, dpa-AFX

EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt (deutsch)

VIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt

EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

VIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt

24.06.2024 / 19:09 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU)

Nr. 596/2014

(Marktmissbrauchsverordnung)

Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der

BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je

Aktie festgelegt

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 24. Juni 2024

Die VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, ("VIB") hat

heute dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien

Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") ein

konkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

der BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicher

Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen

Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG

(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit

deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat die

angemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie der

BBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auf der

Grundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführten

Unternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit der

Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und

bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte

sachverständige Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nach

derzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der festgelegten

Barabfindung bestätigen wird.

Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaft

und der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen und

notariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, die

einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der

BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von

EUR 14,96 je Aktie fassen soll ("Übertragungsbeschluss"), wird

voraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentliche

Hauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmung

vorgelegt werden soll ("Verschmelzungsbeschluss"), wird am 14. August 2024

stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch von

der zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der BBI

über den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung der

ordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss und

der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBI

und der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

Kontakt

VIB Vermögen AG

Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagen

enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte

"werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben",

"davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagen

bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der

VIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck.

Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,

Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsam

handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine

Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen

unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen

sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt

werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen

können. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die

Zukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse

oder Entwicklungen anzupassen.

Ende der Insiderinformation

24.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: VIB Vermögen AG

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Deutschland

Telefon: +49 (0)8431 / 9077 961

Fax: +49 (0)8431 / 9077 1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

Internet: www.vib-ag.de

ISIN: DE000A2YPDD0

WKN: A2YPDD

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1931949

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1931949 24.06.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000A2YPDD0

AXC0247 2024-06-24/19:10

Relevante Links: VIB Vermögen AG, BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien AG

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.