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EQS-News: Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE (deutsch)

Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE

EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung

Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE

03.07.2024 / 07:30 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE

Die Aktionäre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden

hiermit darüber informiert, dass am 21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC (10:00

Uhr CEST) eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,

stattfindet.

Die außerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, The

Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen für die Teilnahme sind

in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1 Tagesordnung der Hauptversammlung

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung der

Gesellschaft (die "Satzung").

2. Quorum

Gemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wenn

mindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigten

anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und

abzustimmen.

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse):

3. Genehmigung der Umwandlung der Gesellschaft in eine (maltesische)

Public Limited Liability Company und der damit verbundenen Änderung der

Firma der Gesellschaft sowie der Änderung der Satzung der Gesellschaft

Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ("Verwaltungsrat") stellt den Aktionären

den Antrag, durch außerordentlichen Beschluss die Umwandlung der

Gesellschaft von einer Societas Europaea in eine Public Limited Liability

Company ("p.l.c.") im Sinne von Artikel 2 des Companies Act, Kapitel 386 des

maltesischen Rechts (der "Companies Act") in Übereinstimmung mit den

Bestimmungen von Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der

Europäischen Union in der geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") zu

genehmigen (die "Umwandlung").

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat gemäß Artikel 66 der

SE-Verordnung einen Entwurf des Umwandlungsplans (der "Umwandlungsplan") und

einen Bericht (der "Bericht des Verwaltungsrats") erstellt, um (a) die

wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Umwandlung zu erläutern und zu

begründen und (b) die Auswirkungen der Umwandlung für die Aktionäre und

Arbeitnehmer der Gesellschaft zu definieren.

Vor der Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat auch einen Bericht von

PricewaterhouseCoopers Malta (als unabhängige Sachverständige) einholen, der

bestätigt, dass die Gesellschaft über Vermögenswerte verfügt, die mindestens

ihrem Kapital entsprechen (der "Sachverständigenbericht").

Die Aktionäre werden darüber informiert, dass der Umwandlungsplan derzeit

vom maltesischen Handelsregister ("MBR") im Hinblick auf die

Veröffentlichung gemäß Artikel 66 der SE-Verordnung geprüft wird.

Darüber hinaus schlägt der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der Umwandlung

vor, (1) den Namen der Gesellschaft von 'Multitude SE' in 'Multitude p.l.c.'

zu ändern und (2) die derzeitige Satzung der Gesellschaft ('Memorandum and

Articles of Assocation', "M&A") in ihrer Gesamtheit zu ersetzen, um unter

anderem die Änderung des Namens der Gesellschaft widerzuspiegeln und die M&A

mit den Anforderungen des Companies Act in Bezug auf Public Limited

Liability Company in Einklang zu bringen (die "revidierte M&A").

Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher vor, folgenden

außerordentlichen Beschluss zu fassen:

"(1) Dass die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea in

eine (maltesische) Public Limited Liability Company ("Umwandlung") gemäss

Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der Europäischen Union, in der

geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") hiermit genehmigt wird;

(2) Dass der Entwurf des Umwandlungsplans, in dem die rechtlichen und

wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden und

die Auswirkungen der Umwandlung auf die Aktionäre und Arbeitnehmer der

Gesellschaft dargelegt werden, hiermit genehmigt wird;

(3) Dass alle vorgeschlagenen Änderungen an der aktuellen Satzung der

Gesellschaft ("aktuelle M&A") genehmigt werden und dass die aktuelle Satzung

in ihrer Gesamtheit durch die revidierte Satzung in der vorliegenden Form

oder im Wesentlichen in der gleichen Form ersetzt wird, wie sie den

Aktionären zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen

Hauptversammlung übermittelt wurde ("revidierte M&A"); und

(4) Den Sekretär der Gesellschaft und/oder einen Verwaltungsrat der

Gesellschaft, jeweils einzeln, zu ermächtigen:

i. alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente zu unterzeichnen, die

erforderlich sind, um diese Beschlüsse zu vollziehen;

ii. alle vom maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry)

angeordneten Änderungen an den revidierten M&A vorzunehmen;

iii. die revidierten M&A im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen;

iv. einen beglaubigten Auszug dieser Beschlüsse auszustellen; und

v. die revidierten M&A und den vorgenannten Auszug beim MBR und/oder jeder

anderen zuständigen Behörde, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen

Anforderungen, einzureichen.

4. Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach

Abschluss der Umwandlung

Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragt

der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichen

Umsetzung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer

Societas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company), den

Prozess der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Übereinstimmung mit

den Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (Subsidiary

Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und dem Schweizer Recht

(insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes

über das Internationale Privatrecht) einleitet. Der Verwaltungsrat nimmt

ferner zur Kenntnis, dass die Sitzverlegung in die Schweiz davon abhängt,

dass (a) die Gesellschaft einen positiven Bescheid der FINMA erhält und (b)

die Bescheide der finnischen Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dass

heisst, dass gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung

für jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim

Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines

Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig, wenn (i) gegen die

Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein Rechtsmittel eingelegt

wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die

Entscheidungen zulässt und schließlich (iii) im Falle positiver Entscheide

des obersten Verwaltungsgerichts).

Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft in

das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweiz

fortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die Kontinuität

der Gesellschaft beeinträchtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berührt

und die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten und

Verpflichtungen behält.

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat für die Aktionäre eine Tabelle

erstellt, in der die Rechte von Minderheitsaktionären nach maltesischem

Recht mit denen von Minderheitsaktionären nach Schweizer Recht verglichen

werden (die "Vergleichstabelle").

Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgenden

außerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung der

revidierten Statuten in Übereinstimmung mit dem schweizerischen

Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegung

von Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"):

"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), Schweiz

Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, in

Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies

Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und des

schweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald

die revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister

(Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der

Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische

Public Limited Liability Company), (b) dass die Rulings der Finnischen

Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dass heisst, dass gegen die Bescheide

innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung für jeden Bescheid angegebenen

Frist keine Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden,

und im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig,

wenn (i) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein

Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht

keine Berufung gegen die Entscheidungen zulässt und schließlich (iii) im

Falle positiver Entscheide des obersten Verwaltungsgerichts) und (c) des

Vorliegens eines positiven Bescheids der FINMA, zu genehmigen (die

"Sitzverlegung");

(2) Änderung des Sitzes der Gesellschaft

Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der Stadt

Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird;

(3) Änderung der Firma der Gesellschaft

Die Änderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit den

Übersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zu

genehmigen.

Infolgedessen und unter Berücksichtigung der Änderung des Sitzes der

Gesellschaft gemäß Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten

(wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten:

1 Firma und Sitz Unter der 1 Name and Registered Seat Under the

Firma Multitude AG (Multitude corporate name of Multitude AG

Ltd) (Multitude SA) besteht (Multitude Ltd) (Multitude SA) exists

mit Sitz in Zug auf for an unlimited period of time a

unbestimmte Dauer eine corporation limited by shares

Aktiengesellschaft gemäss Art. according to art. 620 et seq. of the

620 ff. des Schweizerischen Swiss Code of Obligations (CO) with

Obligationenrechts (OR) (die registered seat in Zug (the

"Gesellschaft"). "Company").

(4) Änderung des Zwecks der Gesellschaft

Die Änderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 der

Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), per

Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen:

Zweck 1 Zweck der Gesellschaft ist Purpose 1 The purpose of the

der Erwerb, das Halten, die Company is to acquire, hold,

Verwaltung, die Verwertung und die manage, exploit and sell,

Veräusserung von inund whether directly or indirectly,

ausländischen Beteiligungen, ob interests in participations in

direkt oder indirekt, unter anderem Switzerland and abroad, inter

an Unternehmen, die insbesondere in alia in companies active among

den Bereichen other things in financial

Finanzdienstleistungen wie services, such as consumer

Verbraucherkrediten, Mikrokrediten credits, microcredits and other

und anderen Krediten und credits and financing, as well

Finanzierungen tätig sind, sowie as to provide services

die Erbringung von internally or to other

Dienstleistungen, intern oder für subsidiaries of the group to

andere Tochtergesellschaften des which the Company belongs 2 The

Konzerns, zu dem die Gesellschaft Company may acquire, hold,

gehört. 2 Die Gesellschaft kann manage and sell participations

Beteiligungen an Gesellschaften in companies of all kinds in

aller Art in der Schweiz und im Switzerland and abroad. 3 The

Ausland erwerben, halten, verwalten Company may also carry out any

und veräussern. 3 Die Gesellschaft and all transactions and enter

kann ausserdem alle Geschäfte into any and all agreements

abschliessen und Vereinbarungen which serve directly or

eingehen, die direkt oder indirekt indirectly its corporate purpose

dem Gesellschaftszweck dienen oder or are directly related thereto.

mit diesem in direktem Zusammenhang 4 The Company may (directly or

stehen. 4 Die Gesellschaft kann indirectly) grant loans or

ihren direkten oder indirekten provide other types of financing

Tochtergesellschaften (direkt oder to its direct or indirect

indirekt) Darlehen oder andere subsidiaries. The Company may

Finanzierungen gewähren. Die grant guarantees, security

Gesellschaft kann für interests and other undertakings

Verbindlichkeiten von solchen of any kind in respect of

Gesellschaften Garantien, obligations of such companies,

Sicherheiten und andere including by means of fiduciary

Verpflichtungen jeglicher Art transfers or fiduciary

gewähren, einschliesslich durch assignments of, and pledges

fiduziarische Übereignungen oder over, assets of the Company. The

Abtretungen von und Pfandrechten an Company may further operate or

Vermögenswerten der Gesellschaft. participate in cash pooling

Die Gesellschaft kann ferner ein arrangements of any kind. Any

Cash-Pooling (jeglicher Art) transaction referred to in this

betreiben oder daran teilnehmen. paragraph may be entered into

Jede in diesem Absatz genannte irrespective of any

Transaktion kann unabhängig von concentration of risk and with

allfälligen Klumpenrisiken und mit or without any compensation. 5

oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5 The Company may set up branch

Die Gesellschaft kann offices and subsidiaries in

Zweigniederlassungen und Switzerland and abroad and

Tochtergesellschaften in der acquire, manage, hold and sell

Schweiz und im Ausland errichten real estate.

und Grundstücke erwerben, halten,

verwalten und veräussern.

(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statuten

bezüglich Übereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung

Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welche

vollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer

Statuten"), per Sitzverlegung zu genehmigen. Der Schweizer Statuten liegen

vor;

(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw.

massgebende Rechtsordnung

Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerische

Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebende

Rechtsordnung, anzuerkennen;

(7) Feststellungen über den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit

Den Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung,

in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen;

(8) Bestätigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und des

Verwaltungsratspräsidenten

(8.1) Bestätigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine

Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

endet, zu bestätigen;

(8.2) Bestätigung von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats für eine

Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

endet, zu bestätigen;

(8.3) Bestätigung von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats für eine

Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

endet, zu bestätigen;

(8.4) Bestätigung von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats für eine

Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

endet, zu bestätigen;

(8.5) Bestätigung von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtszeit,

die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu

bestätigen;

(8.6) Bestätigung von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats

Die Wahl von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats für eine

Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

endet, zu bestätigen;

(8.7) Bestätigung und Wahl des Verwaltungsratspräsidenten

Die Wahl von Ari Tiukkanen als Verwaltungsratspräsident für eine Amtszeit,

die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu

bestätigen;

(9) Wahl des People and Culture Committee

(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture

Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen

Generalversammlung endet;

(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture

Committee

Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture

Committee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen

Generalversammlung endet;

(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee

Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee für

eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung

endet;

(10) Wahl der Revisionsstelle

Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich,

CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre

2024 und 2025 zu wählen;

(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung der

Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in

eine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermächtigt wird:

i. beim Malta Nisomess Regsitry ("MBR") eine Genehmigung für den

Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen;

ii. beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der

Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen;

iii. dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der

Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und

iv. alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die

erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz

fortbestehende Gesellschaft, unter der Firma 'Multitude AG' (mit den

Übersetzungen: 'Multitude Ltd' und 'Multitude SA') mit Sitz in der Stadt

Zug (Kanton Zug, Schweiz), zu erwirken.

(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermächtigt

wird, alle Erklärungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die

erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz

einzutragen und alle damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungen

vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der

Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell

alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet

werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit

zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen."

5. Beendigung der Hauptversammlung

2 Unterlagen zur Hauptversammlung

Diese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu den

Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie der

Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, die

Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website der

Gesellschaft ( www.multitude.com) verfügbar. Der Sachverständigenbericht

wird spätestens am 31. Juli 2024 auf der Website der Gesellschaft verfügbar

sein. Der Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten

M&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auch dieser

Mitteilung beigefügt. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäre

versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift

mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datum

der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3 Instruktionen für die Teilnahme

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN

INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE

ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.

WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI

BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE

MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU

SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

1. Nachweisstichtag ('Record Date')

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu

sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen

ermitteln kann), müssen die Aktionäre am 22. Juli 2024 in das von der

Clearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregister

eingetragen sein.

2. Vorbereitend

Den Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee

unverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur

Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung

von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,

dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so

schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream

übermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und

leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die

maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die

Gesellschaft weiter.

Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten

Aktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')

spätestens am 19. August 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nach

diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als

ungültig behandelt. Dementsprechend werden die Aktionäre aufgefordert, sich

so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um

sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden

Frist bei Clearstream eingereicht werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse

abgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlung

teilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für die

Hauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme an

der Hauptversammlung treffen.

3. Persönliche Teilnahme

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen

möchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen

Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits

verpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlung

teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream

auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die

Anweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermitteln

sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,

Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,

Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien der

Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.

Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werden

elektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet.

4. Stimmrechtsvertreter

Ein Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und

abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zu

ernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. Ein

Bevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung eines

Bevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim

Aktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder

(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einem

ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet

werden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der

Website der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigte

nach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügten

Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden darauf

hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen

effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär um

eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,

der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das die

Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person

belegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim

jeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /

Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre so

schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu

übermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren von

Clearstream übermittelt werden müssen.

Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.

beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglich

zu versenden oder abzugeben.

Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):

Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von

Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta Stock

Exchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumten

Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet

werden.

5. Antragsrecht zur Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

Gemäß Artikel 48 der Satzung kann ein Aktionär, der mindestens fünf (5)

Prozent des stimmberechtigten ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft

hält (a) von der Gesellschaft die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung

der Hauptversammlung verlangen, vorausgesetzt, dass jedem Punkt eine

Begründung oder eine Beschlussvorlage für die Hauptversammlung beigefügt

ist; und/oder (b) Beschlussvorlagen für Punkte einreichen, die auf die

Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.

Gemäß Artikel 49 der Satzung müssen der Antrag auf Aufnahme von Punkten in

die Tagesordnung der Hauptversammlung und die Einreichung von

Beschlussvorlagen in Papierform oder in elektronischer Form (an

agm@multitude.com) bis spätestens 6. Juli 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr

(CEST)) bei der Gesellschaft eingehen und von der/den einreichenden

Person(en) authentifiziert werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,

Anträge von Aktionären zu berücksichtigen, die nach diesem Zeitpunkt

gestellt werden.

Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft zu entscheiden, ob die von

den Aktionären eingereichten Anträge ordnungsgemäß eingereicht wurden.

Sollte ein Antrag eine Änderung der Tagesordnung der Hauptversammlung (wie

oben beschrieben) erfordern, wird die Gesellschaft so bald wie möglich eine

überarbeitete Tagesordnung auf ihrer Website zusammen mit aktualisierten

Vollmachtsformularen und Stimmanweisungen (falls vorhanden) zur Verfügung

stellen. Den Aktionären wird daher empfohlen, nach Ablauf der oben genannten

Frist auf der Website der Gesellschaft nachzusehen, ob es Änderungen an der

Tagesordnung gibt, und sicherzustellen, dass sie die neuesten

Vollmachtsformulare und Stimmanweisungen einreichen.

6. Recht, Fragen zu stellen

Jeder Aktionär (oder Bevollmächtigte) hat das Recht, bis spätestens 14.

August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail an

agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen

sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten

Fällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der

Gesellschaft verfügbar).

7. Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Multitude

SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Die Multitude SE

hält 74'993 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 des

maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst

hält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl der

Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21'648'967.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General

Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie

auch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen der

Europäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von

Clearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitet

werden (

https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-dil igence/gdpr/dataprotection).

Malta, 2. Juli 2024

MULTITUDE SE

Der Verwaltungsrat

ANHANG

1. Umwandlungsplan

2. Bericht des Verwaltungsrats

3. Revidierte M&A (Maltesisches Recht)

4. Vergleichstabelle

5. Schweizer Statuten (Schweizer Recht)

About Multitude SE:

Multitude is a listed European FinTech company, offering digital lending and

online banking services to consumers, small and medium-sized businesses, and

other FinTechs overlooked by traditional banks. The services are provided

through three independent business units, which are served by our internal

Banking-as-a-Service Growth Platform. Multitude's business units are

consumer banking (Ferratum), SME banking (CapitalBox) and wholesale banking

(Multitude Bank). Multitude Group employs over 700 people in 25 countries

and offers services in 16 countries, achieving a combined turnover of 230

million euros in 2023. Multitude was founded in Finland in 2005 and is

listed on the Prime Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange under

the symbol 'E4I'. www.multitude.com

03.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Multitude SE

Ratamestarinkatu 11 A

00520 Helsinki

Finnland

E-Mail: ir@multitude.com

Internet: https://www.multitude.com/

ISIN: FI4000106299

WKN: A1W9NS

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm

EQS News ID: 1938313

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1938313 03.07.2024 CET/CEST

 ISIN  FI4000106299

AXC0044 2024-07-03/07:30

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