, dpa-AFX

EQS-News: Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG (deutsch)

Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb Wertpapierhandelsbank AG

EQS-News: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Kapitalmarkt-Standpunkt von Kai Jordan, Vorstand der mwb

Wertpapierhandelsbank AG

22.08.2024 / 09:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Geprüft

Mittlerweile duckt man sich und hofft das der Sturm vorbeizieht. Egal ob

rückwirkend oder in die Zukunft gerichtet:

Schnell ist der Vorwurf gemacht. Das hättet ihr doch wissen müssen. Ihr als

begleitende Bank habt doch vor der Emission eine Due-Diligence durchgeführt.

Und da soll Euch wirklich nichts aufgefallen sein? Die Kommunikationsagentur

hat die Unterlagen doch auch ausgiebig eingesehen. Nichts gemerkt? Die

Juristen, die den Prospekt erstellt haben, müssten doch auch etwas

mitbekommen haben. Alles Vorwürfe von "geschädigten" Anlegern und der

Medien, die häufig vorschnell den Zeigefinger erheben, ohne die gesamte

Wahrheit zu kennen.

Im Wirtschaftsleben kommt es auf korrekte Zahlen an. Besonders dann, wenn

Firmen beispielsweise an die Börse gehen, Fremdkapital - egal, ob als Kredit

oder als Anleihe - aufnehmen, ein anderes Unternehmen kaufen oder,

neuerdings in Mode gekommen, um staatliche Hilfen ersuchen. Ob Geldgeber

oder Geschäftspartner: Alle müssen sich darauf verlassen können, dass die

Bilanzzahlen stimmen. Dafür gibt es Wirtschaftsprüfer, die den Firmen

korrekte Zahlen bestätigen.

Aber das Brennglas wird eigentlich immer nur auf die "Big Five" der

Wirtschaftsprüfer gerichtet: PwC, EY, KPMG, Deloitte und BDO. Es wird auf

die Vermischung von Beratung und Prüfung hingewiesen. Denn, wie ist ein

Testat zu bewerten, wenn gleichzeitig ein lukrativer Beratungsauftrag

vorhanden ist?

Ein relativ frischer "großer" Skandal ist die Wirecard-Pleite und dabei die

unsägliche Rolle von EY. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war wohl mehr

als ein Jahrzehnt "williger" Gehilfe der Unternehmensführung bei dem Aufbau

eines Kartenhauses, was die deutsche Aufsichtsbehörde Apas in ihrem

nichtöffentlich zugänglichen Prüfungsbericht Ende des Jahres 2023 wohl

deutlich moniert hat. Glücklicherweise für EY ist aber auch festgestellt

worden, dass zwar Pflichtverletzungen stattgefunden haben: Fahrlässigkeit -

aber kein Vorsatz.

Dieser Aspekt ist von grundsätzlicher Bedeutung, denn bei vorsätzlichen

Pflichtverletzungen greift die gesetzliche Begrenzung der Haftung von

Wirtschaftsprüfern nicht. Dem Apas-Bescheid dürfte auch einige Bedeutung für

zivilrechtliche Auseinandersetzungen zukommen. Die Commerzbank will rund 200

Millionen Euro von EY erstreiten. Die Aktionärsvertretung DSW reichte eine

Klage über 700 Millionen Euro ein und - last but not least - hat der

Wirecard-Insolvenzverwalter eine Schadenersatzklage gegen EY über 1,5

Milliarden Euro eingereicht.

Ein besonders absurder Fall ist schon ein paar Jährchen her. EY wurde 2002

von der Bafin für eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH

beauftragt und führte diese im Herbst durch. Hier ging EY wohl durch die

Lappen, das ein entscheidendes Konto garnicht existierte. Gerüchtweise gab

es auch mit Tipp-Ex manipulierte Kontoauszüge. Erst nach Wechsel der

Geschäftsführung bei Phönix im Jahr 2005 meldete diese die "Differenz" bei

der Bafin und diese beantragte kurz darauf die Insolvenz und erklärte den

später stark umstrittenen "Entschädigungsfall" durch die

Entschädigungseinrichtung der Wertpapierfirmen (EdW). Diese klagte gegen EY

weil aus ihrer Sicht der Eintritt des Entschädigungsfalles bereits

spätestens im Mai 2003 und nicht erst im Frühjahr 2005 festgestellt worden

wäre, wenn pflichtgemäß geprüft worden wäre. Dann hätte die Klägerin

wesentlich geringere Entschädigungen leisten müssen.

Die Klage der EdW wurde sowohl vom Landgericht als auch vom

Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat die

Revision der EdW zurückgewiesen.

Nach der Ansicht des Bundesgerichtshofes könne die Klägerin aus dem zwischen

der BaFin und EY geschlossenen Vertrag keine Ansprüche herleiten. Denn der

Vertrag zwischen der Bafin und der beklagten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

entfalte keine Schutzwirkung zugunsten der EdW, da - vereinfacht dargestellt

- die EdW nicht Vertragspartei war sondern die Bafin und dieser ja kein

Schaden entstanden sei. So blieben die EdW bzw. die hier Beitrags- und

Sonderumlagepflichtigen Wertpapierfirmen auf dem Verlust sitzen.

Die "Big-Five" und die Großmandate sind aus unserer Sicht aber nur die

Spitze des Eisbergs. Auch kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften machen

möglicherweise "Fehler"; dann eben bei mittelständischen Unternehmen. Hier

sind ebenfalls langjährige Beziehungen entwickelt worden. So hat ein eher

mittelständischer Wirtschaftsprüfer eine Markenrechts-Forderung der Firma

Zamek über 6 Millionen Euro 2013 als werthaltig testiert. Das Unternehmen

musste noch im selben Jahr Insolvenz anmelden. Ein eher amüsanter Fall -

außer eben für Anleger, Lieferanten und Mitarbeiter. Zamek hat einen

türkischen Produzenten von Tütensuppen und Säften mit Namen Tamek vor dem

Landgericht Düsseldorf verklagt, wegen der Namensähnlichkeit und der selben

farblichen Produktausstattung. Und zwar auf 6 Millionen Euro. Tamek widerrum

hat mittlerweile Gegenklage eingereicht und macht geltend, dass Tamek

teilweise in verschiedenen Märkten schon lange vor Zamek existent gewesen

sei - also der Markenname älter sei. Der Fall ist heute (2024) unseres

Wissens noch anhängig. Aber auf jeden Fall ist die Deklaration als

"werthaltige Forderung", die der Bilanz zu einer "schwarzen Null" verholfen

hat, fragwürdig. Das konnten Berater der Mittelstandsanleihe nicht absehen.

Schauen wir zurück und sehen uns die Insolvenz von KTG-Agrar im Jahr 2016

an. Das bei Sigi Hofreiter nicht alles koscher wirkte, war vielen klar. Auch

den beratenden Unternehmen. Aber KTG-Agrar konnte immer wieder auf die

Testate der Wirtschaftsprüfer hinweisen. Erst kurz vor der Insolvenz hat die

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möhrle Happ Luther in einer

Pflichtmitteilung die Bestätigungsvermerke für den Jahres- und

Konzernabschluss widerrufen. Der Grund: "Dass der Rechtsschein der

Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen zum Zeitpunkt der Erteilung des

Bestätigungsvermerkes am 12. Mai 2016 und damit vor Einleitung eines

Insolvenzverfahrens beseitigt werden solle." Bestes Juristendeutsch. Oder

laienhaft ausgedrückt: Da rudert aber einer gewaltig zurück und möchte nicht

in den Strudel geraten.

Ganz aktuell die Klage auf Schadensersatz in Höhe von 16 Millionen Euro des

Insolvenzverwalters Rüdiger Weiß gegen die ehemaligen Wirtschaftsprüfer der

Deutschen Lichtmiete AG. Aus Sicht des Insolvenzverwalters wäre die Deutsche

Lichtmiete und ihre drei operativen Töchter zum 31.12.2019 insolvent

gewesen. Dennoch wurde erfolgreich geprüft und testiert. Berater und Anleger

haben sich auf diese Testate verlassen. Ein vom Insolvenzverwalter in

Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass zum 31.12.2019 für

das Unternehmen keine positive Fortführungsprognose bestanden habe. Damit

sind auch alle folgenden Jahresabschlüsse der DLM ungültig. Die Gerichte

haben das Sagen.

Kapitalmarktberater machen Fehler. Nicht jede Due-Diligence ist wirklich

gut. Die handelnden Personen in einem Unternehmen, das auf den Kapitalmarkt

drängt, wirken nicht immer seriös und vertrauenswürdig. Diese Dinge können

zu Recht kritisiert werden. Aber Niemand sollte vergessen, dass es für alle

Berater sehr schwierig ist, ein geprüftes und testiertes Unternehmen nicht

am Kapitalmarkt zu unterstützen. Manchmal hat man ein ungutes Gefühl -

schaut sich aber dann noch einmal die Jahresabschlüsse und die Prognosen der

Wirtschaftsprüfer an und kommt zu dem Schluss, dass man sich vielleicht

täuscht. Zum Glück hat man zumeist auch Recht. Aber diese Fälle werden nicht

so öffentlichkeitswirksam, denn machen wir uns nichts vor: "Bad news are

good news" und treiben die Auflagezahlen oder die Klicks nach oben.

Zu mwb:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist ein von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Wertpapierdienstleister

mit Niederlassungen in Gräfelfing bei München, Hamburg, Hannover, Frankfurt

und Berlin. Das Unternehmen wurde 1993 gegründet. 1999 erfolgte der

Börsengang. Heute ist die mwb-Aktie (ISIN DE000A3EYLC7, WKN A3EYLC) an der

Börse München im Segment m:access notiert wie auch im Freiverkehr an den

Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg und Stuttgart.

mwb ist in zwei Geschäftsbereichen aktiv: Wertpapierhandel und Corporates &

Markets. Im Wertpapierhandel betreut mwb rund 46.000 Orderbücher für

deutsche und internationale Wertpapiere. Dabei handelt es sich sowohl um

Aktien als auch um festverzinsliche Wertpapiere und offene Investmentfonds.

Damit ist mwb einer der größten Skontroführer in Deutschland.

Kontakt und weitere Informationen:

mwb Wertpapierhandelsbank AG

Kai Jordan

Kleine Johannisstrasse 4

D-20457 Hamburg

Tel: +49 40-360995-20

E-Mail: kjordan@mwbfairtrade.com

Disclaimer:

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG ist Herausgeber des vorliegenden

Dokumentes. Obwohl die Informationen in diesem Dokument aus Quellen stammen,

die die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG für zuverlässig erachtet,

kann für die Richtigkeit der Informationen in diesem Dokument keine Gewähr

übernommen werden.

Dieses Dokument stellt keinen Prospekt dar und ist nicht geeignet, als

Grundlage zur Beurteilung der in dem Dokument vorgestellten Wertpapiere

herangezogen zu werden. In diesem Dokument enthaltene Schätzungen und

Meinungen stellen ausschließlich der Beurteilungen der mwb fairtrade

Wertpapierhandelsbank AG, zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes dar

und können zu jedem Zeitpunkt ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG oder ihre verbundenen Unternehmen

können von Zeit zu Zeit Bestände an den in diesem Dokument genannten

Wertpapieren oder an darauf basierenden derivaten Finanzinstrumenten halten,

können andere Dienstleistungen (einschließlich solcher als Berater) für

jedes in diesem Dokument genannte Unternehmen erbringen oder erbracht haben,

und können - soweit gesetzlich zulässig - die hierin enthaltenen

Informationen oder die Recherchen, auf denen sie beruhen, vor ihrer

Veröffentlichung verwendet haben.

Ein wie auch immer geartetes Beratungsverhältnis zwischen der mwb fairtrade

Wertpapierhandelsbank AG und dem Empfänger dieses Dokumentes wird durch die

Übersendung oder Weitergabe dieses Dokuments nicht begründet. Jeder

Empfänger muss eigene Anstrengungen unternehmen und Vorkehrungen zu treffen,

um die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit einer Anlageentscheidung unter

Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu prüfen.

Die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG haftet weder für Konsequenzen aus

dem Vertrauen auf in diesem Dokument enthaltenen Meinungen oder Aussagen

noch für Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Jede US-Person, die dieses

Dokument erhält und Transaktionen mit hierin genannten Wertpapieren tätigen

möchte, ist verpflichtet, dies durch einen in den USA zugelassenen

Dienstleister zu tun.

22.08.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG

Rottenbucher Straße 28

82166 Gräfelfing

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 858 52-305

Fax: +49 (0)89 858 52-5 05

E-Mail: investor-relations@mwbfairtrade.com

Internet: www.mwbfairtrade.com

ISIN: DE000A3EYLC7

WKN: A3EYLC

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1972587

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1972587 22.08.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000A3EYLC7

AXC0063 2024-08-22/09:00

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.