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EQS-Adhoc: Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG plant Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro fällig 2030 (deutsch)

Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG plant Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro fällig 2030

EQS-Ad-hoc: Deutsche Beteiligungs AG / Schlagwort(e):

Anleiheemission/Kapitalmaßnahme

Deutsche Beteiligungs AG: Deutsche Beteiligungs AG plant Ausgabe von

Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro

fällig 2030

28.06.2024 / 08:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der

Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -

MMVO)

Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT): Deutsche

Beteiligungs AG plant Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im

Gesamtnennbetrag von 100 Millionen Euro fällig 2030

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER BEKANNTGABE IN DEN VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER EINER

ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN

NACH ANWENDBAREM RECHT UNTERSAGT WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN.

Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG (die "Gesellschaft") hat heute

mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe nicht nachrangiger und

unbesicherter Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von 100

Millionen Euro beschlossen (die "Wandelschuldverschreibungen"). Die

Wandelschuldverschreibungen werden in neue und/oder bestehende

nennbetragslose Namensstückaktien der Gesellschaft (ISIN: DE000A1TNUT7)

wandelbar sein (die "Aktien").

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen

Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten

von Amerika im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (accelerated

bookbuilding) zum Kauf angeboten (das "Angebot"). Das Bezugsrecht der

bestehenden Aktionäre der Gesellschaft wurde ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen in einer Stückelung von jeweils 100.000,00

Euro und einer Laufzeit von 5,5 Jahren werden zu 100 Prozent ihres

Nennbetrags ausgegeben. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor

gewandelt, zurückgekauft und gekündigt oder zurückgezahlt wurden, werden die

Wandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückgezahlt.

Der jährliche Kupon soll zwischen 5,0 Prozent und 5,5 Prozent liegen. Die

Wandlungsprämie soll zwischen 22,5 Prozent und 27,5 Prozent des

Referenzaktienkurses festgelegt werden.

Die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 5. Juli 2024 (der

"Valutierungstag") erfolgen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die

Wandelschuldverschreibungen (insgesamt, jedoch nicht nur teilweise)

jederzeit zu ihrem Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter

Zinsen zurückzuzahlen (i) ab dem Datum, das drei Jahre und 21 Geschäftstage

nach dem Valutierungstag liegt, sofern der Börsenkurs der Aktien über eine

bestimmte Periode hinweg mindestens 150 Prozent des dann geltenden

Wandlungspreises beträgt, oder (ii) wenn nur noch höchstens 20 Prozent des

ursprünglichen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibungen ausstehen.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Aktionärin der Gesellschaft, und Mitglieder

des Vorstands der Gesellschaft haben ihr Interesse bekundet, sich an der

Platzierung zu beteiligen.

Die Preisfestsetzung für das Angebot wird voraussichtlich im Laufe des

heutigen Tages durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die

Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen

in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Der Vollzug der Transaktion ist jedoch hiervon unabhängig.

Die Gesellschaft hat sich im Rahmen der Transaktion zu einem marktüblichen

Lock-up von 90 Tagen nach dem Valutierungstag verpflichtet.

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung der

Wandelschuldverschreibungen für Co-Investitionen an der Seite der von der

DBAG und ELF Capital Group beratenen Fonds sowie für allgemeine

Unternehmenszwecke zu verwenden.

Der Vorstand

Frankfurt am Main, 28. Juni 2024

Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Unternehmenskommunikation &

Investor Relations

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt und kein

Angebot von Wertpapieren zum Verkauf innerhalb oder in einer Rechtsordnung,

einschließlich der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada,

Japan oder Südafrika oder jeder anderen Rechtsordnung dar, in der das

Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere nach anwendbarem Recht untersagt

wäre. Weder diese Mitteilung noch ihr Inhalt dienen in irgendeiner

Rechtsordnung als Grundlage irgendeines Angebotes oder rechtlicher

Verpflichtungen jeglicher Art, und es darf im Zusammenhang mit einem solchen

Angebot oder einer solchen rechtlichen Verpflichtung nicht darauf vertraut

werden.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen lediglich als

Hintergrundinformationen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es

darf nicht auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren

Richtigkeit und Vollständigkeit vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem in

dieser Mitteilung genannten Angebot der Wertpapiere wird kein Prospekt

erstellt. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in keiner

Rechtsordnung in Fällen öffentlich angeboten werden, in denen dies dazu

führen würde, dass in der betreffenden Rechtsordnung ein Prospekt oder eine

Angebotsunterlage für die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere

erstellt oder eingereicht werden müsste.

Diese Mitteilung ist weder unmittelbar noch mittelbar für die

Veröffentlichung oder die Verbreitung innerhalb oder in den Vereinigten

Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,

Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung bestimmt, in

der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser

Mitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der darin genannten Wertpapiere

in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein, und Personen,

die in den Besitz von in dieser Mitteilung genannten Dokumenten oder anderen

Informationen gelangen, sollten sich über diese Beschränkungen selbst

informieren und diese einhalten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungen

kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Rechtsordnung

darstellen.

Diese Mitteilung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum

Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur

Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten,

Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder in einer sonstigen

Rechtsordnung, an die bzw. in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig ist, sie stellt kein solches Angebot und keine

solche Aufforderung dar, ist nicht Bestandteil davon und ist auch nicht

dahingehend auszulegen. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere sind

und werden auch in Zukunft nicht nach den Vorschriften des

US-Wertpapiergesetzes von 1933 (US Securities Act of 1933) in der jeweils

geltenden Fassung (das "US-Wertpapiergesetz") oder den Gesetzen eines

Bundesstaats innerhalb der Vereinigten Staaten oder den anwendbaren

Wertpapiergesetzen von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika registriert

und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden,

sofern sie nicht gemäß dem US-Wertpapiergesetz registriert werden oder im

Rahmen einer Transaktion angeboten und verkauft werden, die von den

Registrierungspflichten des US-Wertpapiergesetzes befreit ist oder diesen

nicht unterliegt. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser

Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika angeboten oder verkauft werden bzw. an oder für Rechnung von oder

zugunsten von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von

Australien, Kanada, Japan oder Südafrika angeboten oder verkauft werden. Es

erfolgt kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten

Wertpapiere in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika.

Soweit das in dieser Mitteilung genannte Angebot in Mitgliedstaaten des

Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR" und jeder Mitgliedstaat ein

"maßgeblicher Mitgliedstaat") erfolgt, richtet es sich ausschließlich an

Personen, bei denen es sich um qualifizierte Anleger handelt ("Qualifizierte

Anleger") wie in der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments

und des Rates von 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") definiert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an

qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der Form, in

der diese kraft des britischen Gesetzes über den Austritt aus der

Europäischen Union von 2018 (European Union (Withdrawal) Act 2018; das

"EUWA") Bestandteil des inländischen Rechts des Vereinigten Königreichs

geworden ist, (i) die über professionelle Erfahrung im Hinblick auf

Anlagegeschäfte im Sinne von Artikel 19(5) der Verordnung über die Werbung

für Finanzprodukte von 2005 gemäß dem Gesetz über Finanzdienstleistungen und

-Märkte von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000 (Financial

Promotion) Order 2005 (in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung")

verfügen oder (ii) die Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung unterfallen,

oder (iii) an die die Mitteilung auf sonstige Weise rechtmäßig übermittelt

werden darf (wobei alle genannten Personen gemeinsam als "maßgebliche

Personen" bezeichnet werden). Personen (i) im Vereinigten Königreich, bei

denen es sich nicht um relevante Personen handelt, und (ii) in einem

Mitgliedstaat des EWR, bei denen es sich nicht um Qualifizierte Anleger

handelt, dürfen nicht auf Grundlage dieser Mitteilung handeln und nicht

darauf vertrauen.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen in: (a)

der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils

geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten

Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)

lokaler Durchführungsbestimmungen (zusammen die "MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jedweder Haftung,

gleich ob eine solche aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder

anderweitig entsteht, die einem "Konzepteur" (für die Zwecke der MiFID

II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in Bezug darauf entstehen

könnte, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der

Wandelschuldverschreibungen ein Produktgenehmigungsverfahren durchgeführt

wurde, bei dem festgestellt wurde, dass: (i) der Zielmarkt für die

Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien und

professionelle Kunden sind, wie jeweils in der MiFID II definiert; und (ii)

alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete

Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Jede Person, die die

Wandelschuldverschreibungen später anbietet, verkauft oder empfiehlt, (ein

"Vertreiber") sollte die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen,

wobei ein der MiFID II unterliegender Vertreiber jedoch dafür verantwortlich

ist, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die

Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder durch

weitergehende Spezifizierung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und

geeignete Vertriebskanäle festzulegen. Die Zielmarktbewertung erfolgt

unbeschadet der Anforderungen etwaiger vertraglicher oder gesetzlicher

Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der

Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien. Zur

Klarstellung wird festgehalten, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine

Bewertung der Eignung oder Zweckmäßigkeit für die Zwecke der MiFID II noch

(b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern zur

Anlage in die Wandelschuldverschreibungen oder zum Erwerb der

Wandelschuldverschreibungen oder zur Vornahme sonstiger Handlungen in Bezug

auf die Wandelschuldverschreibungen darstellt.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur

sonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten

Königreich bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR oder im Vereinigten

Königreich nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in

sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser

Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger (a) im EWR eine Person, die

eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein

Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii) sie ist ein

Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden

Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser Kunde nicht

als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II

gilt; oder (iii) sie ist kein Qualifizierter Anleger im Sinne der

Prospektverordnung und (b) im Vereinigten Königreich eine Person, die eines

(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger

im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2017/565 in der Form, in der diese kraft

des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist,

oder (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des britischen

Gesetzes über Finanzdienstleistungen und Märkte von 2000 (Financial Services

and Markets Act 2000; "FSMA") sowie von zur Umsetzung der Richtlinie (EU)

2016/97 gemäß dem FSMA erlassenen Vorschriften und Bestimmungen, soweit

dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr.

8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, in der Form gilt, in der diese kraft des

EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten Königreichs geworden ist.

Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die

"PRIIPs-Verordnung der EU") oder der PRIIPs-Verordnung der EU in der Form,

in der diese kraft des EUWA Bestandteil des Rechts des Vereinigten

Königreichs geworden ist (die "PRIIPs-Verordnung des Vereinigten

Königreichs"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder

den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der

Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigen

Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die

sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an

Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich nach der

PRIIPs-Verordnung der EU und/oder der PRIIPs-Verordnung des Vereinigten

Königreichs rechtswidrig sein.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der

Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in irgendeiner

Rechtsordnung gestatten würden, in der solche Maßnahmen unzulässig wären.

Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, müssen sich über

diese Beschränkungen selbst informieren und diese einhalten.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen oder Aussagen, die als

zukunftsgerichtet angesehen werden können, enthalten. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind durch den Gebrauch von zukunftsgerichteten Formulierungen zu

erkennen, einschließlich Begriffen wie "glaubt", "nimmt an", "schätzt",

"plant", "rechnet mit", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder

"sollte" oder durch die im jeweiligen Fall entsprechenden Verneinungen oder

andere Varianten oder vergleichbare Formulierungen, oder durch die

Erörterung von Strategien, Plänen, Zielen, Zielsetzungen, zukünftigen

Ereignissen oder Absichten. Zukunftsgerichtete Aussagen können wesentlich

von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen und tun dies auch häufig. Alle

zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuelle Betrachtungsweise der

Gesellschaft im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und unterliegen

Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse und anderen Risiken,

Unsicherheiten und Auffassungen in Bezug auf das Geschäft der Gesellschaft,

auf die Ertrags- oder Finanzlage, die Liquidität, die Perspektiven, das

Wachstum oder Strategien. Zukunftsgerichtete Aussagen sind nur zu dem Datum

gültig, an dem sie gemacht werden.

Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich

jegliche Verpflichtung oder Absicht zur Aktualisierung, Überprüfung oder

Überarbeitung der in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten

Aussagen aufgrund neuer Informationen, neuer Ereignisse oder Umstände,

zukünftiger Entwicklungen oder anderer Gründe ab.

Keine Person soll und kann sich, aus welchem Grund auch immer, auf die in

dieser Mitteilung enthaltenen Informationen und deren Vollständigkeit,

Richtigkeit oder Billigkeit verlassen. Die Informationen in dieser

Mitteilung können sich ändern. Es wird keinerlei Haftung dafür übernommen,

dass diese zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen tatsächlich eintreffen.

Kontakt:

Roland Rapelius

Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations

E-Mail: Roland.Rapelius@dbag.de

Telefon: +49 69 95787 365

Ende der Insiderinformation

28.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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1935205 28.06.2024 CET/CEST

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AXC0067 2024-06-28/08:01

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