, dpa-AFX

ROUNDUP: Streiks bei Discover auch am Wochenende - Ausfälle drohen

BERLIN (dpa-AFX) - Fluggäste des Lufthansa -Ferienfliegers Discover müssen sich auch am Wochenende auf streikbedingte Ausfälle einstellen. Die Streiks würden bis einschließlich Sonntag fortgesetzt, teilte die Vereinigung Cockpit (VC) mit. Ursprünglich hätte der am Dienstag begonnene Ausstand am Freitag enden sollen. Mit dem Schritt wolle VC seine Entschlossenheit im aktuellen Tarifkonflikt demonstrieren.

"Die weitere Eskalation der Spartengewerkschaft VC ist völlig inakzeptabel und ohne jedes Maß", teilte Discover Airlines mit. Ein sechstägiger Streik in der intensivsten Reisezeit des Jahres sei verantwortungslos. Discover habe es in den vergangenen Tagen trotz Streiks geschafft, mehr als drei Viertel des Angebots wie geplant selbst zu fliegen. Auch in den kommenden Tagen werde das Unternehmen daran mit Hochdruck arbeiten. Discover sehe weiterhin keinen Grund, auf "politische Interessen und Machtspiele der Spartengewerkschaften einzugehen".

VC hatte Discovers fliegendes Personal in Cockpit und Kabine gemeinsam mit der Gewerkschaft Ufo dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Am Mittwoch waren deshalb am Flughafen Frankfurt acht der 26 geplanten Starts gestrichen worden, in München entfiel laut Discover ein Flug nach Ibiza. Für den Donnerstag war eine ähnliche Bilanz erwartet worden.

Mit den Streiks wollen die im Lufthansa-Konzern verwurzelten Spartengewerkschaften eigene Tarifverträge durchsetzen, nachdem das Management sich mit der Konkurrenz von Verdi auf ein Vertragswerk geeinigt hat. Verdi repräsentiere nur wenige Piloten und Flugbegleiter im Unternehmen, behaupten Ufo und VC. Der 2021 gegründete Ferienflieger Discover Airlines hat bislang 27 Maschinen, mit denen er Urlaubsziele in Europa und Übersee anfliegt. An Bord arbeiten rund 1.900 Menschen./jcf/DP/he

 ISIN  DE0008232125

AXC0266 2024-08-29/20:59

Relevante Links: Deutsche Lufthansa AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.