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EQS-Adhoc: Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt (deutsch)

Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt

EQS-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs

auf EUR 68,00 festgelegt

12.07.2024 / 14:34 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Schlagwort(e): Squeeze-Out

Planegg/München, 12. Juli 2024

Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs

auf EUR 68,00 festgelegt

MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass Novartis BidCo

Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG heute ein konkretisiertes Verlangen

nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur

Einberufung der Hauptversammlung der MorphoSys AG zur Beschlussfassung über

die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die

Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

übermittelt hat.

Die Novartis BidCo Germany AG hält derzeit rund 91,04 % und nach Abzug der

eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG rund 91,17 % des Grundkapitals

der MorphoSys AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs.

5 UmwG. Die Novartis BidCo Germany AG hat die Barabfindung auf einen Betrag

in Höhe von EUR 68,00 je Aktie der MorphoSys AG festgelegt. Der gerichtlich

bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er

nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung

bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags

zwischen der MorphoSys AG und der Novartis BidCo Germany AG wird in Kürze

stattfinden. Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG, die voraussichtlich

am 27. August 2024 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der

Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG

gegen eine Barabfindung von EUR 68,00 je Aktie beschlossen werden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von

dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MorphoSys AG und der

Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das

Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der

Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der Novartis BidCo Germany AG

ab.

ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG

Ende der Insiderinformation

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf von Aktien der MorphoSys AG dar.

Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über

MorphoSys AG (die "Gesellschaft"), Novartis BidCo Germany AG und das

übernahmerechtliche Squeeze-Out, die mit wesentlichen Risiken und

Unsicherheiten verbunden sind. Zukunftsgerichtete Aussagen schließen

Aussagen ein, die die Wörter "voraussieht", "glaubt", "schätzt ein",

"erwartet", "beabsichtigt", "Ziel", "kann", "plant", "prognostiziert",

"voraussagt", "strebt an", "Ziel", "potentiell", "wird", "würde", "könnte",

"sollte", "setzt fort" und ähnliche Ausdrücke enthalten.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln

die Einschätzung der Gesellschaft zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und

beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu

führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die

Liquidität, die Leistung oder die Erfolge der Gesellschaft oder die

Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten

Aussagen zum Ausdruck gebrachten oder implizierten historischen oder

zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung

oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die

Finanzlage und die Liquidität der Gesellschaft sowie die Entwicklung der

Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten

Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder

Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen treffen. Zu den Risiken und

Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse

von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten

Erwartungen abweichen, gehören unter anderem: Ungewissheiten in Bezug auf

das Timing des Squeeze-Outs; die Auswirkungen des Squeeze-Outs auf das

Verhältnis zu Mitarbeitern, anderen Geschäftspartnern oder staatlichen

Einrichtungen; dass Novartis BidCo Germany und Novartis AG die potentiellen

Vorteile der Akquisition von MorphoSys durch Novartis AG nicht realisieren

können; mögliche operative Schwierigkeiten bei der Integration von MorphoSys

in Novartis AG; dass die Erwartungen der Gesellschaft unrichtig sind; die

inhärenten Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen,

klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten sowie behördlichen

Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit der Gesellschaft von Kooperationen

mit Dritten; die Einschätzung des kommerziellen Potenzials der

Entwicklungsprogramme der Gesellschaft; und andere Risiken, die in den

Risikofaktoren in den von der Gesellschaft bei der US-Börsenaufsichtsbehörde

Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen,

einschließlich des Jahresberichts der Gesellschaft auf Formular 20-F,

angegeben sind. Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen,

sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Diese

zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der

Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jede

Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument zu

aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte

Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht

oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die tatsächlichen

Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen,

zu reflektieren, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich oder

regulatorisch vorgeschrieben.

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs

ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell

ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und

Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und

Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in

Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston,

Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen

Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte:

MorphoSys AG

Dr. Julia Neugebauer

Vice President, Global Investor Relations

Tel: +49 (0)89 / 899 27 179

julia.neugebauer@morphosys.com

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: MorphoSys AG

Semmelweisstr. 7

82152 Planegg

Deutschland

Telefon: +49 (0)89 899 27-0

Fax: +49 (0)89 899 27-222

E-Mail: investors@morphosys.com

Internet: www.morphosys.com

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WKN: 663200

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Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

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EQS News ID: 1945449

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1945449 12.07.2024 CET/CEST

 ISIN  DE0006632003

AXC0128 2024-07-12/14:35

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