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EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (deutsch)

LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro

EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e):

Anleiheemission/Anleiheemission

LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro

28.08.2024 / 16:48 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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LEG Immobilien SE platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro

Düsseldorf, 28. August 2024 - LEG Immobilien SE ("LEG" oder die

"Gesellschaft")

gibt die erfolgreiche Platzierung garantierter, nicht nachrangiger,

unbesicherter Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 und

einem Gesamtnennbetrag von 500 Mio. Euro (die "Wandelschuldverschreibungen")

bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V. (die

"Emittentin"), einer hundertprozentigen niederländischen Tochtergesellschaft

von LEG, begeben, durch LEG garantiert und können in 4,3 Mio. neue Aktien

und/oder Stammaktien der Gesellschaft (die "Aktien") umgewandelt werden, was

ungefähr 5,7 % des derzeit ausgegebenen Grundkapitals der Gesellschaft

entspricht. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden

ausgeschlossen.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der

Wandelschuldverschreibungen zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten

und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu ihrem Nennbetrag und mit einem

festen Zins von 1,00% p.a., der halbjährlich nachträglich zahlbar ist,

begeben. Sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft

und gekündigt wurden, werden die Wandelschuldverschreibungen an ihrer

Endfälligkeit, den 4. September 2030, zu ihrem aufgezinsten

Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag sowie Prämienrückzahlung) in Höhe von 106,34

% ihres Nennbetrags zurückgezahlt. Der anfängliche Wandlungspreis beträgt

117,4748 Euro, was einer Wandlungsprämie von 37,5 % über dem

Referenzaktienkurs von 85,4362 Euro entspricht, der auf Basis des

volumengewichteten durchschnittlichen Kurs der Aktien der Gesellschaft im

XETRA-Handelssystem zwischen Start und Preisfestsetzung der

Wandelschuldverschreibungen festgesetzt wurde. Aufgrund des aufgezinsten

Rückzahlungsbetrags bei Endfälligkeit liegt der effektive Wandlungspreis bei

ca. 124,92 Euro gegen Endfälligkeit.

Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder

um den 4. September 2024 erfolgen und die Einbeziehung der

Wandelschuldverschreibungen in den Handel des Freiverkehrs an der

Frankfurter Wertpapierbörse wird kurz darauf erwartet.

Gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen wird die Emittentin

jederzeit berechtigt sein, die Wandelschuldverschreibungen zum aufgezinsten

Rückzahlungsbetrag (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzahlen (i) an oder

nach dem 25. September 2028, wenn der Wert der einer

Wandelschuldverschreibung zugrundeliegenden Aktien während eines bestimmten

Zeitraums 130 % des dann gültigen aufgezinsten Rückzahlungsbetrages

entspricht oder übersteigt, oder (ii) wenn 20 % oder weniger des

Gesamtnennbetrages der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.

Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Wandelschuldverschreibungen

ausschließlich institutionellen Anlegern in gewissen Jurisdiktionen

außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten.

Als Teil des Angebots hat sich die Emittentin und die Gesellschaft zu einer

90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher

Ausnahmen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators.

Kontakt:

Frank Kopfinger, CFA

Head of Investor Relations & Strategy

Tel. +49 2 11 / 45 68 550

Mob. +49 1 72 / 173 9339

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen

Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),

Australien, Japan, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche

Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte,

veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,

Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten

Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen,

die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen

sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese

beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken

und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in

irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder

darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht

genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in

der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der

Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)

Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht

gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder

zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer

Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,

Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher

derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,

zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht

verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.

irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf

sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf

sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen, die in diesem

Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem

U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities

Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines

Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten

registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten

angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,

aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine

Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es

handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden

Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der

Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act

unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.

Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen

Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen

US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der

vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten

Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder

einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein

Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen

Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf

keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung

erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder

einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"

im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle

Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000

(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die

"Order")

sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende

Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)

fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).

Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht

verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem

Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur

Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen

getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in

dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

EU-Prospektverordnung sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung

(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren

hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes

festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im

Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle

Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die

beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder

zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des

Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch

dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder

Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete

Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle

Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in

Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde

liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird

darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der

Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b)

eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die

Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige

Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, verkauft oder

anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht

angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für

diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)

Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;

und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils

gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser

Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1

Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)

Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA

in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im

Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000

(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen

des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern

dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2

Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA

in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der

EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares

Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das

Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger

sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung

oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die

keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

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Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

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Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich

für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen

Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber

niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes

verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die

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Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint

Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der

Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien

als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche

Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der

Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang

mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,

verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global

Coordinator und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen

(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern

abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen

verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,

Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen

Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner

und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher

Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu

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Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung

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dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit

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Ende der Insiderinformation

28.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: LEG Immobilien SE

Flughafenstraße 99

40474 Düsseldorf

Deutschland

Telefon: +49 (0) 211 / 4568 - 0

Fax: +49 (0) 211 / 4568 - 22 204

E-Mail: ir@leg-se.com

Internet: www.leg-se.com

ISIN: DE000LEG1110

WKN: LEG111

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

Stuttgart (Freiverkehr Plus), Tradegate Exchange

EQS News ID: 1977009

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1977009 28.08.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000LEG1110

AXC0205 2024-08-28/16:49

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