Regeln für Tech-Giganten: Tiktok verliert vor EU-Gericht
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Tiktok-Betreiber Bytedance hat vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Die Richter wiesen eine Klage des chinesischen Unternehmens gegen seine Einstufung als sogenannten Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ab. Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zurecht als einflussreiche Plattform eingestuft, die speziellen EU-Vorgaben unterliegen muss. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.
Seit Anfang März müssen sich Unternehmen an den DMA halten. Bei
Verstoß drohen empfindliche Strafen. Er soll für mehr Wettbewerb bei
digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen
ermöglichen. Die Grundannahme dabei ist, manche große
Plattform-Betreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre
Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für
die sogenannten Gatekeeper aufbrechen. Darunter sind etwa die
US-Schwergewichte Apple
Gericht: Wichtiges Zugangstor für Nutzer
Das EU-Gericht wies nun vor allem Bytedances Argument zurück, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzerinnen und Nutzer, teilte das Gericht mit.
Bytedance brachte außerdem vor, dass das Unternehmen erst ein neuer Marktteilnehmer sei und Facebooks Meta oder Googles Mutterkonzern Alphabet mit Konkurrenzprodukten ihm schnell die Position streitig gemacht hätten. Dem folgten die Richter nicht: Bytedance sei es gelungen, die Nutzerzahl auf Tiktok "sehr schnell und exponentiell" zu steigern und innerhalb kurzer Zeit - gemessen an der Nutzerzahl in der EU - eine halb so große Verbreitung wie Facebook und Instagram zu erreichen. Vor allem jüngere Menschen nutzen Tiktok teils intensiv.
Mehrere Unternehmen, darunter auch Zalando
ISIN US02079K3059 US0378331005 US5949181045 US0231351067 US30303M1027
AXC0153 2024-07-17/13:31
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