EQS-Adhoc: TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen (deutsch)
TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot für ausstehende Wandelschuldverschreibungen
EQS-Ad-hoc: TUI AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot
für ausstehende Wandelschuldverschreibungen
18.07.2024 / 18:02 CET/CEST
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TUI startet Angebot von Wandelschuldverschreibungen sowie Rückkaufangebot
für ausstehende Wandelschuldverschreibungen
* Beabsichtigte Emission von Wandelschuldverschreibungen mit einer
Laufzeit von 7 Jahren
* Finale Refinanzierungsmaßnahme, um die verbleibende KfW Kreditlinie in
der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2025 vollständig zurückzugeben,
wobei die TUI AG gleichzeitig sowohl ihr Fälligkeitsprofil verlängert
als auch ihre Zinskosten senkt
Hannover, 18. Juli 2024, 18:00 Uhr (MESZ). Die TUI AG ("TUI" oder die
"Gesellschaft")
startet das Angebot von circa EUR 475 Millionen Wandelschuldverschreibungen
mit Fälligkeit in 2031. Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der
neuen Anleihen am oder um den 19. Juli 2024, lädt TUI derzeitige
Wandelanleihegläubiger ein, bis zu ca. EUR472 Mio. der ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN: DE000A3E5KG2) zum
Kauf anzubieten.
Wandelschuldverschreibungen
Der Vorstand von TUI hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
vorrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen gemäß den
Anleihebedingungen im Gesamtnennbetrag von circa EUR 475 Millionen mit einer
Laufzeit bis 2031 (die "Wandelschuldverschreibungen") anzubieten (das
"Angebot").
Die Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende auf den
Namen lautende Stückaktien der TUI (die "Aktien") wandelbar sein. Die
Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen
werden ausgeschlossen.
TUI plant, ein Angebot zum Rückkauf der bestehenden Wandelanleihe zu machen
und dieses mit den Erlösen zu finanzieren. Gleichzeitig stellt das Angebot
den letzten Schritt zur Refinanzierung der KfW-Kreditlinie dar, um diese nun
wie vertraglich vereinbart von derzeit EUR 550 Mio. auf circa EUR 220 Mio.
weiter zu reduzieren und den verbleibenden Betrag in der ersten Hälfte des
Kalenderjahres 2025 zurückzugeben. Darüber hinaus wird das Fälligkeitsprofil
verlängert und die Zinskosten werden deutlich reduziert.
Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von EUR100.000 je
Wandelschuldverschreibung werden zu 100 % ihres Nennbetrags ausgegeben.
Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt
oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie am 26. Juli 2031 zu
ihrem Nennbetrag zurückgezahlt. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit
einem festen Zins von 1,95% p.a. angeboten, der halbjährlich nachträglich
zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Wandlungsprämie
von 42,5% bis 52,5% über dem Referenzaktienkurs festgelegt, welcher dem
Platzierungspreis einer Aktie im Rahmen der Gleichzeitigen Delta-Platzierung
(siehe unten) entspricht.
TUI kann alle, jedoch nicht nur einen Teil der, ausstehenden
Wandelschuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener,
aber nicht gezahlter Zinsen jederzeit zurückzahlen: (i) am oder nach dem 16.
August 2029, wenn der verhältnismäßige Wert einer Wandelschuldverschreibung
im Nennbetrag von EUR100.000 innerhalb eines bestimmten Zeitraums EUR150.000
übersteigt, oder (ii) wenn zu irgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der
ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die von anderen Personen als TUI
und ihren Tochtergesellschaften gehalten werden, auf 20 % oder weniger des
Gesamtnennbetrags der ursprünglich ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen
gefallen ist. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind berechtigt,
eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag
zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen am vierten Jahrestag
der Emission der Wandelschuldverschreibungen zu verlangen.
Das Angebot wird über ein beschleunigtes Platzierungsverfahren (Accelerated
Bookbuilding) an institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika und jeder anderen
Jurisdiktion, in der das Angebot oder der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre, erfolgen. In
Kanada wird das Angebot nur in den Provinzen Ontario, Québec,
Britisch-Kolumbien oder Alberta an institutionelle Anleger durchgeführt, die
sowohl ein akkreditierter Anleger als auch ein kanadischer zugelassener
Kunde gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen sind.
Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden
voraussichtlich morgen festgelegt und durch eine separate Pressemitteilung
bekannt gegeben. Die Lieferung wird voraussichtlich am oder um den 26. Juli
2024 erfolgen. TUI beabsichtigt, die Einbeziehung der
Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse zu beantragen.
TUI hat sich verpflichtet, innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem Liefertag
keine Aktien oder aktienähnlichen Wertpapiere (equity-linked securities)
anzubieten und keine Transaktionen mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung
abzuschließen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.
Gleichzeitige Delta-Platzierung
Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft darüber informiert,
dass sie mit dem Angebot der Wandelschuldverschreibungen eine gleichzeitige
Platzierung bestehender Aktien im Namen bestimmter Zeichner der
Wandelschuldverschreibungen organisieren (die "Gleichzeitige
Delta-Platzierung"). Bestimmte Zeichner möchten diese Aktien in
Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Erwerber
verkaufen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Zeichner in Bezug auf die
erworbenen Wandelschuldverschreibungen ausgesetzt sind. TUI wird keine
Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Gleichzeitigen
Delta-Platzierung erhalten.
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen
Unabhängig davon und nach der Preisfestsetzung der
Wandelschuldverschreibungen am oder um den 19. Juli 2024 wird TUI die
Inhaber der ausstehenden 5,00% vorrangigen unbesicherten
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 (ISIN: DE000A3E5KG2) (die
"Wandelschuldverschreibungen
2028") einladen, ihre Wandelschuldverschreibungen 2028 gegen Barzahlung in
Höhe eines Gesamtnennbetrags von bis zu rund EUR472 Mio. zum Kauf anzubieten
(das "Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028"). Dabei liegt
die Entscheidung über die Annahme der Verkaufsangebote im alleinigen und
absoluten Ermessen der Gesellschaft. Diese Einladung richtet sich an Inhaber
der Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich außerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika befinden und an die das Angebot zum Verkauf ansonsten
rechtmäßig erfolgen kann. Der ausstehende Nennbetrag der
Wandelschuldverschreibungen 2028 beträgt derzeit EUR589,6 Mio. Der festgelegte
Kaufpreis beträgt 101,5% des Nennbetrags pro im Rahmen des Rückkaufangebots
für Wandelschuldverschreibungen 2028 angedienter Wandelschuldverschreibung
2028 (entspricht EUR 101.500 pro EUR100.000 Nennbetrag der
Wandelschuldverschreibung 2028). Die Gesellschaft wird aufgelaufene und
nicht gezahlte Zinsen auf die zum Kauf angenommenen
Wandelschuldverschreibungen 2028 ab dem unmittelbar vorangegangenen
Zinszahlungstermin der Wandelschuldverschreibungen 2028 bis einschließlich
des Abwicklungsdatums des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen
2028 zahlen.
Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 läuft
voraussichtlich am 19. Juli 2024 um 17:30 Uhr (MESZ) aus.
Die Abwicklung des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028
wird voraussichtlich am oder um den 29. Juli 2024 erfolgen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
ANALYST & INVESTOR ENQUIRIES
Nicola Gehrt, Group Director Investor Relations + 49 (0)511 566 1435
Adrian Bell, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 2332
Stefan Keese, Senior Investor Relations Manager + 49 (0)511 566 1387
MEDIA
Kuzey Alexander Esener, Head of Media Relations + 49 (0)511 566 6024
Linda Jonczyk, Senior Manager Corporate Media + 49 (0)511 566 6022
Ende der Insiderinformation
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
WICHTIGER HINWEIS
Diese Bekanntmachung und die hierin enthaltenen Informationen unterliegen
gesetzlichen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und
Besitzungen), Australien, Südafrika, Japan oder - soweit das Rückkaufangebot
für Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist - Kanada oder einer
anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung, Verbreitung oder
Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder
bekanntgemacht werden. Die Bekanntmachung, Verbreitung oder Veröffentlichung
dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen
Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieses
Dokuments oder anderer hierin genannter Informationen sind, sollten sich
über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus
dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt kein Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede
Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. Diese Mitteilung
wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse Hannover oder der
London Stock Exchange genehmigt.
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig
ist (die "UK-Prospektverordnung"). Sie stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur
Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,
Australien, Südafrika oder - soweit das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 betroffen ist - Kanada oder einer anderen
Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung
darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage
eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang
mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die angebotenen
Wertpapiere und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen
Wertpapiere sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines
Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten
registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten
angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft,
aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine
Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es
handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Gerichtsbarkeit
der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities
Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.
Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 wird weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten
oder durch die Nutzung der Post oder von Mitteln oder Einrichtungen
(einschließlich, ohne Einschränkung, Telefax, Telex, Telefon, E-Mail und
andere Formen der elektronischen Übertragung) des zwischenstaatlichen oder
ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen
Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten durchgeführt und durchgeführt
werden. Das Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 darf nicht
durch solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von oder innerhalb der
Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten
ansässig sind, oder von Personen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Vertreter, Treuhänder oder andere Vermittler), die für Rechnung oder
zugunsten von in den Vereinigten Staaten ansässigen oder wohnhaften Personen
handeln, angenommen werden. Dokumente oder Materialien, die sich auf das
Rückkaufangebot für Wandelschuldverschreibungen 2028 beziehen, werden und
dürfen weder direkt noch indirekt in die Vereinigten Staaten versandt oder
anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (insbesondere
nicht durch Verwahrer, Bevollmächtigte oder Treuhänder). Jede vermeintliche
Annahme des Rückkaufangebots für Wandelschuldverschreibungen 2028, die sich
direkt oder indirekt aus diesen Beschränkungen ergibt oder gegen diese
verstößt, ist unwirksam und wird nicht angenommen, wenn sie von einer
Person, die in den Vereinigten Staaten ansässig ist, oder von einer Person
(insbesondere von einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen
Vermittler), die für Rechnung oder zugunsten von Personen, die in den
Vereinigten Staaten ansässig sind, handelt, auf einer nichtdiskretionären
Basis für einen Auftraggeber, der Anweisungen aus den Vereinigten Staaten
erteilt, abgegeben wird. Für diese Zwecke bedeutet "Vereinigte Staaten" die
Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und Besitzungen, jeden
Staat der Vereinigten Staaten von Amerika und den District of Columbia.
Die Gesellschaft hat keine Maßnahmen ergriffen und wird keine Maßnahmen
ergreifen, die nach ihrem besten Wissen den Besitz oder die Verbreitung von
Angebots- oder Werbematerialien im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 in einem Land oder einer Rechtsordnung
erlauben würden, in dem Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind.
Jegliches Material, das sich auf das Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 bezieht, wird in jedem Land oder jeder
Rechtsordnung in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Wertpapiergesetzen
und -vorschriften des jeweiligen Landes oder der jeweiligen Rechtsordnung
verbreitet. Inhaber von Wertpapieren, die an dem Rückkaufangebot für
Wandelschuldverschreibungen 2028 teilnehmen und/oder Interessenbekundungen
abgeben möchten, dürfen dies nur in Übereinstimmung mit allen anwendbaren
Wertpapiergesetzen und -vorschriften tun.
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wurde kein
Prospekt erstellt. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen Umständen
in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn
dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer
Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.
In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis
(d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen,
usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die
keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese
sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen
bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und
werden nur mit Relevanten Personen getätigt.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
geänderten Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten
Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)
national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung
(ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren
hinsichtlich der Wandelschuldverschreibungen durchgeführt, das Folgendes
festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen sind
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im
Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der
Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die
beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder
zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des
Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist jedoch
dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die
Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder
Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete
Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle
Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in
Bezug auf ein Angebot der Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde
liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Missverständnissen
wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II
darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von
Anlegern, in die Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen
oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.
Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem Vereinigten Königreich ("UK")
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und
sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR,
eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11
der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie")
ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des
Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) im
Vereinigten Königreich, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich
als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der
Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend,
"FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser
Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1
Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA im
Vereinigten Königreich als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Verfassung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA im Vereinigten Königreich als
anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder zu einer
Beteiligung an einem Rückkaufangebot dar. Anleger sollten einen
professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren oder die Beteiligung an einem Rückkaufangebot für die
betreffende Person angemessen ist.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine
historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.
18.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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