, dpa-AFX

EQS-News: TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio. (deutsch)

TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

EQS-News: TUI AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

19.07.2024 / 07:42 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,

UNTERLIEGT GESETZLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER

INDIREKTEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DIE VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER - SOWEIT EIN

RÜCKKAUFANGEBOT BETROFFEN IST - KANADA ODER EINE ANDERE JURISDIKTION, ODER

AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG,

VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT

VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

TUI AG platziert erfolgreich Wandelanleihen in Höhe von EUR 487 Mio.

Hannover, 19. Juli 2024. Die TUI AG ("TUI" oder die "Gesellschaft") hat ihr

Angebot von vorrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen (die

"Wandelschuldverschreibungen")

erfolgreich abgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen sind im Jahr 2031

fällig und haben einen Gesamtnennbetrag von EUR 487 Mio. Die

Wandelschuldverschreibungen haben eine Stückelung von EUR100.000 pro

Wandelschuldverschreibung und einen festen Zins von 1,95% p.a., der

halbjährlich nachträglich zahlbar ist.

TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden Wandelanleihe zu machen

(das "Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen") und dieses mit den

Erlösen zu finanzieren. Gleichzeitig stellt das Angebot den letzten Schritt

zur Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun wie vertraglich

vereinbart von derzeit EUR 550 Mio. auf circa EUR 210 Mio. weiter zu reduzieren

und den verbleibenden Betrag in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025

zurückzugeben. Darüber hinaus wird das Fälligkeitsprofil verlängert und die

Zinskosten werden deutlich reduziert.

Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt

oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie am 26. Juli 2031 zu

ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Investoren haben auch die Möglichkeit, die

Wandelschuldverschreibungen in neue und/oder bestehende auf den Namen

lautende Stückaktien der TUI (die "Aktien") zu wandeln. Der anfängliche

Wandlungspreis wurde auf EUR 9,60 festgelegt, was einer Wandlungsprämie von

50% über dem Referenzaktienkurs von EUR 6,40 entspricht. Dieser wurde im

Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung (siehe unten) ermittelt.

Die Joint Global Coordinators haben eine gleichzeitige Platzierung

bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der

Wandelschuldverschreibungen organisiert (die "Gleichzeitige

Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in

Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Erwerber

verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die

erworbenen Wandelschuldverschreibungen ausgesetzt sind. TUI wird keine

Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen

Delta-Platzierung erhalten.

BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit Agricole

Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK Aktiengesellschaft und UniCredit

Bank GmbH fungieren als Joint Global Coordinators für das Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und Joint Dealer Manager für das Rückkaufangebot

für Wandelschuldverschreibungen. Zusammen mit den Joint Global Coordinators

fungieren Barclays Bank Ireland PLC, Natixis, Citigroup Global Markets

Europe AG, Deutsche Bank AG und Société Générale als Joint Bookrunners.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES

Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations + 49 (0)511 566 1435

Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 2332

Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 1387

MEDIA

Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations + 49 (0)511 566 6024

Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media + 49 (0)511 566 6022

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen unterliegen

gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und

Besitzungen), Australien, Südafrika, Japan oder - soweit das Rückkaufangebot

für Wandelschuldverschreibungen betroffen ist - Kanada oder einer anderen

Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung, Verbreitung oder

Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder

bekanntgemacht werden. Die Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung

dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen

Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses

Dokuments oder anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich

über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus

dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot

oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede

Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die

Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung

wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der

London Stock Exchange genehmigt.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen

Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Australien, Südafrika oder - soweit

das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen betroffen ist - Kanada

oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw.

Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner

Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts

als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur

Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im

Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die

angebotenen Wertpapiere und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

angebotenen Wertpapiere sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß

dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der

"Securities Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde

eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten

Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten

Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt,

weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn,

es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities

Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit

den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen

Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten nicht den

Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin

erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange

Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den

Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt,

abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die

Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder

befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung

durchgeführt.

Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen wird weder direkt noch

indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten oder

durch die Nutzung der Post oder von Mitteln oder Einrichtungen

(einschließlich, ohne Einschränkung, Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und

andere Formen der elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder

ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen

Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und durchgeführt

werden. Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen darf nicht durch

solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der

Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten

ansässig sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf

Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung oder

zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder wohnhaften Personen

handeln, angenommen werden. Dokumente oder Materialien, die sich auf das

Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen beziehen, werden und dürfen

weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder

anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (insbesondere

nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder Treuhänder). Jede vermeintliche

Annahme des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen, die sich

direkt oder indirekt aus diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese

verstößt, ist unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer

Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person

(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen

Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in den

Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer nichtdiskretionären

Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten

erteilt, abgegeben wird. Für diese Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die

Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden

Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.

Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine Maßnahmen

ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder die Verbreitung von

Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für

Wandelschuldverschreibungen in einem Land oder einer Rechtsordnung erlauben

würden, in dem Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Jegliches

Material, das sich auf das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen

bezieht, wird in jedem Land oder jeder Rechtsordnung in Übereinstimmung mit

allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften des jeweiligen Landes

oder der jeweiligen Rechtsordnung verbreitet. Inhaber von Wertpapieren, die

an dem Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen teilnehmen und/oder

Interessenbekundungen abgeben möchten, dürfen dies nur in Übereinstimmung

mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen und -vorschriften tun.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren

Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im

Zusammenhang mit dem Angebot oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein

Prospekt erstellt. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen

in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn

dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer

Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an

"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese

gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten

Königreich als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung"),

welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial

Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der

jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß

Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht

eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen

werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf

von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden

noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument

beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten

Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in

dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe

eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren

ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die

"EU-Prospektverordnung") sind.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

geänderten Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung

(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren

hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes

festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind

ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im

Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der

Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle

Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die

beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder

zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des

Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch

dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder

Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete

Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle

Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in

Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde

liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen

wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine

Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II

darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von

Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen

oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im

Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich ("UK")

angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und

sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung

gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR,

eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11

der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97

(in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie")

ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des

Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) im

Vereinigten Königreich, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der

Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich

als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der

Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,

"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser

Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1

Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA im

Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines gemäß Verordnung

(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der

EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als

anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen

Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der

Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an

Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das

Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der

EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung

der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer

Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,

die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über

solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich

der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder zu einer

Beteiligung an einem Rückkaufangebot dar. Anleger sollten einen

professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren oder die Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die

betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen

und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der

Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese

zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von

zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt

ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",

"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"

oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren

Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine

historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den

aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der

Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und

Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,

Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen

ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen

sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse

verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob

solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir

übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,

zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu

aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände

widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum

dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer

Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir

übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten

Aussagen und Annahmen.

BofA Securities Europe SA, HSBC Continental Europe S.A., Crédit Agricole

Corporate and Investment Bank, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, UniCredit

Bank GmbH, Barclays Bank Ireland PLC, Natixis, Citigroup Global Markets

Europe AG, Deutsche Bank AG und Société Générale (die "Joint Bookrunners")

sind im Zusammenhang mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen, der

Gleichzeitigen Delta-Platzierung und dem Rückkaufangebot für

Wandelschuldverschreibungen (zusammen die "Transaktion") ausschließlich für

die Gesellschaft tätig und für niemanden sonst. Andere Personen dürfen sich

nicht in Bezug auf die Transaktion als Kunden der Joint Bookrunners

betrachten. Außer für die Gesellschaft übernehmen die Joint Bookrunners in

Bezug auf die Transaktion, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstigen

Rechtgeschäften, Vereinbarungen oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit

dieser Bekanntmachung keine Verantwortung gegenüber allen anderen Personen

für Kundenschutzmaßnahmen oder Beratung.

Im Zusammenhang mit der Transaktion können jeder der Joint Bookrunner und

ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen einen Teil der in dieser

Bekanntmachung beschriebenen Wertpapiere als Hauptposition übernehmen und in

dieser Eigenschaft solche Wertpapiere oder andere Wertpapiere der

Gesellschaft oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit der

Transaktion oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen,

zum Verkauf anbieten oder anderweitig handeln. Dementsprechend sollten

Bezugnahmen in dieser Bekanntmachung oder an anderer Stelle auf die Ausgabe,

den Verkauf, das Angebot, die Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder

den anderweitigen Handel mit solchen Wertpapieren so verstanden werden, dass

sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an die Joint Bookrunner und die in

dieser Eigenschaft handelnden verbundenen Unternehmen oder die Zeichnung,

den Erwerb, die Platzierung oder den Handel durch die Joint Bookrunner und

ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, die in dieser Eigenschaft handeln,

einschließen. Darüber hinaus können einige der Joint Bookrunner und ihre

jeweiligen verbundenen Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen

(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit

Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und ihre

jeweiligen verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Aktien des Kapitals der

Gesellschaft oder andere Wertpapiere der Gesellschaft erwerben, halten oder

veräußern können. Die Joint Bookrunner (oder ihre jeweiligen verbundenen

Unternehmen) beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder

Transaktionen offenzulegen, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung

mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.

Keiner der Joint Bookrunner oder eines ihrer jeweiligen verbundenen

Unternehmen oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten,

Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt irgendeine Verantwortung oder

Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der

Informationen in dieser Bekanntmachung (oder ob Informationen in der

Mitteilung ausgelassen wurden) oder anderer Informationen in Bezug auf das

Unternehmen, ob schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer

Form, und egal wie auch immer übertragen oder zur Verfügung gestellt, oder

für Verluste, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres

Inhalts oder anderweitig im Zusammenhang damit ergeben.

Ein potenzieller Kunde sollte eine Entscheidung über den Kauf oder das

Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung eines der genannten Wertpapiere

nur auf Grundlage einer unabhängigen Überprüfung der öffentlich verfügbaren

Informationen des Unternehmens treffen. Weder die Joint Bookrunners noch

eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen noch ihre oder deren

jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder

Vertreter übernehmen eine Haftung, die sich aus der Verwendung dieser

Mitteilung oder der öffentlich zugänglichen Informationen der Gesellschaft

ergibt, oder geben eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder

Vollständigkeit dieser Bekanntmachung ab. Die in dieser Mitteilung

enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und erheben

keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die in dieser Mitteilung enthaltenen

Informationen können bis zum Abschlussdatum vollständig ohne Vorankündigung

geändert werden.

Die Gesellschaft, die Joint Bookrunner und ihre jeweiligen verbundenen

Unternehmen lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, die in

dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder

zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger

Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

19.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: TUI AG

Karl-Wiechert-Allee 23

30625 Hannover

Deutschland

Telefon: +49 (0)511 566-1425

Fax: +49 (0)511 566-1096

E-Mail: Investor.Relations@tui.com

Internet: www.tuigroup.com

ISIN: DE000TUAG505

WKN: TUAG50

Indizes: MDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),

Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London

EQS News ID: 1949611

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1949611 19.07.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000TUAG505

AXC0047 2024-07-19/07:43

Relevante Links: TUI AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.