, dpa-AFX

EQS-News: Greta Gaumert General Counsel & Head of Group Compliance der LAIQON AG (deutsch)

Greta Gaumert General Counsel & Head of Group Compliance der LAIQON AG

EQS-News: LAIQON AG / Schlagwort(e): Personalie

Greta Gaumert General Counsel & Head of Group Compliance der LAIQON AG

10.07.2024 / 14:09 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Corporate News

Greta Gaumert General Counsel & Head of Group Compliance der LAIQON AG

* Bestellung zur Geschäftsführerin der LAIC Vermögensverwaltung GmbH

vorgesehen

* Langjährige Topmanagement-Erfahrung bei Finanzdienstleistern

Hamburg, 10. Juli 2024

Die LAIQON AG hat Greta Gaumert (41) mit Wirkung zum 1. Juli 2024 als

Managing Director für die neu geschaffene Position als General Counsel

(Syndikusanwältin) und Head of Group Compliance gewonnen. Unter Führung von

Gaumert wird damit das Konzernressort Recht und Compliance der Gesellschaft

weiter ausgebaut. Die Volljuristin berichtet direkt an Dipl.-Ing. Achim

Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG.

Im Team von Frau Gaumert ist Diana Lange Compliance Officer der LAIQON AG

sowie ihrer Hamburger Tochterunternehmen sowie Head of Regulatory Affairs

für den LAIQON Konzern.

Bestellung zur Geschäftsführerin der LAIC Vermögensverwaltung GmbH

vorgesehen

Frau Gaumert soll zudem vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesanstalt

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Geschäftsführerin der LAIC

Vermögensverwaltung GmbH bestellt werden. In dieser Position wird Sie u. a.

die rechtlichen und regulatorischen Thematiken der eingegangenen

Vertriebspartnerschaften verantworten. Als Vermögensverwalter erbringt die

LAIC Vermögensverwaltung GmbH die Finanzportfolioverwaltung und verfügt über

eine Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 15

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Die Geschäftsführung der LAIC

Vermögensverwaltung GmbH wird dann aus M. Sc. Christian Sievers,

Dipl.-Volksw. Lasse Linzer, Dipl.-Kaufm. Michael van Riesen sowie Greta

Gaumert bestehen.

Langjährige Topmanagement-Erfahrung bei Finanzdienstleistern

Mit Frau Gaumert gewinnt die LAIQON AG eine ausgewiesene Rechts- und

Compliance-Expertin mit Topmanagement-Erfahrung im strategischen als auch

operativen Bereich in allen regulatorischen Rechtsfragen sowie Compliance

und ESG-Angelegenheiten. Sie kommt von der Qualitas Energy, Madrid, Spanien,

einem großen spanischen Fondsmanager mit dem Fokus auf Erneuerbare Energien

und nachhaltige Infrastruktur-Projekte, wo sie global verantwortlich als

Chief Compliance Officer tätig war. Zuvor war sie drei Jahre als Mitglied

des Management Boards und General Counsel & Chief Risk Officer bei der

Exporo AG, einer digitalen Investmentplattform, tätig. Davor war sie

langjährig in verschiedenen leitenden Positionen bei der Aquila-Gruppe

beschäftigt, zuletzt als Head of Legal bei der Aquila Capital Holding GmbH.

2010 hatte sie ihre juristische Ausbildung nach ihrem Jurastudium an den

Universitäten Passau und Münster mit dem zweiten Staatsexamen am

Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg abgeschlossen.

Hierzu Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG:

"Mit Frau Gaumert gewinnen wir eine fachlich versierte und führungserfahrene

Juristin. Sie wird uns mit ihrer Expertise und Markterfahrung insbesondere

im Bereich Finanzdienstleistungen bei der Bewältigung der zunehmenden

Regulatorik und Compliance-Anforderungen bei allen unseren Angebotsmarken

weiter voranbringen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr."

"Ich freue mich sehr, die Rechts- und Compliance-Organisation des

LAIQON-Konzerns mit meinem Team zukunftssicher weiter auszubauen. Hierbei

werden die drei Megatrends Nachhaltigkeit, Digitalisierung und

Nutzerzentrierung, die im Fokus der Konzernstrategie stehen, eine

entscheidende Rolle spielen", sagt Greta Gaumert, neuer General Counsel &

Head of Group Compliance der LAIQON AG.

Über die LAIQON AG:

Der LAIQON-Konzern (LQAG, ISIN: DEOOOA12UP29) ist ein stark wachsender Asset

Manager mit Fokus auf nachhaltige Kapitalanlagen mit einem verwalteten

Vermögen von über 6,4 Mrd. EUR (Stand: 31.03.2024). Das Unternehmen mit Sitz

in Hamburg, Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und

privaten Anlegern ein Portfolio aus aktiv gemanagten Fonds, KI-gemanagten

Fonds und individueller Vermögensverwaltung an. Mit seiner KI-Tochter LAIC

und dem selbst entwickelten LAIC-ADVISOR® gehört LAIQON zu den Vorreitern

für Künstliche Intelligenz im Asset Management. LAIQON setzt auch bei seinen

Prozessen und im Datenmanagement auf modernste Plattform-Technologie. Dank

seiner voll integrierten Digitalen Asset Plattform (DAP 4.0) kann LAIQON

seinen Service vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden,

skalieren und seine Produkte und Services Dritten als White-Label-Partner

zur Verfügung stellen.

Kontakt:

Hendrik Duncker

IR/PR

Lloyd Fonds AG

An der Alster 42

20099 Hamburg

Tel: +49-40-325678-145

Fax: +49-40-325678-99

Mail: ir@lloydfonds.de

10.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: LAIQON AG

An der Alster 42

20099 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0

Fax: +49 (0)40 32 56 78-99

E-Mail: info@laiqon.com

Internet: https://laiqon.ag

ISIN: DE000A12UP29

WKN: A12UP2

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale),

Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1943563

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1943563 10.07.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000A12UP29

AXC0160 2024-07-10/14:09

Relevante Links: Lloyd Fonds AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.