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APA ots news: FMA übernimmt Aufsicht von Kryptowerte-Dienstleistern in Österreich

EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bietet

Rechtsgrundlage für digitale Vermögenswerte -Wegweiser der FMA

bietet Rechtssicherheit und zeigt klaren Pfad zur Zulassung

Wien (APA-ots) - Die Finanzmarktaufsicht ist mit der österreichischen

Begleitgesetzgebung zur Verordnung der Europäischen Union über Märkte

für Kryptowerte (MiCAR) zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Anbieter

wie Handelsplattformen oder Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten

und für Emittenten von Kryptowerten bestimmt worden. Dieser

Rechtsrahmen und die damit einhergehende Stärkung der Aufsicht

schaffen in der EU und in Österreich eine neue umfassende Grundlage

für regulierte Geschäfte mit Kryptowerten - digitalen Werten oder

Rechten wie die bekannten "digitalen Assets" Bitcoin oder Ethereum,

aber auch anderen sogenannten Token, die auf einer Distributed Ledger

oder ähnlichen Technologien basieren. Bislang unterlagen derartige

Anbieter allenfalls der Regulierung im Bereich der

Geldwäscheprävention.

"Die neuen klaren Spielregeln schaffen auf dem dynamisch

wachsenden Markt für Kryptowerte mehr Rechtssicherheit und faire

Bedingungen für den Wettbewerb", so FMA-Vorstände Helmut Ettl und

Eduard Müller. "Als Aufsichtsbehörde erhält die FMA nun wirksame

Befugnisse, um Integrität und Transparenz durchzusetzen und

Verbraucher und Marktteilnehmer vor betrügerischen und

verantwortungslosen Trittbrettfahrern zu schützen. Das ermöglicht

Innovationen und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter

Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes."

Im Einzelnen regelt die MiCAR Transparenz- und

Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit

Kryptowerten, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über

Kryptowerte-Dienstleister ( Crypto Asset Service Provider oder kurz

CASP ) und Emittenten von Kryptowerten, deren ordnungsgemäße

Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften

sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch.

Wegweiser im Zulassungsverfahren

Die wesentlichen Bestimmungen für künftige Kryptowerte-

Dienstleister werden zum 30. Dezember 2024 anwendbar. Sowohl für die

FMA als auch für Marktteilnehmer stehen nun zunächst deren

Zulassungsverfahren im Mittelpunkt. Um sicherzustellen, dass

grundlegende Aspekte wie Verbraucherschutz und Finanzmarkstabilität

in hohem Maße gewahrt werden, stellt die MiCAR strenge Anforderungen

an diese neuen Beaufsichtigten. Als Wegweiser und Orientierungshilfe

hat die FMA ein ausführliches Informationsschreiben erarbeitet, das

die Erwartungen der Aufsicht klarstellt und Fragen beantwortet, die

im Zusammenhang mit dem Antrag auftreten.

Das Informationsschreiben basiert auf den bisherigen Erfahrungen

und Beobachtungen der FMA und soll Rechtssicherheit und Klarheit für

Zulassungswerber schaffen. Es soll Nachfragen und Verzögerungen im

Zulassungsverfahren vermeiden und eine effiziente Verfahrensführung

auf Seiten der FMA wie auch der Antragsteller sicherstellen. Zwei

wesentliche Themenkomplexe im Bereich Outsourcing für CASPs werden

überdies in dem neuen Informationsformat der FMA "Reden wir über

Aufsicht" beleuchtet. Das Informationsschreiben und das Dokument

"Reden wir über Aufsicht" stehen auf der FMA-Website zum Download

bereit.

Der österreichische Kryptomarkt

Laut einer jüngst veröffentlichten Studie der Oesterreichischen

Nationalbank [1] halten rund 3% der österreichischen Bevölkerung

Kryptowerte in ihrem Portfolio, meist im Gegenwert von wenigen

tausend Euro. Zu den häufigsten Motiven für die Investition zählt die

Spekulation auf Kurssteigerungen, technische Neugier, aber auch

Portfoliodiversifikation. Soziologisch gesehen überwiegen junge

Männer unter den Krypto-Besitzern. Bei der FMA sind derzeit zwölf

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß Finanzmarkt-

Geldwäschegesetz registriert, die im Jahr 2023 rund 300.000

österreichische Kunden hatten. Diese Dienstleister werden ab 30.

Dezember 2024 von MiCAR aufsichtsrechtlich erfasst. Sie können auf

Basis ihres aktuellen regulatorischen Status im Rahmen einer

Übergangsfrist mit ihren Dienstleistungen bis längstens Ende 2025

fortfahren, sofern sie nicht bis dahin eine Zulassung als Anbieter

von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß MiCAR erhalten.

Hintergrundinformationen

- Informationen der FMA zu MiCAR

- Informationsschreiben der FMA für die Zulassung als Kryptowerte-

Dienstleister

- "Reden wir über Aufsicht" zum Thema Outsourcing bei CASP

- Text der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (

MiCAR)

- Text des MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG)

[1] Fessler, P., Weber, B. (2024). "Crypto Assets in Austria: An

Assessment of their Prevalence and the Motives of their Holders,

OeNB Bulletin, June 2024.

https://www.oenb.at/Publikationen/Volkswirtschaft/bulletin/2024/q2-2 0

24/june-2024-2.html

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OTS0037 2024-08-07/10:52

AXC0115 2024-08-07/10:57

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