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EQS-News: SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen (deutsch)

SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /

Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Stellungnahme

SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre

dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen

23.07.2024 / 15:49 CET/CEST

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SdK lehnt Restrukturierung der VARTA AG mittels StaRUG ab und ruft Aktionäre

dazu auf, gegen den Restrukturierungsplan zu stimmen

Restrukturierungsplan sieht vollständigen Verlust für Aktionäre vor ohne

Möglichkeit der Wertaufholung

Am 21. Juli 2024 hat der Vorstand der VARTA AG bekanntgegeben, dass man

zeitnah einen Restrukturierungsplan gemäß dem Gesetz über den

Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG") beim

zuständigen Amtsgericht einreichen wird. Über diesen Restrukturierungsplan

dürfen auch die Aktionäre abstimmen. Bei einer Zustimmung zum

Restrukturierungsplan würden nach derzeitigem Kenntnisstand der SdK

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK") die Aktionäre der VARTA

AG einen Totalverlust erleiden.

Die SdK ruft die Aktionäre dazu auf, bereits im Vorfeld ihre Interessen zu

bündeln und gegen den vorgelegten Restrukturierungsplan zu stimmen.

Aktionäre müssen persönlich bei dem Termin teilnehmen oder aber sich durch

einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die SdK wird hierzu eine kostenlose

Vertretung aller Aktionäre anbieten.

Aus Sicht der SdK zeigt das Vorhaben der VARTA AG deutlich die bereits zuvor

von der SdK kritisierten Ungerechtigkeiten des StaRUG auf. So soll zunächst

im Wege einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals das Grundkapital

der VARTA AG auf null Euro herabgesetzt werden. Die Altaktionäre scheiden

somit ersatzlos aus dem Unternehmen aus. Der Großaktionär der VARTA AG, der

österreichische Investor Michael Tojner, soll nach derzeitigem Kenntnisstand

jedoch als einziger Altaktionär an einer anschließenden Barkapitalerhöhung

teilnehmen dürfen, um so die Möglichkeit einer Wertaufholung zu haben, für

den Fall dass sich die VARTA AG zukünftig wirtschaftlich positiv entwickeln

sollte. Die bisherigen Streubesitzaktionäre sollen vom Bezug neuer Aktien

ausgeschlossen sein und hätten damit keine Möglichkeit, an dem etwaigen

Restrukturierungserfolg der VARTA AG zu partizipieren. Dies lehnte die SdK

als ungerechtfertigte Benachteiligung der Streubesitzaktionäre ab. Aktionäre

der VARTA AG sollten daher nach Einschätzung der SdK gegen den

Restrukturierungsplan stimmen.

Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/varta für einen

kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren

Entwicklungen informieren wird.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail

unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur

Verfügung.

München, den 23. Juli 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

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Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-0

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AXC0178 2024-07-23/15:50

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