Wegen TV-Kosten: Verbraucherschützer mahnen Anbieter ab
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nach dem Ende des sogenannten
Nebenkostenprivilegs, bei dem Mieter die TV-Kosten über die
Mietnebenkosten zahlen mussten, sorgt ein neues Vorgehen von
Vermietern und Fernsehanbietern für Unmut. Die Verbraucherzentrale
NRW warf dem Wohnungskonzern LEG
Die beiden Firmen hätten unabhängig voneinander Schreiben an Mieter geschickt, denen zufolge die Mieter automatisch einen Endnutzervertrag bekommen. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer ist aber die aktive Zustimmung des Mieters nötig. "Die Verbraucher haben nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eigentlich die freie Wahl für den TV-Empfang", sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Aber die beiden Anbieter versuchen hier, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ohne Vertragsschluss unterzujubeln."
Die beiden strittigen Schreiben der Firmen
In dem Schreiben von NetCologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den Kabelnutzern so einfach wie möglich machen und den bisherigen Kabel-TV-Vertrag in einen TV-Einzelnutzervertrag überführen. "Sie müssen sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieblingsprogramm weiter - und das dauerhaft günstig." Monatlich werden dem Brief zufolge fünf Euro fällig, was tatsächlich relativ günstig ist. Der Monat Juli ist gratis. Im Internet kann der Kunde sich abmelden - eine Zahlungspflicht besteht also im Gegensatz zum vorigen Nebenkostenmodell nicht.
LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich "bequem
zurücklehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen".
Man werde einen neuen vom Mietvertrag unabhängigen Vertrag neben dem
Mietvertrag einrichten. Auch hier ist eine Kündigung möglich. Die
LEG-Wohnungen bekommen die Fernsehsignale vom Kabelanbieter Vodafone
Reaktion der Firmen
Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbraucherschützer zurück. Ein LEG-Sprecher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur mietvertragliche Verpflichtungen. "Ein funktionierender TV-Anschluss ist nach unserer Rechtsauffassung Bestandteil der bestehenden Altmietverträge." Dieses Argument wiederum überzeugt Verbraucherschützer Flosbach nicht. "Grundsätzlich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfügung stehen, sofern mietvertraglich zugesichert", sagt der Rechtsanwalt, aber: "Eine aufgezwungene Nutzung resultiert daraus nicht."
Von NetCologne heißt es, ein möglichst reibungsloser Übergang für die Kundinnen und Kunden sei bei der Fernsehversorgung wichtig. "Damit sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglichkeit eröffnet, per konkludenter Einwilligung die bisherige Leistung über einen Einzelvertrag weiterzunutzen." Mit konkludenter Einwilligung ist gemeint, dass die Handlungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrücklich gesagt hat.
Nebenkostenprivileg ist Geschichte
Seit dem 1. Juli dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über
die Nebenkosten der Miete abrechnen, ein entsprechender
Teilnahme-Zwang ist weggefallen. Für Marktführer Vodafone und andere
Kabelanbieter wie Tele Columbus
- sie wollen so viele Kabelnutzer wie möglich als Kunden halten.
Alternativangebote, die angesichts der Zahlungspflicht beim Nebenkostenprivileg bislang einen schweren Stand hatten, sind im Aufschwung - etwa Magenta TV von der Deutschen Telekom oder Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv./wdw/DP/stk
ISIN GB00BH4HKS39 DE000LEG1110 DE000TCAG172
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Relevante Links: LEG Immobilien SE, Tele Columbus AG, Vodafone Group plc