EQS-News: SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf (deutsch)
SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf
08.07.2024 / 11:45 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf
Die Noratis AG ("Noratis") hat am 08.07.2024 die Inhaber ihrer ausstehenden
Anleihe 2020/2025 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer
Gläubigerversammlung eingeladen. Diese soll am 10. September 2024 in
Eschborn stattfinden. Auf der Gläubigerversammlung soll eine
Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028
beschlossen werden. Hintergrund der begehrten Laufzeitverlängerung ist, dass
nach Einschätzung des Vorstands die planmäßige Rückführung der
Noratis-Anleihe 2020/2025 zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum 11. November
2025 aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts gefährdet ist.
Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V. ("SdK") etwas überraschend, da kurz zuvor noch der
Großaktionär der Noratis AG, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG, die derzeit
65,1 % der Aktien hält, im Rahmen einer Investorenvereinbarung vorgesehene
Kapitalerhöhungen bestätigt hat, womit der Gesellschaft bis zum
ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt in 2025 insgesamt 26 Mio. Euro zufließen
sollten. Erfreulich ist aus Sicht der SdK, dass die Gesellschaft bereits
führzeitig die Restrukturierung der Anleihe angeht und auch mit einer sehr
langen Vorlaufszeit die Anleger zur Gläubigerversammlung eingeladen hat.
Dies lässt den Anleiheinhabern genügend Zeit, um die nötigen Dokumente zur
Teilnahme an der Gläubigerversammlung einzuholen und sich über den
Restrukturierungsvorschlag Gedanken zu machen. Dieser kann dann
gegebenenfalls auch mit der Gesellschaft und anderen Gläubigern
nachverhandelt werden. Aus Sicht der SdK stellt sich in dem Zusammenhang vor
allem die Frage, welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur
Restrukturierung leisten, und welche Annahmen die Gesellschaft im Zuge der
Finanzplanung getroffen hat, die eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung
gegenüber einer schnellen Verwertung der Immobilien vorteilhaft erscheinen
lassen.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, an der Gläubigerversammlung
teilzunehmen und das Stimmrecht wahrzunehmen. Um eine bestmögliche Wahrung
ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine
Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene
Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/noratis registrieren. Die SdK
wird die Anleiheinhaber über einen Newsletter über die weiteren
Entwicklungen informieren. Ferner können sich alle betroffenen
Anleiheinhaber auf der kommenden Gläubigerversammlung kostenlos durch die
SdK vertreten lassen.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.
München, den 08.07.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Aktionärin und Anleiheinhaberin der Noratis AG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
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