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EQS-Adhoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele (deutsch)

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele

EQS-Ad-hoc: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG / Schlagwort(e):

Squeeze-Out

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG: Höhe der Barabfindung für

verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus

Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgele

24.06.2024 / 19:19 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Höhe der Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out bei der BBI

Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie

festgelegt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Tilly-Park 1, 86633

Neuburg/Donau, 24. Juni 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,

("VIB") hat dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien

Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") heute ein

konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher

Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen

Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit

deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat die

angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der

BBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auskunftsgemäß

auf der Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten

Unternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit der

Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und

bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte

sachverständige Prüfer hat nach Auskunft der VIB aber bereits in Aussicht

gestellt, dass er nach derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der

festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft

und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen und

notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die

einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der

BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von

EUR 14,96 je Aktie fassen soll ("Übertragungsbeschluss"), wird

voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche

Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung

vorgelegt werden soll ("Verschmelzungsbeschluss"), wird auskunftsgemäß am

14. August 2024 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von

der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI

über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der

ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und

der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI

und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.

Der Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Kontakt

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

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aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete

Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer

vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der BBI

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gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass

die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den

zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft übernimmt

keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete Aussagen

fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Tilly-Park 1

86633 Neuburg an der Donau

Deutschland

Telefon: +49 (0) 8431 9077 0

Fax: +49 (0) 8431 9077 973

E-Mail: info@bbi-immobilien-ag.de

Internet: www.bbi-immobilien-ag.de

ISIN: DE0005280002

WKN: 528000

Börsen: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin,

Frankfurt (Basic Board)

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1931955 24.06.2024 CET/CEST

 ISIN  DE0005280002

AXC0248 2024-06-24/19:20

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