ende Juni 2024 Mitglied der Verwaltung des
Migros-Genossenschafts-Bundes in der Schweiz. Sie ist französische und
deutsche Staatsbürgerin und hat an der Universität Würzburg in
internationalem Recht promoviert.
Ilias Läber (50) ist seit 2021 CEO von Spectrum Value Management, dem
Familien-Office einer Schweizer Industriellenfamilie. Er ist zudem
Mitgründer und Managing Partner des Spectrum Entrepreneurial Ownership Fund
(seit 2022), eines Investmentfonds, der ein konzentriertes Portfolio an
grossen Minderheitsbeteiligungen von börsenkotierten europäischen
Mid-Cap-Unternehmen hält, darunter eine Beteiligung an dormakaba. IIias
Läber verfügt über langjährige Erfahrung als Verwaltungsrat verschiedener
börsenkotierter Unternehmen, darunter Holcim (Mitglied seit 2022), CANCOM SE
(Mitglied seit 2024) und Panalpina Welttransport Holding AG (Mitglied
zwischen 2013 bis 2019). Er begann seine berufliche Laufbahn bei McKinsey &
Company (2001 bis 2008) und war Partner bei Cevian Capital (2008 bis 2019).
Ilias Läber ist Schweizer Staatsbürger. Er besitzt einen MSc in
Ingenieurwissenschaften der ETH Zürich und hat an der Universität Zürich in
Volkswirtschaft promoviert.
John Y. Liu, Mitglied des Verwaltungsrats von dormakaba seit 2020, wird sich
an der kommenden Generalversammlung aus dem Gremium zurückziehen. Der
Verwaltungsrat ist ihm für seine bedeutenden Beiträge zu den Fortschritten
der dormakaba Gruppe zu grossem Dank verpflichtet und wünscht ihm für seine
künftigen Vorhaben alles Gute.
Die heute bekannt gegebenen Nominationen füllen auch die Vakanz, die sich
aus der Ernennung von Till Reuter zum CEO von dormakaba per 1. Januar 2024
und seinem gleichzeitigen Rücktritt aus dem Verwaltungsrat ergab. Nach der
Wahl der Kandidierenden wird der Verwaltungsrat wieder aus zehn
nicht-exekutiven, unabhängigen Mitgliedern bestehen.
Weitere Einzelheiten zur diesjährigen Generalversammlung werden in der
Einladung enthalten sein, die im Laufe dieses Monats verschickt wird.
dormakaba gibt Entscheid der Übernahmekommission in Zusammenhang mit
Nominierungen bekannt
In Verbindung mit den Nominierungen zur Wahl in den Verwaltungsrat gibt die
dormakaba Holding AG ebenso bekannt, dass die Übernahmekommission das Gesuch
der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH +
Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH betreffend Feststellung des
Nichtbestehens einer Angebotspflicht gutgeheissen hat. Die dormakaba Holding
AG ist verpflichtet, das Dispositiv der Verfügung der Übernahmekommission zu
publizieren. Dies muss auch in französischer Sprache erfolgen.
Verfügung 882/01 der Übernahmekommission vom 29. August 2024 betreffend das
Gesuch der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel Industriebeteiligungs
GmbH + Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH betreffend Feststellung
des Nichtbestehens einer Angebotspflicht betreffend dormakaba Holding AG:
"Die Übernahmekommission verfügt:
1. Es wird festgestellt, dass weder der Antrag des Verwaltungsrats der
dormakaba Holding AG auf Wahl eines Vertreters der SEO Management AG in
den Verwaltungsrat noch dessen Wahl durch die Generalversammlung der
dormakaba Holding AG die Angebotspflicht im Sinne von Art. 135 Abs. 1
FinfraG bezüglich dormakaba Holding AG auslöst.
2. Es wird festgestellt, dass das künftige Verhalten und Handeln der
Vertreter der Mankel/Brecht-Bergen Familie und der
Kaba-Familienaktionäre sowie der SEO Management AG im Verwaltungsrat der
dormakaba Holding AG in ihrer Funktion als Verwaltungsräte nicht die
Angebotspflicht im Sinne von Art. 135 Abs. 1 FinfraG bezüglich der
Gesellschaft auslöst, soweit sie die "Principles of Conduct to Prevent
Inadvertent Acting in Concert" einhalten.
3. Die vorliegende Verfügung wird frühestens am Tag der Publikation der
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung von dormakaba Holding AG
mit einem entsprechenden Wahlantrag auf der Website der
Übernahmekommission veröffentlicht. dormakaba Holding AG hat das
Dispositiv dieser Verfügung zu veröffentlichen.
4. Zulasten der dormakaba Holding AG, der Familie Mankel
Industriebeteiligungs GmbH + Co. KGaA und der Mankel Family Office GmbH
wird eine Gebühr von CHF 20'000 erhoben, unter solidarischer Haftung."
Der Verwaltungsrat der dormakaba Holding AG hat entschieden, keine
Stellungnahme gemäss Art. 61 Abs. 3 lit. a der Übernahmeverordnung (UEV; SR
954.195.1) zu veröffentlichen.
Eine Aktionärin oder ein Aktionär, welche oder welcher eine Beteiligung von
mindestens drei Prozent der Stimmrechte an der dormakaba Holding AG, ob
ausübbar oder nicht (qualifizierte Aktionärin oder qualifizierter Aktionär,
Art. 56 UEV), nachweist und am Verfahren bisher nicht teilgenommen hat, kann
gegen die vorliegende Verfügung Einsprache erheben. Die Einsprache ist bei
der Übernahmekommission innerhalb von fünf Börsentagen nach der
Veröffentlichung des Dispositivs der vorliegenden Verfügung einzureichen.
Sie muss einen Antrag und eine summarische Begründung sowie den Nachweis der
Beteiligung gemäss Art. 56 Abs. 3 und 4 UEV enthalten (Art. 58 Abs. 3 UEV).
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Französische Version / Traduction française du texte original en allemand
Décision 882/01 de la Commission des OPA du 29 août 2024 concernant la
requête de dormakaba Holding SA, Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH +
Co. KGaA et Mankel Family Office GmbH concernant la constatation de
l'absence d'obligation de présenter une offre pour dormakaba Holding SA:
"La Commission des OPA décide:
1. Il est constaté que ni la proposition du conseil d'administration de
dormakaba Holding SA d'élire un représentant de SEO Management SA au
conseil d'administration, ni l'élection de celui-ci par l'assemblée
générale de dormakaba Holding SA ne déclenchent l'obligation de
présenter une offre au sens de l'art. 135 al. 1 LIMF pour dormakaba
Holding SA.
2. Il est constaté que le comportement et les actions futures des
représentants de la famille Mankel/Brecht-Bergen et des actionnaires
familiaux Kaba de même que de SEO Management SA au conseil
d'administration de dormakaba Holding SA en leur qualité
d'administrateurs ne déclenchent pas l'obligation de présenter une offre
au sens de l'art. 135 al. 1 LIMF pour la société, dans la mesure où ils
respectent les "Principles of Conduct to Prevent Inadvertent Acting in
Concert".
3. La présente décision est publiée sur le site internet de la Commission
des OPA au plus tôt le jour de la publication de la convocation à
l'assemblée générale ordinaire de dormakaba Holding SA avec une
proposition d'élection correspondante. dormakaba Holding SA doit publier
le dispositif de la présente décision.
4. dormakaba Holding SA, Familie Mankel Industriebeteiligungs GmbH + Co.
KGaA et Mankel Family Office GmbH acquitteront un émolument de CHF
20'000, avec responsabilité solidaire."
Le conseil d'administration de dormakaba Holding SA a décidé de ne pas
publier de prise de position conformément à l'art. 61 al. 3 let. a de
l'Ordonnance sur les OPA (OOPA; RS 954.195.1).
L'actionnaire qui prouve détenir au minimum 3% des droits de vote,
exerçables ou non, de dormakaba Holding AG (actionnaire qualifié, art. 56
OOPA) et qui n'a pas participé à la procédure peut former opposition contre
la présente décision. L'opposition doit être déposée auprès de la Commission
des OPA dans les cinq jours de bourse suivant la publication du dispositif
de la présente décision. L'opposition doit comporter une conclusion, une
motivation sommaire et la preuve de la participation de son auteur
conformément à l'art. 56 al. 3 et 4 OOPA (art. 58 al. 3 OOPA).
Weitere Informationen für:
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Patrick Grawehr Patrick Lehn
Chief Legal Officer / Secretary to Press Officer
the Board
T: +41 44 818 92 86
[1]patrick.grawehr@dormakaba.com [1]patrick.lehn@dormakaba.com
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und denjenigen, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht oder
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Ende der Adhoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: dormakaba Holding AG
Hofwisenstrasse 24
8153 Rümlang
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Telefon: +41 448189011
E-Mail: info@dormakaba.com
Internet: https://www.dormakabagroup.com
ISIN: CH0011795959
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 1980063
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1980063 03.09.2024 CET/CEST
ISIN CH0011795959
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