Verbraucherschützer blitzen mit Anzeige gegen EVN ab / Strafanzeige gegen den Versorger bei der WKStA von der Staatsanwaltschaft abgewiesen
Der Verbraucherschutzverein VSV hat Anfang Juli bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen den niederösterreichischen Versorger EVN eingebracht und ist damit abgeblitzt. Der Vorwurf: Die EVN habe im Herbst 2022 viele Kunden nicht über Preiserhöhungen informiert. Erst bei der Jahresabrechnung seien 800.000 Strom- und 200.000 Gaskunden über Preiserhöhungen um bis zu 500 Prozent informiert worden.
Die Anzeige wurde jedoch mangels Zuständigkeit von der WKStA an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt weitergeleitet - und dort bereits abgewiesen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag gegenüber der APA mit. Damit sieht sich die EVN in ihrer Argumentation bestätigt: "Der Tarif, um den es hier ging, war an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex (ÖSPI & ÖGPI) gekoppelt und wurde einmal pro Jahr nach oben oder unten angepasst", kommentierte der Versorger die Anzeige. Die Kunden hätten sich aussuchen können, wie sie über Preisänderungen informiert werden wollen - was jedoch nicht von allen Kunden genutzt wurde. Und Kunden hätten damals - wie Gerichte laut EVN bereits festgestellt haben - im Herbst 2022 mit Preiserhöhungen rechnen müssen. Vor allem bei Produkten mit automatischer Preisanpassung.
fel/tpo
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