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EQS-News: SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft (deutsch)

SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft

Emittent / Herausgeber: G&P GmbH & Co.KG / Schlagwort(e): Insolvenz/Anleihe

SolarWorld AG (WKN: A1YCN1 / WKN: A1YDDX) - Informationen zum Stand des

Insolvenzverfahrens der SolarWorld Aktiengesellschaft

11.06.2024 / 11:39 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Informationen zum Stand des Insolvenzverfahrens der SolarWorld

Aktiengesellschaft.

Einführung

1. Mit dieser Mitteilung informieren die gemeinsamen Vertreter der beiden

Schuldverschreibungen der SolarWorld AG ("Emittentin" oder "SWAG")

* 2014/2019 (WKN A1YDDX / ISIN DE000A1YDDX6) ("2018-1

Schuldverschreibungen") und

* 2014/2019 ("WKN A1YCN1 / ISIN DE000A1YCN14 ") ("2018-2

Schuldverschreibungen" und zusammen mit den 2018-1 Schuldverschreibungen

der "SWAG-Schuldverschreibungen")

die Anleihegläubiger weiter über die sie betreffenden und den gemeinsamen

Vertretern bekannten aktuellen Informationen über das Insolvenzverfahren der

SWAG. Dabei wird insbesondere auf die letzte als DGAP-News vom 29.11.2021

abgegebene gemeinsame Erklärung Bezug genommen.

2. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen auf dem aktuellen

Kenntnisstand der gemeinsamen Vertreter beruhen, insbesondere auf

Berichten des Insolvenzverwalters der SWAG und Kopien der unten

beschriebenen Vereinbarungen. Die gemeinsamen Vertreter haben nur

eingeschränkten Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit dem

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin oder im Zusammenhang

mit dem Insolvenzverfahren bestimmter Tochtergesellschaften der

Emittentin. Insbesondere haben die gemeinsamen Vertreter keinen Zugang

zu vielen Informationen des Insolvenzverfahrens der Emittentin oder

ihrer Tochtergesellschaften, einschließlich Informationen zu den Kosten

der Insolvenzverfahren, steuerlichen Fragen, sonstiger Bestimmungen und

des Zeitpunkts der Ausschüttungen. Die hier genannten Informationen und

Zahlen können veraltet und/oder unvollständig sein. Die gemeinsamen

Vertreter übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der in dieser

Erklärung enthaltenen Informationen. Der Insolvenzverwalter hat die

Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung

weder geprüft noch bestätigt.

Ausschüttung an den Security Agent 2021/2022 und 2024

3. Die besicherten Gläubiger der SWAG hatten Ende September 2021 einen

Streit über die Verteilung der Liquidationserlöse beigelegt. In der

Folge wurde ein Betrag in Höhe von ca. 5,6 Mio. Euro, den der Security

Agent hielt, und ein Betrag in Höhe von ca. 4,5 Mio. Euro, den ein

deutsches Gericht hielt und der aus dem Verkauf der Solarworld Americas

Inc. und ihrer Tochtergesellschaften ("SWA") stammt, vom Security Agent

an die besicherten Gläubiger verteilt.

4. Die gemeinsamen Vertreter erhielten aus diesem Vergleich mit dem

besicherten Kreditgeber Debt Invest GmbH ("DIG") einen anteiligen Betrag

der Liquidationserlöse i.H.v. ca. EUR 4,36 Millionen, der sich wie folgt

aufteilt:

* c. EUR 1,13 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der

2018-1-Schuldverschreibungen; und

* c. EUR 3,23 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der

2018-2-Schuldverschreibungen.

Diese Beträge wurden erst im Mai 2024 an die Inhaber der SWAG-Anleihen

verteilt, da die Liquidation der SWA zuvor noch nicht ausreichend weit

vorangeschritten war.

5. Ende März 2024 hat der Insolvenzverwalter EUR 27,72 Millionen an den

Security Agent ausgeschüttet. Zu den Details dazu im Folgenden.

Allgemein

6. Das Ende des Insolvenzverfahrens wird nach Angaben des

Insolvenzverwalters in seinem letzten Zwischenbericht nicht vor Ende

2026 erwartet und das Insolvenzverfahren könnte auch erst zu einem

späteren Zeitpunkt beendet werden. Wie bereits in der DGAP-Mitteilung

der gemeinsamen Vertreter vom 29.11.2021 berichtet, ist das Vermögen der

SWAG zum großen Teil zugunsten der besicherten Gläubiger mit

Sicherungsrechten belastet. Dementsprechend wird erwartet, dass die

Einnahmen für die besicherten Gläubiger fast ausschließlich aus der

Verwertung des besicherten Vermögens resultieren. Die Verwertung des

besicherten Vermögens unterliegt einer Verwertungsvereinbarung zwischen

u.a. dem Insolvenzverwalter und dem Security Agent.

Forderungen der besicherten Finanzgläubiger

7. Die besicherten Finanzgläubiger umfassen die folgenden Forderungen nach

Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Quelle: Insolvenzplan nach 09/2021):

* Die von den Gemeinsamen Vertretern im Namen der Anleihegläubiger

geforderten Ansprüche belaufen sich auf 47,35 Mio. EUR für die Anleihe

2018-1 sowie 0.96 Mio. EUR für Zinsen und 135,2 Mio. EUR für die Anleihe

2018-2 und zusätzlich 2,76 Mio. EUR für die Zinsen zum Zeitpunkt des

Insolvenzantrags.

* Ansprüche, die vom Security Agent im Namen der Kreditgeber des Senior

Facilities Agreement ("SFA") und der SWAG Notes eingereicht wurden,

belaufen sich auf ca. 323,2 Mio. EUR. Dies schließt die von den

Gemeinsamen Vertretern eingereichten Beträge ein, d. h. diese Ansprüche

wurden zweimal eingereicht, erhalten jedoch nur eine Verteilung auf eine

der beiden Forderungen. Dies umfasst auch die SFA-Forderung in Höhe von

ca. 47,7 Mio. EUR, die von DIG an die besicherten Gläubiger übertragen

wurde, sowie die SFA-Forderung in Höhe von ca. 20 Mio. EUR, auf deren

Sicherungsrechte die DIG im Rahmen des Verkaufs von Vermögenswerten an

die SolarWorld Industries GmbH ("SWI") im August 2017 verzichtet hat

(Details siehe unten unter "Übersicht über zu monetarisierende

Vermögenswerte"). Die eingereichte Forderung der SFA-Kreditgeber

abzüglich der ca. 186,3 Mio. EUR SWAG-Schuldverschreibungen, ca. 47,7

Mio. EUR DIG-Forderung und ca. 20 Mio. EUR Verzicht auf Sicherungsrechte

beträgt somit ca. 69,3 Mio. EUR (Stand der Verfahrenseröffnung im August

2017).

* Die für die SWAG-Schuldverschreibungen eingereichten Forderungen sind

für die Ermittlung ihres Anteils an den Ausschüttungen an die

unbesicherten Gläubiger relevant (sobald sie nach dem Insolvenzplan

zugelassen sind). Der Anteil der SWAG-Schuldverschreibungen am

Verwertungserlös des belasteten Vermögens berücksichtigt hingegen auch

die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelaufenen Zinsen.

8. Die Kreditgeber des Super Senior Facilities Agreement (SSFA) haben im

Rahmen des Asset-Verkaufs an die SWI im August 2017 auf ihre Forderungen

aus dem 50 Millionen Euro SFA verzichtet.

Anmeldungen zur Insolvenztabelle

9. Der Security Agent hat Forderungen der besicherten Finanzgläubiger

i.H.v. ca. EUR 323,2 Mio. EUR aus der sogenannten Parallel Debt zur

Tabelle angemeldet. Parallel dazu haben die besicherten Finanzgläubiger

ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Weder die Anmeldung

des Security Agent noch die Anmeldung der besicherten Finanzgläubiger

waren bisher zur Insolvenztabelle festgestellt worden, da der

Insolvenzverwalter der Feststellung widersprochen hatte.

10. Der Insolvenzverwalter, der Security Agent und die besicherten

Gläubiger haben sich im März 2024 darauf verständigt, dass der

Insolvenzverwalter seinen Widerspruch gegen die Anmeldung des Security

Agent zurücknimmt. Im Gegenzug haben die besicherten Gläubiger ihre

Anmeldungen zur Insolvenztabelle zurückgenommen.

Übersicht über die Liquidationserlöse

11. Die gemeinsamen Vertreter haben den Berichten der Insolvenzverwalter

entnommen, dass ein erheblicher Teil der Vermögenswerte der SWAG im

Laufe des Insolvenzverfahrens veräußert wurde (wie weiter unten

ausgeführt) und dass der Insolvenzverwalter der SWAG infolge dieser

Verkäufe erhebliche Beträge erhalten hat. Nach Abflüssen betrug der

Kassenstand der SWAG zum Stand Oktober 2022 (wie bereits im November

2021) ca. 50 Mio. EUR. ). Dieser Betrag stammt im Wesentlichen aus der

Verwertung besicherten Vermögens. Gemäß der Verwertungsvereinbarung

erhält der Insolvenzverwalter Massekostenbeiträge für die Ermittlung und

Verwertung der belasteten Vermögenswerte. Darüber hinaus erhält der

Insolvenzverwalter die Erstattung der im Zusammenhang mit der Verwertung

der Sicherheit entstandenen und noch nicht bezahlten Auslagen. Dadurch

kann sich der Betrag, der zur Verteilung an die besicherten Gläubiger

zur Verfügung steht, erheblich reduzieren. Der verbleibende Betrag wurde

u. a. für erhebliche Rückstellungen, u.a. Steuerrückstellungen und

Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen von Vorschüssen durch

bestimmte Parteien einbehalten. Ein Teil dieser Rückstellungen konnte

seit November 2021 aufgelöst werden, u.a. insoweit Betriebsprüfungen

abgeschlossen wurden, so dass die Verwaltung Ende März 2024 eine

Ausschüttung von Verwertungserlösen an den Security Agent i.H.v. EUR

27,72 Millionen vorgenommen hat.

12. Dieser Betrag i.H.v. EUR 27,72 Millionen setzt sich wie folgt

zusammen:

* EUR 20 Millionen sind den ca. EUR 50 Millionen Verwertungserlösen

entnommen, die im vorstehenden Absatz erwähnt werden.

* Die restlichen EUR 7,7 Millionen entfallen auf eine Verteilung aus dem

Insolvenzverfahren der SWI an die SWAG im Jahr 2023. Zur SWI wird auf

die DGAP-Mitteilung der gemeinsamen Vertreter vom 29.11.2021 Bezug

genommen (siehe dort unter "Verkauf von Vermögenswerten an die SWI").

* Von den EUR 20 Millionen entfällt ein geringer Teil auf Erlöse im

Zusammenhang mit der SWA, da die Verwaltung weiter Rückstellungen für

Kosten und etwaige Risiken bildet, die vor Abschluss der Liquidation der

SWAG US-Gesellschaften und der Betriebsprüfung nicht zu 100%

ausgeschlossen werden können, sowie für Verwertungskosten.

13. Der Security Agent und die Insolvenzverwaltung beabsichtigten sich im

Laufe des Jahres 2024 dazu zu beraten, ob, wann und welcher Höhe weitere

Verwertungserlöse an den Security Agent ausgeschüttet werden können,

beispielsweise weil die Liquidation der US-Gesellschaften abgeschlossen

und weitere Rückstellungen frei geworden sind.

Verteilung der EUR 27,7 Millionen an die besicherten Gläubiger

14. Die gemeinsamen Vertreter werden aus der Ausschüttung der EUR 27,7

Millionen einen anteiligen Betrag i.H.v. ca. EUR 19 Millionen erhalten:

15. Davon entfallen, nach Abzug von Kosten, voraussichtlich auf die beiden

Anleihen:

* Ca. EUR 4,9 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der

2018-1-Schuldverschreibungen; und

* Ca. EUR 14,1 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der

2018-2-Schuldverschreibungen.

16. Diese Beträge kommen zu den oben genannten EUR 4,36 Millionen EUR

hinzu, so dass insgesamt in etwa die folgenden Beträge an die

Anleihegläubiger ausgeschüttet werden:

* Ca. EUR 6,1 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der

2018-1-Schuldverschreibungen; und

* Ca. EUR 17,3 Millionen für die Ausschüttung an die Inhaber der

2018-2-Schuldverschreibungen.

* In den Gläubigerabstimmungen ohne Versammlung vom 09. bis 13. September

2021 haben die Anleihegläubiger unter TOP 2 die Vergütung sowie

Auslagenerstattung der beiden gemeinsamen Vertreter geregelt. Zum Teil

wurden und werden Vergütung und Auslagen vom Insolvenzverwalter

erstattet. Die beiden gemeinsamen Vertreter werden offene

Vergütungsansprüche sowie Auslagen gem. der Beschlussfeststellung der

Gläubiger von den erhaltenen Beträgen einbehalten.

* Die gemeinsamen Vertreter der beiden Anleihen bereiten eine Auszahlung

der verbleibenden Beträge an die Anleihegläubiger vor. Details zum

Ablauf dieser weiteren Zwischenausschüttung werden in einer separaten

Erklärung veröffentlicht.

Übersicht über zu monetarisierende Vermögenswerte

17. Die gemeinsamen Vertreter entnehmen dem Bericht des

Insolvenzverwalters vom Oktober 2023, dass unter anderem folgende

belastete Vermögenswerte möglicherweise noch liquidiert werden können

und - allerdings nur soweit Sicherungsrechte bestehen - vorrangig an die

besicherten Gläubiger ausgekehrt werden könnten:

* Vinci/ Burkina Faso Forderungen in Höhe von ca. 14 Millionen Euro gegen

den JV-Partner Vinci aus der Entwicklung eines Solarparks in Burkina

Faso, der an den Kunden Simplified geliefert wurde. Vinci hält die

fällige Zahlung mit der Begründung zurück, dass SWAG nicht in der Lage

sei, ihre 25-jährige Garantieverpflichtung zu erfüllen. Der erste Erlös

in Höhe von 1 Mio. EUR (ohne Rückforderungskosten) geht an SWAG, der

nächste in Höhe von 4 Mio. Euro an SWIT, der Rest (falls vorhanden) an

die besicherten Gläubiger. Hierzu wurden seit einiger Zeit

Vergleichsangebote ausgetauscht. Ein Vergleich, der den besicherten

Gläubigern in Kürze eine Auszahlung der Verwaltung an den Agenten über

EUR 1,5 Mio. bringen würde, steht nun kurz vor dem Abschluss.

* Die Anteile an der Solarparc GmbH und den damit verbundenen

Vermögenswerten und Unternehmen wurden verkauft und die Zahlung (~ EUR 7

Millionen) muss von der SolarWorld Industries Sachsen GmbH eingefordert

werden.

* Was den Verkauf von Vermögenswerten an die SWI angeht gab es im Jahr

2023 eine erhebliche Ausschüttung an die SWAG auf die im Verfahren über

das Vermögen der SWI angemeldeten und festgestellten Forderungen, die

der Verwalter i.H.v. EUR 7,7 Mio. an den Security Agent ausgeschüttet

hat. Zu Details zu diesem Sachverhalt wird auf die DGAP-Mitteilung vom

29.11.2021 verwiesen (dort unter "Verkauf von Vermögenswerten an die

SWI"). Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWI wurden zugunsten

der SWAG Forderungen über ca. 8,8 Millionen Euro sowie weitere 2,6

Millionen Euro für den Ausfall festgestellt. Auf die genannten

festgestellten Forderungen wurden Auszahlungen geleistet, von denen EUR

7,7 Mio. Ende März 2024 als Teil der EUR 27,7 Mio. an den Security Agent

gezahlt wurden. Das Insolvenzgericht hat in diesem Insolvenzverfahren

zur Anmeldung nachrangiger Forderungen aufgefordert, so dass im weiteren

Verlauf Ausschüttungen auf Zinsen auf die angemeldeten Forderungen

erwartet werden können, die dann durch den Insolvenzverwalter an den

Security Agent ausgeschüttet werden.

* Klagen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Dezember 2020 beim

Landgericht Bonn eingereicht. Inzwischen wurde bereits mehrfach mündlich

verhandelt.

* Die Liquidation der US-Gesellschaften (SWA) steht kurz vor dem

Abschluss. Für die besicherten Gläubiger sind - über die von dem

Insolvenzverwalter bereits vereinnahmten Erlöse hinaus - keine weiteren

Erlöse zu erwarten.

Bei Rückfragen stehen One Square für die G&P GmbH & Co. KG (

solarworld@onesquareadvisors.com) für die Anleihe WKN A1YCN1 bzw. Herr

Rechtsanwalt Alexander Elsmann ( info@rechtsanwalt-elsmann.de) für die

Anleihe WKN A1YDDX selbstverständlich zur Verfügung.

Kontakt

G&P GmbH & Co. KG

Theatinerstr. 36

80333 München

Rechtsanwalt Alexander Elsmann

Grafenberger Allee 120

40237 Düsseldorf

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AXC0104 2024-06-11/11:40

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