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EQS-News: SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf (deutsch)

SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf

Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /

Schlagwort(e): Anleihe/Unternehmensrestrukturierung

SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf

08.07.2024 / 11:45 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

SdK ruft Anleiheinhaber der Noratis AG zur Interessensbündelung auf

Die Noratis AG ("Noratis") hat am 08.07.2024 die Inhaber ihrer ausstehenden

Anleihe 2020/2025 (WKN: A3H2TV / ISIN: DE000A3H2TV6) zu einer

Gläubigerversammlung eingeladen. Diese soll am 10. September 2024 in

Eschborn stattfinden. Auf der Gläubigerversammlung soll eine

Laufzeitverlängerung der Anleihe um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028

beschlossen werden. Hintergrund der begehrten Laufzeitverlängerung ist, dass

nach Einschätzung des Vorstands die planmäßige Rückführung der

Noratis-Anleihe 2020/2025 zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum 11. November

2025 aufgrund des schwierigen Immobilienmarkts gefährdet ist.

Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft

der Kapitalanleger e.V. ("SdK") etwas überraschend, da kurz zuvor noch der

Großaktionär der Noratis AG, die Merz Real Estate GmbH & Co. KG, die derzeit

65,1 % der Aktien hält, im Rahmen einer Investorenvereinbarung vorgesehene

Kapitalerhöhungen bestätigt hat, womit der Gesellschaft bis zum

ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt in 2025 insgesamt 26 Mio. Euro zufließen

sollten. Erfreulich ist aus Sicht der SdK, dass die Gesellschaft bereits

führzeitig die Restrukturierung der Anleihe angeht und auch mit einer sehr

langen Vorlaufszeit die Anleger zur Gläubigerversammlung eingeladen hat.

Dies lässt den Anleiheinhabern genügend Zeit, um die nötigen Dokumente zur

Teilnahme an der Gläubigerversammlung einzuholen und sich über den

Restrukturierungsvorschlag Gedanken zu machen. Dieser kann dann

gegebenenfalls auch mit der Gesellschaft und anderen Gläubigern

nachverhandelt werden. Aus Sicht der SdK stellt sich in dem Zusammenhang vor

allem die Frage, welchen Beitrag die finanzierenden Banken zur

Restrukturierung leisten, und welche Annahmen die Gesellschaft im Zuge der

Finanzplanung getroffen hat, die eine Zustimmung zur Laufzeitverlängerung

gegenüber einer schnellen Verwertung der Immobilien vorteilhaft erscheinen

lassen.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, an der Gläubigerversammlung

teilzunehmen und das Stimmrecht wahrzunehmen. Um eine bestmögliche Wahrung

ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine

Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene

Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/noratis registrieren. Die SdK

wird die Anleiheinhaber über einen Newsletter über die weiteren

Entwicklungen informieren. Ferner können sich alle betroffenen

Anleiheinhaber auf der kommenden Gläubigerversammlung kostenlos durch die

SdK vertreten lassen.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail

unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur

Verfügung.

München, den 08.07.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Aktionärin und Anleiheinhaberin der Noratis AG!

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

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Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-0

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AXC0138 2024-07-08/11:45

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