Buschmann hält längere Mietpreisbremse für entscheidungsreif
BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Koalition hat sich im April zwar grundsätzlich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt, doch die Gesetzesänderung kommt nicht voran. An ihm liege es nicht, betont der für Mietrecht zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Er sagt: "Mein Entwurf für die Mietpreisbremse ist längst fertiggestellt." Der Vorschlag liege dem Bundeskanzleramt seit Wochen vor. Was im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP stehe und mit dem Bundeskanzler vereinbart sei, werde damit umgesetzt.
Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Buschmann hat einer Verlängerung bis Ende 2029 zugestimmt.
Länder sollen Anwendung der Mietpreisbremse gut begründen
"Es bleibt dabei, dass der Bund die Mietpreisbremse nicht vorschreibt", betont Buschmann. Wenn Länder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollten, müssten sie dies begründen. Dafür sollten künftig etwas höhere Anforderungen gelten. Der FDP-Politiker sagt: "Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits entschieden: Die Mietpreisbremse greift in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum von Wohnungseigentümern ein." Dieser Eingriff wirke umso tiefer, je länger die Mietpreisbremse gelte. Das müsse bei der neuerlichen Verlängerung berücksichtigt werden. "Wenn es nach mir geht, dann können wir sofort die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren machen", sagt er. Denn für die Länder wäre es wünschenswert, zügig Rechtssicherheit zu haben.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kündigte im Mai an, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen, "dass wir diese auch wirksam ausgestalten". Konkret forderte er etwa eine Änderung der Regelung, dass sie bislang nicht für Neubauten gilt, die ab Oktober 2014 erstmals genutzt wurden. Diese Ausnahme sollte von 2014 auf 2024 hochgesetzt werden, sagte er damals der "Rheinischen Post".
Zu weitreichenderen Änderungen sei er nicht bereit, lässt der Minister durchblicken. Dazu gehören wohl auch Überlegungen aus den Reihen der Grünen, die Kappungsgrenze abzusenken. Sie legt fest, wie schnell bei bestehenden Verträgen die Miete steigen darf. Aktuell gilt, dass sie binnen drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent angehoben werden kann, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind maximal 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete./abc/DP/zb
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