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APA ots news: Nach "Crowdstrike"-Krise: FMA mahnt Finanzdienstleister und IKT-Anbieter sich rechtzeitig auf DORA vorzubereiten

Das neue EU-Aufsichtsregime zur Stärkung der Cyber- und

IKT-Sicherheit- FMA stellt eigenen DORA-Bereich auf Website

online

Wien (APA-ots) - Vor wenigen Wochen hat das fehlerhafte Update der

"Crowdstrike"-

Software eine weltweite Krise ausgelöst. So mussten etwa

Krankenhäuser auf Notbetrieb umstellen, Flugzeuge konnten nicht

abheben, Lebensmittelläden schlossen oder Bankomaten fielen aus. Ein

Vorfall, der dramatisch vor Augen geführt hat, dass nicht nur

bösartige Hackerattacken oder gefährliche Computerviren ein

gravierendes IT- und System-Risiko darstellen können, sondern sogar

einfache Produktmängel. Die EU-Verordnung über die digitale

operationale Resilienz im Finanzsektor ( Digital Operational

Resilience Act [1] oder kurz DORA), die ab dem 17. Jänner 2025

anzuwenden ist, adressiert genau derartige Risiken, rückt die

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in den

regulatorischen Fokus und stärkt die Widerstandsfähigkeit der

europäischen Finanzunternehmen und des gesamten Finanzmarkts

gegenüber Cyber-Risiken und IKT-bedingten Betriebsstörungen. Überdies

bezieht sie erstmals auch IKT-Drittanbieter, die als kritisch

eingestuft werden, in den neuen Überwachungsrahmen ein.

"DORA ist ein ambitionierter regulatorischer Rahmen, der

grundlegende und weitreichende Neuerungen mit sich bringt. Die

betroffenen Finanzdienstleister und Drittanbieter müssen in den

nächsten Wochen und Monaten die Vorbereitung auf das neue

Aufsichtsregime abschließen, denn DORA ist ohne Übergangsfristen in

vollem Umfang anwendbar", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und

Eduard Müller. Die FMA hat daher heute einen eigenen DORA-Bereich auf

ihrer Website online gestellt, auf dem alle einschlägigen Regularien

und Anforderungen zusammengefasst und die wesentlichen Informationen

allgemein verständlich aufbereitet sind. Dort sind etwa auch die

technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards, die

größtenteils bereits erarbeitet sind, im Detail dargestellt und

erklärt. Überdies werden häufig gestellte Fragen in einem

umfangreichen Q&A-Format beantwortet und allgemein verständlich

erläutert.

DORA - neue und strenge Regeln, neue überwachte Unternehmen

Das umfangreiche Regulierungspaket DORA schließt bestehende

Lücken in der Gesetzgebung für Finanzdienstleister, konsolidiert das

bislang über verschiedene Bereiche verstreute Regelwerk und

implementiert weitreichende Berichts-, Informations- und

Überwachungspflichten. So verpflichtet DORA betroffene

Finanzunternehmen und Drittanbieter dazu, zahlreiche Maßnahmen zu

ergreifen und Vorgänge zu beachten:

- etwa einen IKT-Risikomanagementrahmen sowie ein Business Continuity

Management zu implementieren;

- zahlreichen Berichtspflichten, insbesondere zu Verträgen mit

Drittanbietern von IKT-Dienstleistungen oder auch von IKT-Vorfällen,

nachzukommen;

- die digitale Betriebsstabilität regelmäßig zu testen (auch durch

zentral gesteuerte bedrohungsorientierte Penetrationstests);

- IKT-Drittdienstleister-Risiken zu steuern und zu überwachen sowie

- einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen den betroffenen

Unternehmen zu institutionalisieren.

Mit dem Stichtag der gesetzlich verpflichtenden Anwendung von

DORA müssen bereits alle Verträge mit IKT-Drittanbietern den neuen

regulatorischen Anforderungen entsprechen. Der FMA ist unverzüglich

ein Informationsregister zu allen Verträgen mit IKT-

Drittdienstleistern zu übermitteln. Auch schwerwiegende Cyber-

Vorfälle und IKT-bedingte Betriebsstörungen sind dann innerhalb der

vorgesehenen Fristen der FMA zu melden.

DORA betrifft im Wesentlichen alle Finanzmarktsektoren,

wenngleich bei der Anwendung das jeweilige Risikoprofil zu

berücksichtigen ist. Um das breite Spektrum der Vernetzungen mit

Anbietern technologischer Lösungen (Rechenzentren, Cloud-

Dienstleister, Softwareentwickler, Datenanalysten etc.) in die

Aufsicht effizient einzubeziehen, wird ein europäisches

Überwachungsregime für kritische IKT-Dienstleister geschaffen. Dies

erfordert neue Strukturen in und Kommunikationsschnittstellen

zwischen den zahlreichen beteiligten Akteuren (z.B. beaufsichtigte

Unternehmen, nationale und europäische Behörden).

FMA begleitet die Unternehmen bei der Umsetzung sehr eng

"Die FMA hat bereits vor geraumer Zeit einen Aufsichtsschwerpunkt

auf die Herausforderungen dieser neuen Regulierung gelegt und

begleitet die beaufsichtigten Unternehmen wie auch Drittanbieter hier

sehr eng," so der FMA-Vorstand weiter. So hat die FMA in den

vergangenen Jahren eine Vielzahl an innovativen Aufsichtsinstrumenten

entwickelt, die in der "FMA Cyber Security Toolbox" zusammengefasst

sind. In der Analyse zur "Austrian Digital Landscape" evaluiert und

prüft die FMA den Grad der Digitalisierung des Geschäftsbetriebs

sowie die operationale Resilienz (IT-Infrastruktur, IKT-

Verflechtungen, Maßnahmen zur Prävention und Detektion von

Cybervorfällen und Betriebsstörungen) der Unternehmen auf dem

österreichischen Finanzmarkt. Überdies bietet die FMA in zahlreichen

Veranstaltungen beaufsichtigten Unternehmen und Stakeholdern laufend

einen strukturierten Dialog zu allen Fragen betreffend DORA an.

Den Link zum neuen Bereich der FMA-Website mit umfassenden

Informationen zu DORA finden Sie hier: https://www.fma.gv.at/dora

[1] Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des

Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz

im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009,

(EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 201

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Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Boris Gröndahl

Telefon: +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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OTS0038 2024-08-26/10:30

AXC0074 2024-08-26/10:36

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