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EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l. : Anleihegläubigerinformation im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG (deutsch)

One Square Advisory Services S.à.r.l. : Anleihegläubigerinformation im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG

EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l. / Schlagwort(e):

Anleihe/Insolvenz

One Square Advisory Services S.à.r.l. : Anleihegläubigerinformation im

Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG

19.07.2024 / 09:17 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Genf, 19. Juli 2024

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen,

sehr geehrte Anleihegläubiger,

in unserer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN:

A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) der Deutschen

Lichtmiete AG, möchten wir Sie gerne über den aktuellen Stand im

Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und über wesentliche

Entwicklungen der gläubigergeführten Auffanglösung bei der NOVALUMEN

informieren.

* Solvente Liquidation der NOVALUMEN - Weitere Strafanzeigen gegen Herrn

Hahn und Herrn RA Dr. Schirp

* Verwertung der Installationen - Erlöse für die Direktinvestoren

* Kaufangebot der Light Now AG - Ablehnung durch den Gläubigerausschuss

* Liquidationserlöse

* Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt

Solvente Liquidation der NOVALUMEN GmbH - Weitere Strafanzeigen gegen Herrn

Hahn und Herrn RA Dr. Schirp

Aufgrund andauernder persönlicher Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen

durch Herrn Hahn, den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Lichtmiete

Gruppe und Gründer der Light Now AG, oder dem anwaltlichen Vertreter der

Light Now AG, Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp, verbunden mit der wiederholten

Verbreitung von Unwahrheiten hat der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH,

Maik Weber, sein Amt niedergelegt.

Die vorangehend beschriebenen Angriffe und Falschinformationen haben zu

einer erheblichen Verunsicherung auf Kundenseite sowie unter den

Mitarbeitern geführt. Zudem führt Herr Hahn einen Rechtstreit gegen die

NOVALUMEN, mit dem er der NOVALUMEN untersagen lassen will, u.a. die Marken

Deutsche Lichtmiete und DLM zu nutzen und damit den Neuabschluss von Miet-

oder Kaufverträgen. Aus Sicht unserer Rechtsanwälte ist ein Berufen auf

Markenrechte hinsichtlich solcher Leuchten, die sich in der Vermietung

befinden und alternativ auch als Besicherung für die Anleiheemissionen

vorsehen waren unzulässig bzw. rechtsmissbräuchlich.

Herr Hahn hatte die Rechte aus diesen Marken seinerzeit ohne erkennbare

Gegenleistung seiner Frau abgetreten, die aus diesen Rechten von der

Deutschen Lichtmiete Gruppe jährliche Lizenzgebühren in Höhe von ca. EUR

600.000 erhalten hatte. Diese Zahlungen waren Gegenstand einer Steuerprüfung

und führten letztlich zu den Ermittlungen gegen Herrn Hahn u.a. wegen

gemeinschaftlichem Betrug, zur Beschlagnahmung aller Vermögenswerte durch

die Staatsanwaltschaft Oldenburg und letztlich zur Insolvenz der Deutschen

Lichtmiete.

Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ebenfalls festgestellt, dass Herr Hahn

bzw. die Deutsche Lichtmiete Gruppe Leuchten an sogenannte Direktinvestoren

im Gesamtwert von ca. EUR 61,3 Mio. verkauft hatte. Allerdings waren bei

weitem nicht alle verkauften Leuchten existent. Eine Bestandsaufnahme durch

den Insolvenzverwalter hat ergeben, dass von 430.272 an Direktinvestoren und

Anleger vermarkteten Leuchten gemäß den Ermittlungen der Insolvenzverwaltung

nur 161.237 Leuchten produziert wurden.

Zudem liegen uns Vertragsdokumente zur Besicherung der Anleihen vor, aus

denen hervorgeht, dass Herr Hahn Leuchten zur Sicherheit übereignet hat, die

in den Warenwirtschaftssystemen nicht auffindbar sind, und damit die

Auszahlung von Anleihegeldern veranlasst hat.

Seit Beginn des Insolvenzverfahrens führt Herr Hahn einen Feldzug gegen den

Insolvenzverwalter, den gemeinsamen Vertreter und die NOVALUMEN. Dabei

schreckt Herr Hahn auch vor mehr als fragwürdigen Methoden nicht zurück. So

hat er sich beispielsweise in einem Telefonat mit dem VDE - Verband

Deutscher Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. als

Mitarbeiter der NOVALUMEN und als Leiter des Qualitätsmanagements

ausgegeben, um so an Informationen über den in Zusammenarbeit mit dem VDE

laufenden Zertifizierungsprozess unserer Leuchten zu gelangen.

Leider ist dieser Feldzug nicht ohne Wirkung geblieben. Aktuelle Kunden

wollen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (z.B. missbräuchliches

Berufen auf Markenrechte, pauschal behauptetes Eigentum der

Direktinvestoren) sowie der nicht endenden Angriffe von Herrn Hahn

überwiegend keine weitere Geschäftsbeziehung mit der NOVALUMEN, die als

Nachfolgeorganisation der Deutschen Lichtmiete gesehen wird.

Auch haben die nicht endenden, zum größten Teil verleumderischen

Veröffentlichungen von Herrn Hahn oder RA Dr. Schirp neue Kunden

abgeschreckt, die mit der ganzen Thematik nicht in Verbindung gebracht

werden möchten. NOVALUMEN hat sich gegen die Angriffe gewehrt und u.a.

jeweils zwei einstweilige Verfügung gegen Publikationen von Herrn Hahn sowie

der Light Now AG erwirkt. Trotz inzwischen verhängtem und bis heute von der

Light Now AG nicht bezahltem Ordnungsgeld konnte den verleumderischen und

mit Un- und Halbwahrheiten gespickten Veröffentlichungen kein Riegel

vorgeschoben werden.

Der Geschäftsbetrieb der NOVALUMEN hat darunter massiv gelitten und der

vorgesehene Businessplan war nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit

umzusetzen. Die NOVALUMEN hat diese Vorgänge den Staatsanwaltschaften in

Oldenburg und Berlin zur Kenntnis gebracht und Strafanzeige gegen Herrn Hahn

und Herrn Dr. Schirp u.a. wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt.

Gegen RA Dr. Schirp wurde weiterhin Strafanzeige wegen versuchtem

Prozessbetrug gestellt und auch die zuständige Rechtsanwaltskammer Berlin

wurde über die Aktivitäten von RA Dr. Schirp in Kenntnis gesetzt.

In der Konsequenz erfolgte die Entscheidung zur "solventen" Liquidation der

NOVALUMEN GmbH in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und den

Gläubigerausschüssen der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die auch die

Parteien des Kaufvertrages vom September 2022 waren.

Zu Liquidatoren wurden Peter Brauer vom Beratungshaus AMBG und Frank Günther

benannt.

Die Liquidation wird laufend vom Insolvenzverwalter überwacht und soll bis

Mitte 2025 abgeschlossen sein.

Verwertung der Installationen - Leuchten der Direktinvestoren

Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Liquidation besteht in der Regelung

der weiterhin bei der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH

bestehenden Mietverträge. Wie oben schon beschrieben sind in einer Vielzahl

von Mietverträgen auch Leuchten von Kapitalanlegern der Deutsche Lichtmiete,

den sogenannten Direktinvestoren verbaut, welche nicht im Eigentum der

NOVALUMEN stehen und nicht ohne deren Zustimmung oder den Austausch dieser

Leuchten verwertet oder verkauft werden können.

Inzwischen hat die Light Now AG, deren Alleinvorstand Herr Hahn ist, nach

eigenen Aussagen 90% Leuchten von Direktinvestoren erworben, dafür

allerdings keinen Euro in bar bezahlt. Vielmehr wird den Direktinvestoren

versprochen, dass sie aus den mit den Leuchten zu erzielenden Mieterträgen

bezahlt werden und so angeblich eine Vollbefriedigung der Direktinvestoren

erreicht werden sollen.

Die Leuchten der Direktinvestoren, die die Light Now AG erworben hat und die

sich auf Lager befinden, sind in der EU aufgrund fehlender Zertifizierungen

nicht einsetzbar. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Direktinvestoren

darüber nicht informiert wurden. Miet- oder Verkaufserlöse sind im

gegenwärtigen Zustand- zumindest in der EU - nicht zu erzielen. Die

NOVALUMEN hat die Light Now AG daher aufgefordert, diese Lagerleuchten

abzuholen, eine Antwort darauf ist seitens der Light Now AG nicht erfolgt.

NOVALUMEN sieht für diese Leuchten keine Verwendung.

Die in Installationen befindlichen Leuchten hängen ausschließlich an von der

NOVALUMEN erworbenem Zubehör. Sofern über diese Leuchten zwischen der

NOVALUMEN und der Light Now AG keine Einigung erzielt werden kann, werden

diese Leuchten deinstalliert und müssen von der Light Now AG abgeholt

werden. Diese Leuchten haben in der Regel nur noch Schrottwert und müssen

entsorgt werden. Damit ist ebenfalls kein nennenswerter Wert zu erwarten.

Für die betroffenen Mietverträge hat NOVALUMEN deshalb in enger Abstimmung

mit der Insolvenzverwaltung mehrere Szenarien und Angebote für die

Mietkunden und die Direktinvestoren entwickelt, die eine rechtssichere

Verwertung gewährleisten. Diese Verhandlungen mit den Direktinvestoren und

den Kunden stehen unter einem gewissen Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter

voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die

"Nichterfüllung" erklären wird.

Das betriebsnotwendige Zubehör, wie Deckenaufhängungen der Leuchten,

Stromeinspeiser und weitere Komponenten, steht bei allen Anlagen im Eigentum

von NOVALUMEN. Ohne dieses Zubehör können die Leuchten nicht genutzt werden.

NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinsame Verwertung der

Leuchten an und stellt dafür Verwertungsaufträge bereit. Scheitert eine

gemeinsame Verständigung müssen die Leuchten der Direktinvestoren allerdings

ausgetauscht werden.

Das wirtschaftlich sinnvollste Konzept wäre eine gemeinsame Verwertung der

Installationen und verbauten Leuchten. Damit wäre ein einfacher und

rechtssicherer Verkauf an die Endkunden ohne Betriebsunterbrechung und

aufwändiges Austauschen der den Direktinvestoren gehörenden Leuchten

möglich. Die NOVALUMEN hat Herrn Hahn bzw. der Light Now AG ein

entsprechendes Angebot unterbreitet und vorgeschlagen, die Erlöse nach einem

gemeinschaftlich zu definierenden Verteilungsschlüssel zuzuordnen. Damit

könnte sowohl für die Direktinvestoren als auch für die Insolvenzmasse der

höchste Wert generiert werden. Leider hat Herr Hahn als Vorstand der Light

Now AG diesen Vorschlag abgelehnt, da er eine Fortführung seines bereits

damals nicht profitabel gestalteten Geschäftsbetriebs bevorzugt.

Ein weiterer, wenngleich aufwändigerer Weg wäre die Aufteilung der

bestehenden Verträge in Verträge, die entweder der NOVALUMEN oder der Light

Now AG zuzurechnen wären. Auch bei diesem Ansatz könnte ein kostenintensiver

Austausch von Leuchten der Direktinvestoren sowie eine Betriebsunterbrechung

vermieden werden. Herr Hahn sieht diesen Vorschlag als Plan B, sofern das

inzwischen von der Light Now AG vorgelegte Angebot zur Übernahme der

NOVALUMEN vom Gläubigerausschuss abgelehnt werden sollte. Die NOVALUMEN hat

bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, eine solche Regelung zu

verhandeln und zeitnah umzusetzen.

Die NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinschaftliche

Verwertung der Installationen an. Dieses Angebot gilt auch für

Direktinvestoren, die bereits mit der Light Now AG einen Kaufvertrag

abgeschlossen haben und nunmehr erkennen mussten, dass ein Kaufpreis nicht

oder jedenfalls nicht in der versprochenen Höhe zu erwarten ist. NOVALUMEN

geht davon aus, dass ein Großteil der Verträge aktuell widerruflich ist, da

aus der uns vorliegenden Vertragsdokumentation nicht ersichtlich ist, dass

die zum größten Teil mit Verbrauchern geschlossenen Verträge der Light Now

AG die Direktinvestoren über ihr gesetzlich zustehendes

Verbraucherwiderrufsrecht belehrt haben. Damit sind die Verträge bis zu

einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen

widerruflich.

Entsprechende Verwertungsvereinbarungen liegen vor und werden den

betroffenen Direktinvestoren auf Wunsch von der NOVALUMEN über

direktinvestoren@nova-lumen.de direkt übermittelt.

Kaufangebot der Light Now AG

Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker

Anlagen- und Beteiligungs-AG, hat angeboten, die Assets und das Personal der

NOVALUMEN GmbH sofort zu übernehmen. Die Light Now hat angeboten, einen

Kaufpreis in Höhe von EUR 14 Mio. sowie einen nicht näher definierten

Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von EUR 10 Mio. zu bezahlen.

Zusätzlich soll auch das Produktions- und Lagergebäude in Hatten für EUR 5

Mio. übernommen oder angemietet werden.

Beide Kaufpreise sind jedoch nicht als Barkaufpreise zu verstehen, sondern

müssten im Wege eines Verkäuferdarlehens von den Gläubigern vorfinanziert

werden. Lediglich zum Ende 2024 soll EUR 1 Mio. als Barkaufpreis tatsächlich

fließen.

Zu den Darlehenskonditionen hat Herr Hahn bzw. die Light Now folgendes

kommuniziert:

* Laufzeit bis Ende 2030

* Verzinsung von 0%

* Regelmäßige monatliche Tilgung in Höhe von EUR 25.000 beginnend zu

31.1.2025

Damit würden der Insolvenzmasse Ende 2024 EUR 1 Mio. und bis Ende 2030 aus

den Tilgungen weiter EUR 1,5 Mio. zufließen. Ein Finanzierungsnachweis wurde

nicht vorgelegt. Herr Hahn ist allerdings bereit, eine persönliche

Bürgschaft zu übernehmen.

Die restliche Tilgung soll aus den Jahresüberschüssen der Light Now AG

geleistet werden. Ein konkreter Businessplan, aus dem sich eine

Tragfähigkeit der angedachten Fortführung ergibt, wurde bis heute nicht

vorgestellt. Inwieweit die Light Now AG aufgrund der gegenüber den

Direktinvestoren eingegangenen Verpflichtungen überhaupt einen Überschuss

erwirtschaften kann, ist mehr als fraglich. Neben der Auskehr von 80% der

mit Leuchten von Direktinvestoren erzielten Mieten, hat sich die Light Now

AG zur Vermietung der - aktuell nicht zertifizierten - Lagerleuchten sowie

zur Produktion der nicht existenten Leuchten und anschließenden Vermietung

dieser Leuchten verpflichtet.

Allein der erforderliche Zukauf von Material zur Produktion dieser Leuchten

dürfte Investitionen in erheblicher Millionenhöhe erfordern. Auch die in

Vermietungbringung der Lagerleuchten würde neben der zuvor erforderlichen

Zertifizierung erhebliche Investitionen erfordern. Die Deutsche Lichtmiete

Gruppe musste in der Vergangenheit teils in erhebliche Vorleistungen für

u.a. Installationskosten gehen, die sich erst nach mehreren Jahren

amortisiert hatten. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte ein positiver

Deckungskostenbeitrag erzielt werden, welcher sodann auch für die

Lizenzzahlungen an die Ehefrau von Herrn Hahn verwendet werden musste. Woher

die Light Now AG die Gelder für diese Investitionen aufbringen möchte, ist

nicht bekannt.

Zudem sieht das Angebot eine Verrechnung angeblich bestehender Forderungen

der Light Now AG gegen die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 7,4 Mio. vor. Ob

und in welcher Höhe aufrechenbare Forderungen bestehen, ist jedenfalls

umstritten und Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen zwischen der Light

Now AG und der Insolvenzverwaltung.

Da Herr Hahn den Weg gewählt hatte, das Angebot mittels Pressemitteilungen

zu übermitteln, ist es gestattet, die Kommentare aus Handelsblatt, Finance

oder Diebewertung.de zu zitieren:

"Der potenzielle Käufer ist durchaus umstritten. Alexander Hahn hat die

Lichtmiete 2008 gegründet und ist ehemaliger Geschäftsführer. Seit der

Pleite im Jahr 2022 versucht er die Pläne von Insolvenzverwalter und der

NOVALUMEN zu attackieren. So gründete er die Light Now AG. Mit dieser Firma

tritt er an die Direktinvestoren heran, deren Leuchten die Lichtmiete an

ihre Kunden vermietet hatte. Das Geschäftsmodell der ehemaligen Lichtmiete

basiert auf dem Konzept "Light as a Service", also Beleuchtungslösungen zur

Miete. Laut Light Now vertritt das Unternehmen nunmehr etwa 90 Prozent der

Forderungen der Direktanleger. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt

gegen Hahn und drei weitere Führungskräfte wegen des Verdachts des

gemeinschaftlichen Betrugs. Die Staatsanwälte werfen den ehemaligen

Lichtmiete-Verantwortlichen vor, dass das von ihnen betriebene

Investorenmodell nicht tragfähig gewesen sei und sie trotzdem weiter Geld

eingeworben hätten. Ein Abschluss der Ermittlungen könne aber auch nach

zweieinhalb Jahren "derzeit nicht prognostiziert werden", zitiert das

"Handelsblatt " die Behörde. Hahn weise unterdessen alle Vorwürfe vehement

zurück."

"Willkommen zur neuesten Folge von "Wie rette ich mein Unternehmen, nachdem

ich es gegen die Wand gefahren habe?"! Heute präsentiert: Die OAB AG und

ihre glorreiche Beteiligung Light Now AG - die Retter in strahlender Rüstung

für die gescheiterte Novalumen GmbH!

Unser Held des Tages, Alexander Hahn, ehemaliger Lichtmiete-Chef und

jetziger Vorstand der OAB AG und Light Now AG, bietet großzügig an, die

Überreste seines ehemaligen Unternehmens für einen Schnäppchenpreis zu

übernehmen. Wie selbstlos!

Aber Moment, war da nicht was mit einer Insolvenz und Betrugsvorwürfen?

(Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung weiterhin) Ach, Schnee von

gestern! Jetzt geht es darum, die "Interessen der Direktanleger" zu schützen

- natürlich völlig uneigennützig.

Und was wäre eine gute Rettungsaktion ohne Schuldzuweisungen? Die böse

Staatsanwaltschaft, der gierige Insolvenzverwalter, die unfähige

Auffanggesellschaft - alle haben Dreck am Stecken, nur unser strahlender

Held Alexander Hahn nicht!

Als Sahnehäubchen bietet er sogar seine persönliche Bürgschaft an. Wie

beruhigend für die Anleger, die schon einmal ihr Geld verloren haben.

Diesmal wird bestimmt alles anders!

Also, liebe Gläubiger, freut euch! Eure Rettung naht in Form eines

zweistelligen Millionenbetrags - was davon bei euch ankommt, steht natürlich

auf einem anderen Blatt. Aber hey, besser als nichts, oder?

Tune in next week für die nächste spannende Folge von "Wie ich versuchte,

mein gescheitertes Geschäftsmodell wiederzubeleben"!"

Die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die

Parteien des Kaufvertrags gewesen sind, haben am 16. Juli über dieses

Angebot beraten und entschieden, das "Angebot" abzulehnen.

Die NOVALUMEN bietet der Light Now AG und Herrn Hahn nach wie vor eine

gemeinsame Verwertung der Installationen an. Ohne Zweifel wäre dies sowohl

für die Anleihegläubiger als auch die Direktinvestoren die wirtschaftlich

sinnvollste Lösung.

Alternativ ist die NOVALUMEN offen für Angebote der Light Now AG, bestimmte

Installationen gegen einen Barkaufpreis zu erwerben. Ebenfalls in Frage

kommt eine Aufteilung der Installationen, damit eine separate Verwertung

erfolgen kann.

Liquidationserlöse

Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse fließen zunächst auf ein Treuhandkonto. Die

Insolvenzverwaltung wird diese Erlöse nach Abzug der Verfahrenskosten an

alle Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche

Lichtmiete-Komplex verteilen.

Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt

Die Light Now AG, Herr Hahn und Herr Dr. Schirp haben am 17. Juli

angekündigt, Einberufungsverlangen für Anleihegläubigerversammlungen der von

der Deutsche Lichtmiete AG emittierten Inhaberschuldverschreibungen

2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH)

zu stellen. Sie fordern die Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l.

als gemeinsamen Vertreter und die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters.

Wir begrüßen die Einberufung der Anleihegläubigerversammlungen, da dies die

Gelegenheit bietet, die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich über die

Machenschaften sowie die seitens der Herren Hahn und Schirp verbreiteten

Verleumdungen und Unwahrheiten zu informieren und aufzuklären.

Kontakt

One Square Advisory Services S.à.r.l.

- Deutsche Lichtmiete -

E-Mail: lichtmiete@onesquareadvisors.com

www.onesquareadvisors.com

19.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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