EQS-News: SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen (deutsch)
SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Stellungnahme
SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre
dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen
23.07.2024 / 15:49 CET/CEST
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SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre
dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen
Restrukturierungsplan sieht vollständigen Verlust für Aktionäre vor ohne
Möglichkeit der Wertaufholung
Am 21. Juli 2024 hat der Vorstand der VARTA AG bekanntgegeben, dass man
zeitnah einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG") beim
zuständigen Amtsgericht einreichen wird. Über diesen Restrukturierungsplan
dürfen auch die Aktionäre abstimmen. Bei einer Zustimmung zum
Restrukturierungsplan würden nach derzeitigem Kenntnisstand der SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") die Aktionäre der VARTA
AG einen Totalverlust erleiden.
Die SdK ruft die Aktionäre dazu auf, bereits im Vorfeld ihre Interessen zu
bündeln und gegen den vorgelegten Restrukturierungsplan zu stimmen.
Aktionäre müssen persönlich bei dem Termin teilnehmen oder aber sich durch
einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die SdK wird hierzu eine kostenlose
Vertretung aller Aktionäre anbieten.
Aus Sicht der SdK zeigt das Vorhaben der VARTA AG deutlich die bereits zuvor
von der SdK kritisierten Ungerechtigkeiten des StaRUG auf. So soll zunächst
im Wege einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals das Grundkapital
der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Die Altaktionäre scheiden
somit ersatzlos aus dem Unternehmen aus. Der Großaktionär der VARTA AG, der
österreichische Investor Michael Tojner, soll nach derzeitigem Kenntnisstand
jedoch als einziger Altaktionär an einer anschließenden Barkapitalerhöhung
teilnehmen dürfen, um so die Möglichkeit einer Wertaufholung zu haben, für
den Fall dass sich die VARTA AG zukünftig wirtschaftlich positiv entwickeln
sollte. Die bisherigen Streubesitzaktionäre sollen vom Bezug neuer Aktien
ausgeschlossen sein und hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen
Restrukturierungserfolg der VARTA AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK
als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab. Aktionäre
der VARTA AG sollten daher nach Einschätzung der SdK gegen den
Restrukturierungsplan stimmen.
Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/varta für einen
kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren
Entwicklungen informieren wird.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.
München, den 23. Juli 2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
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