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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der Prüfungsanordnungen der BaFin

EQS-News: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Immobilien

ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der

Prüfungsanordnungen der BaFin

08.07.2024 / 11:06 CET/CEST

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ACCENTRO Real Estate AG: Hintergrund zur Bekanntmachung der

Prüfungsanordnungen der BaFin

Berlin, 8. Juli 2024 - Die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheiden vom 13. und

25. Juni 2024 die jeweilige Anordnung einer Anlassprüfung gemäß § 107

Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz gegenüber der ACCENTRO Real

Estate AG ( "Gesellschaft") bekannt gegeben und hierüber heute auf

ihrer Internetseite berichtet. Die Prüfungsanordnungen betreffen

allein die Rechnungslegung der Gesellschaft zum Vorgang der

Rückabwicklung des Erwerbs der DIM Holding AG ("DIM-Vorgang") in den

offengelegten Jahres- und Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2021 und

31. Dezember 2022 sowie die zugehörigen zusammengefassten Lageberichte

für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

Grund für die Anordnung seien Anhaltspunkte, nach denen der

Kaufpreisrückforderungsanspruch der Gesellschaft inklusive Zinsen in

Höhe von EUR 15,8 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember 2022: EUR

16,5 Mio.) sowie das an die DIM Holding AG ausgereichte Darlehen inkl.

Zinsen in Höhe von EUR 3,1 Mio. zum 31. Dezember 2021 (31. Dezember

2022: EUR 3,3 Mio.) möglicherweise in den entsprechenden

Geschäftsjahren wertzuberichtigen gewesen wären.

Die Prüfungsanordnungen haben zur Folge, dass die BaFin die

Rechnungslegung der Gesellschaft isoliert bezogen auf den DIM-Vorgang

für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 prüfen wird. Im Übrigen

unterliegen die Geschäftsberichte 2021 und 2022 keiner weiteren

Prüfung durch die BaFin.

Die Gesellschaft befindet sich im engen Austausch mit der BaFin, um

den zurückliegenden Sachverhalt weiter aufzuklären und die

Anlassprüfungen in einem konstruktiven Dialog zielführend zu einem

einvernehmlichen Abschluss zu führen.

Unabhängig hiervon hat der neue Vorstand aufgrund laufender

Entwicklungen im Zusammenhang mit der zwangsweisen Beitreibung der

Forderung sowie der sehr eingetrübten Lage am Immobilienmarkt bereits

zum 30. September 2023 eine Wertberichtigung in Höhe von EUR 13,3 Mio.

vorgenommen, über die im Chancen- und Risikobericht umfassend

berichtet wurde (Seite 10 der Zwischenmitteilung Q3 2023). Die offene

Restforderung aus dem DIM-Vorgang wird daher bereits seit dem 30.

September 2023 mit nur noch EUR 4,4 Mio. geführt. Insofern erwartet

der Vorstand keine relevanten Nachteile für die Gesellschaft.

Über die ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der

Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per

30.09.2023 5.731 Einheiten mit einer Fläche von etwa 334.000 Quadratmetern.

Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund EUR 590 Mio. Zu den

regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche

Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die

Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der

mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger

sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren,

die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen

für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard

der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3).

www.accentro.de

Ansprechpartner für Investor Relations und Presse:

Thomas Eisenlohr

ACCENTRO Real Estate AG

Kantstraße 44/45

10625 Berlin

E-Mail: eisenlohr@accentro.de

Tel. +49 (0)30 88 71 81 272

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