, dpa-AFX

EQS-Adhoc: Leclanché SA: Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 27. Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit (deutsch)

Leclanché SA: Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 27. Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung

Leclanché SA: Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der

Aktionäre am 27. Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

05.06.2024 / 06:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR

Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 27.

Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit

* Die Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 27.

Juni 2024 ein.

* Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden in Höhe von CHF

84,7 Millionen bei SEF-Lux, Golden Partner Holding Co. S.à r.l. in

Aktien der Gesellschaft umzuwandeln, um ihre Bilanz zu verbessern.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 5. Juni, 2024 - Leclanché SA, SIX: LECN), eines

der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung, beruft

seine jährliche ordentliche Hauptversammlung für den 27. Juni 2024 um 10:0

Uhr (MESZ) in EXPLORiT, Y-Parc, Avenue des Découvertes 1, 1400

Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.

I.

TRAKTANDEN.......................................................... .................................................................... .......

2

1. Jahresbericht 2023, konsolidierte Jahresrechnung 2023, statutarische

Jahresrechnung 2023 und Vergütungsbericht 2023 der LECLANCHE SA 2

2. Verwendung des Bilanzgewinns 2

3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 3

4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses

3

5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der

Geschäftsleitung 4

6. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters 4

7. Wiederwahl der Revisionsstelle 4

8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung 4

9. Erhöhung und Änderung des bedingten Kapitals und Verabschiedung

des Kapitalbandes 12

II.

JAHRESBERICHT....................................................... .................................................................... .....16

III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN

...................................................16

IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE

.................................................................... ..........................16

V. VERTRETUNG

.................................................................... .......................................................17

VI. SPRACHE.

.................................................................... .................................................................17

Anhang 1: Erläuterungen zum Traktandum 5

.................................................................... .............18

I. TRAKTANDEN

Einführung durch den Verwaltungsratspräsidenten.

1. Jahresbericht 2023, konsolidierte Jahresrechnung 2023, statutarische

Jahresrechnung 2023 und Vergütungsbericht 2023 der LECLANCHE SA

1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2023, der konsolidierten Jahresrechnung

2023 und der statutarischen Jahresrechnung 2023 der LECLANCHE SA

Antrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2023, die konsolidierte

Jahresrechnung 2023 und die statutarische Jahresrechnung 2023 der LECLANCHE

SA zu genehmigen.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des Schweizerischen

Obligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt der

Verwaltungsrat den Jahresbericht 2023, die konsolidierte Jahresrechnung 2023

und die statutarische Jahresrechnung 2023 zur Genehmigung durch die

Aktionäre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, MAZARS SA, hat diese

Berichte bzw. Rechnungen geprüft und empfiehlt deren Genehmigung.

1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2023

Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht auf konsultativer Basis zu

genehmigen.

Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best

Practice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre

Zustimmung zum Vergütungsbericht 2023 auf konsultativer Basis. Der

Vergütungsbericht, der Teil des Geschäftsberichts ist, spiegelt die

Vergütungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern des

Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr gewährten

Vergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte des

Vergütungsberichts wurden von MAZARS SA geprüft, welche in ihrem

Revisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, die

Konformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.

2. Verwendung des Bilanzgewinns

Verlust für das Jahr 2023 CHF -9'925'755.28

Verlustvortrag aus dem Vorjahr CHF -28'712'934.04

Total kumulierte Verluste CHF -38'638'689.32

Vorschlag des Verwaltungsrats:

Dividende für das Jahr 2023 0.00

Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -38'638'689.32

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten der

LECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über die

Verwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,

zu beschliessen.

3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und der

Geschäftsleitung zu entlasten.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten des

LECLANCHE SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung der

Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.

4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses

4.1 Wahlen / Wiederwahl des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Alexander Rhea als Mitglied

des Verwaltungsrats per 12. April 2024 zur Kenntnis.

4.1.1 Wiederwahl der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: die folgenden Verwaltungsratsmitglieder, jeweils

für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen

Generalversammlung, wiederzuwählen:

* Herr Lex Bentner

* Herr Abdallah Chatila

* Herr Marc Lepièce

* Herr Christophe Manset

* Herr Ali Sherwani

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von

LECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsrats

zu wählen, die gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt

werden. Jedes der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an

der Generalversammlung für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl, mit

Ausnahme von Herrn Alexander Rhea, welcher vom Verwaltungsrat per 12. April

2024 zurückgetreten ist. Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl

stehenden Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im Geschäftsbericht 2023.

4.2 Wiederwahl des Präsidenten des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident des

Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten

ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und den

Statuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des

Verwaltungsratspräsidenten zuständig, der gemäss Gesetz für ein Jahr ernannt

wird.

4.3 Wahl / Wiederwahl des Ernennungs- und Vergütungsausschusses

Antrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- und

Vergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eine

Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der

Aktionäre:

* Herr Lex Bentner

* Herr Christophe Manset

* Herr Marc Lepièce

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten der

LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder des

Vergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen auf

ein Jahr beschränkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats

gewählt werden. Herr Alexander Rhea stellt sich nicht zur Wiederwahl in den

Ernennungs- und Vergütungsausschuss, da er aus dem Verwaltungsrat

zurückgetreten ist.

5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der

Geschäftsleitung

5.1 Vergütung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des

Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung

2025 in der Höhe von CHF 600'000.00. Dieser Betrag ist identisch mit

demjenigen des Vorjahrs.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den

Statuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungen

des Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere

Einzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen des

Verwaltungsrats.

5.2 Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitung

für das Geschäftsjahr 2025 von CHF 2'350'000.00 zu genehmigen. Dieser Betrag

ist gleich hoch wie der für das Geschäftsjahr 2024 genehmigte Betrag.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten des

LECLANCHE SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitung

genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu den

vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die

Geschäftsleitung.

6. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag des Verwaltungsrats: Herr Manuel Isler, Rechtsanwalt, Genf, als

unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten

ordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und den

Statuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl des

unabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig.

7. Wiederwahl der Revisionsstelle

Antrag des Verwaltungsrats: MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle für das

Geschäftsjahr 2024 wiederzuwählen.

Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten von

LECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz der

Generalversammlung.

8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung

8.1 Übersicht

Per 31. Dezember 2023 war und noch immer ist die Gesellschaft im Sinne von

Art. 725b OR überschuldet, verfügt aber über genügend Rangrückstellungen, um

das negative Eigenkapital zu decken. Im Lauf der Jahre 2023 und 2024 wurden

Schulden gegenüber SEF-Lux [1] im Gesamtbetrag von ca. CHF 85'301'668.42

subordiniert, was die Bilanzsituation der Gesellschaft vorübergehend

verbesserte.

Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielle

Restrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung der

Bilanzsituation abzielt.

Konkret schlägt der Verwaltungsrat (i) eine Umwandlung bestehender Schulden

im Maximalbetrag von bis zu CHF 84'670'025.30006 in Eigenkapital durch eine

ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um dieser Situation zu begegnen, hat der

Verwaltungsrat mit SEF-Lux1, Golden Partner Holding Co. S.à r.l. ("GP

Holding") und Golden Partner SA ("GPSA") vereinbart, einen Teil der Schulden

gegenüber SEF-Lux1, GP Holding und GPSA im Gesamtbetrag von maximal CHF

84'670'025.30006 (die "Schulden") in maximal bis zu 187'685'789 Namenaktien

der Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 0. 10 pro Aktie, vorbehaltlich

der Erfüllung der Anforderungen nach Schweizer Recht und der Genehmigung der

Generalversammlung der Gesellschaft (die "Debt-to-Equity-Conversion"), (ii)

die Änderung von Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zur

Erhöhung des bedingten Kapitals sowie zur Einführung weiterer wichtiger

Gründe für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital (siehe

Traktandum 9. 1) und (iii) die Verabschiedung von Artikel 3quater der

Statuten der Gesellschaft zur Erhöhung des Kapitalbandes und zur Erteilung

weiterer Ermächtigungen an den Verwaltungsrat betreffend Bezugsrechte (vgl.

Traktandum 9.2).

Zur Durchführung der Debt-to-Equity Conversion muss das Bezugsrecht der

Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung, die der

Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierter Mehrheit bedarf, ausgeschlossen

werden.

Die folgenden juristischen Personen, die zu SEF-Lux1, GP Holding and GPSA

gehören, sind Parteien der entsprechenden Finanzierungsvereinbarung und

sollen Teil der vorgeschlagenen Debt-to-Equity-Conversion sein (die

"Gläubiger"), und sie haben sich verpflichtet, die folgenden Beiträge in

Eigenkapital umzuwandeln:

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy ("SEF-RE") (der

vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit

SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF

16'116.62832 gegen die Gesellschaft umwandeln, die aus einem

Berechnungsfehler im Zusammenhang mit der Berechnung der Zinsen für die

Darlehensverträge vom 18. Oktober 2021, 22. November 2021 und 10.

Dezember 2021, die gemäss der Umwandlungsvereinbarung vom 26. Oktober

2022 umgewandelt wurden, resultieren (die "SEF Interest Claims");

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige

Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per

30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 1'104'547.63068

gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 7. Februar 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen

um (der "SEF February 2023 Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige

Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per

30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 1'144'986.17532

gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 14. März 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen

(der "SEF First March 2023 Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige

Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per

30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 7'429'588.92624

gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 22. März 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen

(der "SEF Second March 2023 Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige

Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per

30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 6'568'460.18088

gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 21. April 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen

(der "SEF April 2023 Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige

Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per

30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 7'477'566.86820

gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft

vom 30. Mai 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen

(der "SEF May 2023 Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 1'132'328.39148 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 13. Juli 2023, in der jeweils

gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF First July 2023 Loan")

umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 565'547.67204 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 17. Juli 2023, in der jeweils

gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF Second July 2023 Loan")

umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 8'544'889.99260 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 6. September 2023, in der

jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF September 2023

Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 7'847'999.55420 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 23. Oktober 2023, in der

jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF October 2023

Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 5'711'657.24532 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22. November 2023, in der

jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF November 2023

Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 4'584'506.75124 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. Dezember 2023, in der

jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF December 2023

Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 4'424'383.26096 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22. Januar 2024, in der

jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF January 2024

Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 3'642'397.22340 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. Februar 2024, in der

jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF February 2024

Loan") umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 1'642'081.90848 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. März 2024, in der jeweils

gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF March 2024 Loan")

umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 5'565'547.66560 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 30. April 2024, in der jeweils

gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF April 2024 Loan")

umwandeln;

* Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen

in Höhe von CHF 5'417'753.29680 gegen die Gesellschaft aus einem

Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. Mai 2024, in der jeweils

gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF May 2024 Loan")

umwandeln;

* AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund (der

vormalige Gläubiger, AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - Illiquid Assets

Sub-Fund, fusionierte mit AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global

Growth Sub-Fund per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF

4'509'588.86508 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit

der Gesellschaft vom 26. Juli 2023, in der jeweils gültigen Fassung

sowie fällige Zinsen (der "AM July 2023 Loan") umwandeln;

* AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund (der

vormalige Gläubiger, AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - Illiquid Assets

Sub-Fund, fusionierte mit AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global

Growth Sub-Fund per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF

5'269'794.37140 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit

der Gesellschaft vom 10. August 2023, in der jeweils gültigen Fassung

sowie fällige Zinsen (der "AM August 2023 Loan") umwandeln;

* GP Holding wird Forderungen in Höhe von CHF 1'613'273.68332 gegen die

Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22.

März 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "GP

March 2024 Loan") umwandeln;

* GPSA wird Forderungen in der Höhe von CHF 457'009.00850 gegen die

Gesellschaft umwandeln, die bestimmte ausstehende Beträge aus einer

Vermittlungs- und Arrangementgebührenrechnung vom 30. August 2020 und

einer Vermittlungs- und Arrangementgebührenrechnung vom 20. August 2021

darstellen (der "GPSA Claim").

Die Schulden werden zum volumengewichteten Durchschnittspreis ("VWAP")

umgewandelt, der für die 60 Tage vor dem 31. Mai 2024 berechnet wird:

- GPSA Claim wird zu 85% des VWAP umgewandelt; und

- alle anderen Darlehen/Schulden von SEF Lux and GP Holding werden zu 75%

des VWAP umgewandelt.

Die vorgeschlagene Debt-to-Equity Conversion soll dazu dienen, den

Finanzstatus des Unternehmens und seine Bilanzposition zu verbessern.

Wenn die Generalversammlung 2024 zustimmt, muss der Verwaltungsrat die

Debt-to-Equity Conversion innerhalb von sechs Monaten nach der

Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass die

Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung neuer Aktien

erfüllt werden.

8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-Conversion

Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital

der Gesellschaft von CHF 58'611'476.90 um maximal CHF 18'768'578.90 auf

maximal CHF 77'380'055.80 zu erhöhen, und zwar durch zwei ordentliche

Kapitalerhöhungen wie folgt:

8.2.1 Ordentliche Kapitalerhöhung zur Umwandlung des GPSA Claim

1. Gesamter Nennbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden soll: CHF

89'443.00

2. Höhe der zu leistenden Beiträge: CHF 457'009.00850 [2]

3. Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 894'430 Namenaktien mit

einem Nennwert von je CHF 0.10

4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine

5. Emissionsbetrag: 85% des volumengewichteten Durchschnittspreises

("VWAP") berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2024 (CHF 0.51095)

für den GPSA Claim

6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der

Kapitalerhöhung in das Handelsregister

7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF

457'009.00850 der Golden Partner SA. Im Gegenzug erhält der Gläubiger

894'430 voll einbezahlte Namenaktien zu einem Ausgabepreis von CHF

0.51095 pro Aktie

8. Besondere Vorteile: Keine

9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss den Bestimmungen der Statuten

10. Bezugsrechte: Die gesamte nominale Erhöhung von CHF 89'443.00 wird von

Golden Partner SA, gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für

alle neu ausgegebenen Aktien in Höhe von 894'430 ausgeschlossen ist.

Vorbehaltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird

das daraus resultierende Agio mit einem Verlustvortrag von CHF 367'566.01 zu

Sanierungszwecken verrechnet.

8.2.2 Ordentliche Kapitalerhöhung zur Umwandlung sonstiger Darlehen /

Schulden von SEF-Lux und GP Holding

1. Gesamter maximaler Nennbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden

soll: Maximalbetrag bis zu CHF 18'679'135.90

2. Maximale Höhe der zu leistenden Beiträge: Maximalbetrag bis zu CHF

84'213'016.29156 [3]

3. Maximale Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: Maximalbetrag bis

zu 186'791'359 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10

4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine

5. Emissionsbetrag: 75% des VWAP berechnet über die 60 Tage vor dem 31.

Mai 2024 (CHF 0.45084) für alle sonstigen Darlehen von SEF-Lux and GP

Holding

6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der

Kapitalerhöhung in das Handelsregister

7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung mit einem

Maximalbetrag bis zu CHF 84'213'016.29156:

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 16'116.62832 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 35'748 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis von

CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'104'547.63068 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 2'449'977 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'144'986.17532 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 2'539'673 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 7'429'588.92624 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 16'479'436 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 6'568'460.18088 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 14'569'382 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 7'477'566.86820 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 16'585'855 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'132'328.39148 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 2'511'597 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF 565'547.67204 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 1'254'431 voll eingezahlte Namenaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 8'544'889.99260 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 18'953'265 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 7'847'999.55420 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger17'407'505 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'711'657.24532 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 12'668'923 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 4'584'506.75124 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 10'168'811 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 4'424'383.26096 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 9'813'644 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 3'642'397.22340 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 8'079'135 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'642'081.90848 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 3'642'272 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'565'547.66560 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 12'344'840 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'417'753.29680 des Strategic

Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhält

der Gläubiger 12'017'020 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis

von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 4'509'588.86508 der AM

Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund, Luxemburg. Im

Gegenzug erhält der Gläubiger 10'002'637 voll eingezahlte Namensaktien zu

einem Ausgabepreis von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'269'794.37140 der AM

Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund, Luxemburg. Im

Gegenzug erhält der Gläubiger 11'688'835 voll eingezahlte Namensaktien zu

einem Ausgabepreis von CHF 0.45084 pro Aktie;

- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'613'273.68332 der Golden

Partner Holding, Luxembourg. Im Gegenzug erhält der Gläubiger 3'578'373 voll

einbezahlte Namenaktien zu einem Ausgabepreis von CHF 0.45084 pro Aktie;

8. Besondere Vorteile: Keine

9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss den Bestimmungen der Statuten

10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung im Maximalbetrag von bis zu

CHF 18'679'135.90 wird von den Gläubigern gezeichnet, weshalb das

Bezugsrecht der Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien im

Maximalbetrag von bis zu 186'791'359 ausgeschlossen ist.

Vorbehaltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird

das daraus resultierende Agio mit einem Verlustvortrag von CHF 65'533'880.39

zu Sanierungszwecken verrechnet.

Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist

überschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringende

Notwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zu

sanieren. Um die finanzielle Situation der Gesellschaft und ihre Bilanz zu

verbessern, wird die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, bestehend aus

zwei Tranchen von neu ausgegebenem Kapital, vorgeschlagen. Um die

Debt-to-Equity Conversion durchzuführen und die erforderliche Anzahl neuer

Aktien an die Gläubiger auszugeben, ist es erforderlich, das Aktienkapital

der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um den

maximalen Gesamtnennbetrag von CHF 18'768'578.90 zu erhöhen. In

Übereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der Generalversammlung, eine

ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu beschliessen; für die beiden

vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen zur Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital

ist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art. 704 Abs. 1 Ziff. 3 und Ziff. 4 OR

erforderlich. Dies aufgrund der Eigenschaft der Debt-to-Equity Conversion,

Forderungen mit Schulden zu verrechnen, wodurch neue Aktien gezeichnet

werden, sowie da das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird. Um

möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in Anspruch nehmen zu

können, wird vorgeschlagen, das durch die Kapitalerhöhungen entstandene Agio

buchhalterisch sofort mit dem Verlustvortrag nach Abschluss der

Kapitalerhöhungen zu verrechnen.

9. Erhöhung und Änderung des bedingten Kapitals und Verabschiedung des

Kapitalbandes

9.1 Erhöhung und Änderung des bedingten Kapitals

Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2

betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und des

Abschlusses dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, die Ermächtigung

des Verwaltungsrates in Artikel 3quinquies der Statuten zu ändern und den

Betrag der aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft auszugebenden Aktien

zu erhöhen sowie weitere Umstände aufzunehmen, unter denen der

Verwaltungsrat das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe von

Aktien aus dem bedingten Kapital ausschliessen kann.

Artikel 3quinquies (alt) Artikel 3quinquies (neu)

Das Aktienkapital kann um maximal Das Aktienkapital kann um maximal

CHF 16'159'854.40 erhöht werden CHF 38'466'387.70 erhöht werden

durch die Ausgabe von maximal durch die Ausgabe von maximal

161'598'544 voll einbezahlten 384'663'877 voll einbezahlten

Aktien mit einem Nennwert von CHF Aktien mit einem Nennwert von CHF

0.10 pro Aktie. Die Erhöhung 0.10 pro Aktie. Die Erhöhung

erfolgt durch Ausübung von erfolgt durch Ausübung von

Wandelund/oder Optionsrechten Wandlungsund/oder Optionsrechten

und/oder ähnlichen Rechten, die und/oder ähnlichen Rechten, die in

in Verbindung mit neuen oder Verbindung mit neuen oder bereits

bereits ausgegebenen ausgegebenen Optionsrechten,

Optionsrechten, ähnlichen ähnlichen Wertpapieren, Darlehen

Wertpapieren, Darlehen oder oder sonstigen Finanzinstrumenten

sonstigen Finanzinstrumenten oder oder vertraglichen Wertpapieren

vertraglichen Wertpapieren der der Gesellschaft oder einer ihrer

Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften gewährt

Konzerngesellschaften gewährt werden, und/oder durch Ausübung

werden, und/oder durch Ausübung von Optionsrechten, die von der

von Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einer ihrer

Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben

Konzerngesellschaften ausgegeben werden ("Finanzinstrumente"). Die

werden ("Finanzinstrumente"). Die Ausübung von Wandel-, Optionsoder

Ausübung von Wandel-, Optionsoder ähnlichen Rechten sowie der

ähnlichen Rechten sowie der Verzicht auf diese Rechte können

Verzicht auf diese Rechte können elektronisch oder schriftlich

elektronisch oder schriftlich erfolgen. Das Bezugsrecht der

erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist bei der Ausgabe von

Aktionäre ist bei der Ausgabe von Finanzinstrumenten ausgeschlossen.

Finanzinstrumenten Die gegenwärtigen Inhaber der

ausgeschlossen. Die gegenwärtigen Finanzinstrumente sind berechtigt,

Inhaber der Finanzinstrumente die neuen Aktien zu zeichnen. Die

sind berechtigt, die neuen Aktien Bedingungen der Finanzinstrumente

zu zeichnen. Die Bedingungen der werden vom Verwaltungsrat

Finanzinstrumente werden vom festgelegt. Der Verwaltungsrat ist

Verwaltungsrat festgelegt. Der ermächtigt, das

Verwaltungsrat ist ermächtigt, Vorwegzeichnungsrecht der

das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre auszuschliessen oder zu

Aktionäre auszuschliessen oder zu beschränken: 1) In Verbindung mit

beschränken: 1) In Verbindung mit dem Vertrag über ein

dem Vertrag über ein Wandeldarlehen mit Recharge ApS

Wandeldarlehen mit Recharge ApS ("Recharge") und ACE Energy

("Recharge") und ACE Energy Efficiency SPC ("ACE") vom 7.

Efficiency SPC ("ACE") vom 7. Dezember 2014, zusammen mit allen

Dezember 2014, zusammen mit allen Änderungen (das "Recharge/ACE

Änderungen (das "Recharge/ACE convertible loan agreement"); oder

convertible loan agreement"); 1) Im Zusammenhang mit der

oder 2) Im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Refinanzierung

Finanzierung oder Refinanzierung von Investitionen und dem

von Investitionen und dem Expansionsplan des Unternehmens.

Expansionsplan des Unternehmens. 2) Wenn die Finanzinstrumente an

3) Wenn die Finanzinstrumente an Investoren oder strategische

Investoren oder strategische Partner ausgegeben werden; oder 3)

Partner ausgegeben werden; oder Wenn die Finanzinstrumente an der

4) Wenn die Finanzinstrumente an nationalen oder internationalen

der nationalen oder Börse oder im Rahmen einer

internationalen Börse oder im Privatplatzierung ausgegeben

Rahmen einer Privatplatzierung werden; oder 4) Wenn ein

ausgegeben werden; oder 5) Wenn Unternehmen solche

ein Unternehmen solche Finanzinstrumente über ein

Finanzinstrumente über ein Bankinstitut oder einen Dritten

Bankinstitut oder einen Dritten mit anschliessendem öffentlichen

mit anschliessendem öffentlichen Angebot übernimmt; oder 5) Bei

Angebot übernimmt; oder 6) Bei einer finanziellen

einer finanziellen Umstrukturierung, insbesondere bei

Umstrukturierung, insbesondere der Umwandlung von Schulden in

bei die Umwandlung von Schulden Eigenkapital. Die Recharge/ACE im

in Eigenkapital. Die Recharge/ACE Rahmen des

im Rahmen des Recharge/ACE-Wandeldarlehensver-

Recharge/ACE-Wandeldarlehensver- trags gemäss Absatz 1 eingeräumten

trags gemäss Absatz 1 Wandelrechte sind für die

eingeräumten Wandelrechte sind Umstrukturierung und künftige

für die Umstrukturierung und Expansion der Gesellschaft

künftige Expansion der erforderlich. Die Wandlung erfolgt

Gesellschaft erforderlich. Die nach Massgabe des

Wandlung erfolgt nach Massgabe Recharge/ACE-Wandeldarlehensvertra-

des ges. Die Wandlung kann bis zum 30.

Recharge/ACE-Wandeldarlehensver- Juni 2016 ausgeübt werden, wobei

trages. Die Wandlung kann bis zum dieses Datum (gemäss den

30. Juni 2016 ausgeübt werden, Bedingungen der jeweiligen

wobei dieses Datum (gemäss den Verträge) verlängert werden kann.

Bedingungen der jeweiligen Wenn die Vorwegzeichnungsrechte

Verträge) verlängert werden kann. auf der Grundlage dieses Artikels

Wenn die Vorwegzeichnungsrechte 3 ausgeschlossen werden, gilt im

auf der Grundlage dieses Artikels Falle von "bedingtem Aktienkapital

3 ausgeschlossen werden, gilt im zur Finanzierung" Folgendes: Die

Falle von "bedingtem Finanzinstrumente werden gemäss

Aktienkapital zur Finanzierung" den vorherrschenden

Folgendes: Die Finanzinstrumente Marktbedingungen ausgegeben, wobei

werden gemäss den vorherrschenden die Finanzierungsund Betriebslage

Marktbedingungen ausgegeben, des Unternehmens, der Aktienkurs

wobei die Finanzierungsund und/oder andere ähnliche

Betriebslage des Unternehmens, Instrumente mit einem Marktwert

der Aktienkurs und/oder andere berücksichtigt werden. Ein

ähnliche Instrumente mit einem Ausgabepreis unter dem Marktpreis

Marktwert berücksichtigt werden. der Aktien ist möglich.

Ein Ausgabepreis unter dem Wandel-/Optionsrechte können für

Marktpreis der Aktien ist einen Zeitraum von maximal 10

möglich. Wandelrechte können für Jahren, und Optionen für einen

einen Zeitraum von maximal 10 Zeitraum von maximal 7 Jahren,

Jahren, und Optionen für einen jeweils ab dem Ausgabetag,

Zeitraum von maximal 7 Jahren, ausgeübt werden. Die neuen

jeweils ab dem Ausgabetag, Namenaktien unterliegen den

ausgeübt werden. Die neuen Übertragungsbeschränkungen gemäss

Namenaktien unterliegen den Artikel 4 der Statuten der

Übertragungsbeschränkungen gemäss Gesellschaft.

Artikel 4 der Statuten der

Gesellschaft.

Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagenen

Kapitalerhöhungen von der Generalversammlung genehmigt werden, gibt eine

Erhöhung des bedingten Kapitals, die Hinzufügung weiterer Ereignisse sowie

die Streichung von Ereignissen, bei denen der Verwaltungsrat das

Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ausschliessen oder einschränken kann,

dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit, weitere Mittel

zu beschaffen und die finanzielle Lage der Gesellschaft zu verbessern.

9.2 Verabschiedung des Kapitalbandes

Antrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2

betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und der

Durchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuen

Artikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsrat

erlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu

384'663'877 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtung

von bis zu 384'663'877 Aktien herabzusetzen.

Artikel 3quater (alt) Artikel 3quater (neu)

Der Verwaltungsrat ist Der Verwaltungsrat ist ermächtigt,

ermächtigt, bis zum 28. Juni bis zum 28. Juni 2029 (i) das

2028 (i) das Aktienkapital der Aktienkapital der Gesellschaft durch

Gesellschaft durch einmalige einmalige oder mehrmalige Erhöhung

oder mehrmalige Erhöhung um um höchstens CHF 115'399'163.20

höchstens CHF 87'917'215.30 durch Ausgabe von höchstens

durch Ausgabe von höchstens 384'663'877 voll zu liberierenden

293'057'384 voll zu neuen Namenaktien mit einem Nennwert

liberierenden neuen Namenaktien von je CHF 0.10 zu erhöhen und/oder

mit einem Nennwert von je CHF (ii) das Aktienkapital der

0.10 zu erhöhen und/oder (ii) Gesellschaft durch einmalige oder

das Aktienkapital der mehrmalige Herabsetzung auf

Gesellschaft durch einmalige mindestens CHF 38'466'387.80

oder mehrmalige Herabsetzung herabzusetzen. Eine

auf mindestens CHF Kapitalherabsetzung kann durch

29'305'738.50 herabzusetzen. Vernichtung von bis zu 384'663'877

Eine Kapitalherabsetzung kann Namenaktien mit einem Nennwert von

durch Vernichtung von bis zu je CHF 0.10 und/oder durch

293'057'384 Namenaktien mit Herabsetzung des Nennwerts erfolgen.

einem Nennwert von je CHF 0.10 Eine Erhöhung des Aktienkapitals

und/oder durch Herabsetzung des durch Übernahme durch ein

Nennwerts erfolgen. Eine Finanzinstitut, ein Syndikat von

Erhöhung des Aktienkapitals Finanzinstituten oder einen oder

durch Übernahme durch ein mehrere andere Dritte, gefolgt von

Finanzinstitut, ein Syndikat einem Angebot an die bestehenden

von Finanzinstituten oder einen Aktionäre der Gesellschaft, ist

oder mehrere andere Dritte, zulässig. Im Falle einer

gefolgt von einem Angebot an Kapitalerhöhung: (a) Der

die bestehenden Aktionäre der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt

Gesellschaft, ist zulässig. Im der Ausgabe, den Ausgabepreis, die

Falle einer Kapitalerhöhung: Art der Einlagen, den Zeitpunkt der

(a) Der Verwaltungsrat legt den Entstehung des Dividendenanspruchs,

Zeitpunkt der Ausgabe, den die Bedingungen für die Ausübung der

Ausgabepreis, die Art der Bezugsrechte und die Zuteilung der

Einlagen, den Zeitpunkt der nicht ausgeübten Bezugsrechte fest.

Entstehung des (b) Der Verwaltungsrat hat das

Dividendenanspruchs, die Recht, die Bezugsrechte zu

Bedingungen für die Ausübung genehmigen, zu beschränken oder

der Bezugsrechte und die aufzuheben. Der Verwaltungsrat kann

Zuteilung der nicht ausgeübten nicht ausgeübte Bezugsrechte

Bezugsrechte fest. (b) Der annullieren oder solche Rechte

Verwaltungsrat hat das Recht, und/oder Aktien zu Marktbedingungen

die Bezugsrechte zu genehmigen, zuteilen oder in anderer Weise im

zu beschränken oder aufzuheben. Interesse der Gesellschaft

Der Verwaltungsrat kann nicht verwenden. (c) Eine Einzahlung durch

ausgeübte Bezugsrechte Umwandlung von frei verfügbarem

annullieren oder solche Rechte Eigenkapital (auch mittels

und/oder Aktien zu Einlagereserven in das

Marktbedingungen zuteilen oder Gesellschaftskapital) gemäss Art.

in anderer Weise im Interesse 652d OR ist bis zum vollen

der Gesellschaft verwenden. (c) Ausgabebetrag je Aktie möglich. (d)

Eine Einzahlung durch Der Verwaltungsrat kann in folgenden

Umwandlung von frei verfügbarem Fällen das Bezugsrecht aufheben oder

Eigenkapital (auch mittels einschränken und es einzelnen

Einlagereserven in das Aktionären oder Dritten zugestehen:

Gesellschaftskapital) gemäss 1) In Verbindung mit dem ApS

Art. 652d OR ist bis zum vollen Recharge Convertible Loan Agreement

Ausgabebetrag je Aktie möglich. ("Recharge") und ACE Energy

(d) Der Verwaltungsrat kann in Efficiency SPC ("ACE") vom 7.

folgenden Fällen das Dezember 2014 (der "Recharge/ACE

Bezugsrecht aufheben oder Convertible Loan"), der mehrfach

einschränken und es einzelnen geändert wurde, waren die

Aktionären oder Dritten Darlehensgeber berechtigt, den

zugestehen: 1) In Verbindung gesamten oder einen Teil des

mit dem ApS Recharge Emissionspreises durch Aufrechnung

Convertible Loan Agreement mit den im Rahmen des Recharge/ACE

("Recharge") und ACE Energy Convertible Loan gewährten

Efficiency SPC ("ACE") vom 7. Forderungen zu zahlen; oder 2) Im

Dezember 2014 (der Zusammenhang mit dem Recharge/ACE

"Recharge/ACE Convertible Convertible Loan, das von Zeit zu

Loan"), der mehrfach geändert Zeit geändert wird, wenn die

wurde, waren die Darlehensgeber Darlehensgeber von der Gesellschaft

berechtigt, den gesamten oder eine Kapitalerhöhung verlangen; oder

einen Teil des Emissionspreises 1) Im Zusammenhang mit der

durch Aufrechnung mit den im Finanzierung und Refinanzierung von

Rahmen des Recharge/ACE Investitionen oder Akquisitionen der

Convertible Loan gewährten Gesellschaft (einschliesslich des

Forderungen zu zahlen; oder 2) Erwerbs eines Unternehmens oder von

Im Zusammenhang mit dem Beteiligungen) oder der Finanzierung

Recharge/ACE Convertible Loan, oder Refinanzierung von

das von Zeit zu Zeit geändert Akquisitionen durch die Gesellschaft

wird, wenn die Darlehensgeber (durch Eigenkapital oder

von der Gesellschaft eine Wandeldarlehen); oder 4) In Bezug

Kapitalerhöhung verlangen; oder auf Optionen, die der Talisman

3) Im Zusammenhang mit der Infrastructure International Ltd,

Finanzierung und Refinanzierung einem mit der Talisman

von Investitionen oder Infrastructure Ventures LLP

Akquisitionen der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, gewährt

(einschliesslich des Erwerbs wurden; oder 2) Zur Gewährung einer

eines Unternehmens oder von Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von

Beteiligungen) oder der bis zu 20 % der Gesamtzahl der

Finanzierung oder Aktien bei einer Platzierung oder

Refinanzierung von einem Verkauf von Aktien an den

Akquisitionen durch die Erstkäufer oder Zeichner; oder 3)

Gesellschaft (durch Zur Verwendung der Aktien als

Eigenkapital oder Gegenleistung für Fusionen,

Wandeldarlehen); oder 4) In Übernahmen oder Investitionen des

Bezug auf Optionen, die der Unternehmens und/oder im

Talisman Infrastructure Zusammenhang mit Optionen, die

International Ltd, einem mit strategischen/Finanzinvesto-

der Talisman Infrastructure ren/Joint-Venture-Partnern

Ventures LLP verbundenen eingeräumt werden; oder 4) Für die

Unternehmen, gewährt wurden; Ausgabe von Aktien oder

oder 5) Zur Gewährung einer Wandelschuldverschreibungen,

Mehrzuteilungsoption Anleihen, Darlehen und ähnlichen

(Greenshoe) von bis zu 20 % der Finanzierungsformen der Gesellschaft

Gesamtzahl der Aktien bei einer oder einer Tochtergesellschaft, die

Platzierung oder einem Verkauf zum Zwecke von Investitionen oder

von Aktien an den Erstkäufer Akquisitionen ausgegeben werden;

oder Zeichner; oder 6)Zur oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien,

Verwendung der Aktien als wenn sich der Ausgabepreis nach dem

Gegenleistung für Fusionen, Marktpreis richtet; oder 6) Zur

Übernahmen oder Investitionen Verbreiterung der Aktionärsbasis auf

des Unternehmens; oder 7) Zur den Finanzund institutionellen

Ausgabe neuer Aktien, wenn sich Märkten oder im Zusammenhang mit der

der Ausgabepreis nach dem Ausgabe neuer Aktien auf dem inoder

Marktpreis richtet, oder 8) Zur ausländischen Aktienmarkt; oder 7)

Verbreiterung der Zur Gewährung von Aktien im Inund

Aktionärsbasis auf den Ausland zur Erhöhung des

Finanzund institutionellen Streubesitzes oder zur Erfüllung von

Märkten oder im Zusammenhang Kotierungsvorschriften; oder 8) Für

mit der Ausgabe neuer Aktien die Beteiligung von Investoren oder

auf dem inoder ausländischen strategischen Partnern; oder 9) Zur

Aktienmarkt; oder 9) Zur finanziellen Restrukturierung,

Gewährung von Aktien im Inund insbesondere zur Umwandlung von

Ausland zur Erhöhung des Fremdin Eigenkapital; oder 10) Zur

Streubesitzes oder zur schnellen und flexiblen

Erfüllung von Kapitalerhöhung (einschliesslich

Kotierungsvorschriften; oder Privatplatzierungen), die ohne den

10) Für die Beteiligung von Ausschluss des Bezugsrechts der

Investoren oder strategischen bisherigen Aktionäre kaum gelingen

Partnern; oder 11) Zur kann. Innerhalb der Grenzen dieses

finanziellen Restrukturierung, Kapitalbandes ist der Verwaltungsrat

insbesondere zur Umwandlung von auch ermächtigt, einmal oder

Fremdin Eigenkapital; oder 12) mehrmals pro Jahr

Zur schnellen und flexiblen Kapitalherabsetzungen durch

Kapitalerhöhung Nennwertreduktion vorzunehmen und

(einschliesslich den Herabsetzungsbetrag nach

Privatplatzierungen), die ohne Anpassung der Statuten an die

den Ausschluss des Bezugsrechts Aktionäre auszuzahlen. Die neuen

der bisherigen Aktionäre kaum Namenaktien unterliegen den

gelingen kann. Innerhalb der Übertragungsbeschränkungen gemäss

Grenzen dieses Kapitalbandes Artikel 4 der Statuten der

ist der Verwaltungsrat auch Gesellschaft. Der Verwaltungsrat ist

ermächtigt, einmal oder berechtigt, den Handel mit

mehrmals pro Jahr Bezugsrechten zuzulassen, zu

Kapitalherabsetzungen durch beschränken oder auszuschliessen. Er

Nennwertreduktion vorzunehmen kann nicht ordnungsgemäss ausgeübte

und den Herabsetzungsbetrag Bezugsrechte verfallen lassen oder

nach Anpassung der Statuten an solche Rechte oder Aktien, für die

die Aktionäre auszuzahlen. Die Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht

neuen Namenaktien unterliegen ordnungsgemäss ausgeübt worden sind,

den Übertragungsbeschränkungen zu gleichen Bedingungen an einen

gemäss Artikel 4 der Statuten oder mehrere Anleger platzieren,

der Gesellschaft. anderweitig zu Marktkonditionen

platzieren oder anderweitig im

Interesse der Gesellschaft

verwenden.

Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 8.2

vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen von der Hauptversammlung genehmigt werden,

soll ein neues Kapitalband beschlossen werden, das auch weitere

Ermächtigungen des Verwaltungsrats in Bezug auf die Bezugsrechte enthält.

Die Verabschiedung eines neuen Kapitalbandes gibt dem Verwaltungsrat mehr

Flexibilität und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die

finanzielle Lage der Gesellschaft zu verbessern.

II. JAHRESBERICHT

Der Jahresbericht 2023, der die konsolidierte Jahresrechnung, die

statutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und den

Vergütungsbericht 2023 enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA unter

https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.

III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN

Der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und ein

Weisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre auszufüllen

und per Post an folgende Adresse zu senden haben, wenn sie an der

Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen: areg.ch ag,

Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf.

Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigen

Stimmrechtsvertreter (netVote): Die Aktionäre können an den Abstimmungen und

Wahlen teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter

elektronisch via https://leclanche.netvote.ch. Weisungen erteilen. Die

erforderlichen Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit den

schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Änderungen der

elektronisch übermittelten Weisungen können bis Montag, 24. Juni 2024, 11:59

Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die Aktionärin oder der Aktionär dem

unabhängigen Stimmrechtsvertreter keine besonderen Weisungen erteilt, weist

sie oder er den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, für ihre oder seine

Aktien im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats zu den traktandierten

Geschäften zu stimmen. Dasselbe gilt für Zusatz- oder Alternativanträge zu

den in dieser Einladung aufgeführten Traktanden und für neue Traktanden

IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE

Aktionäre, die am 14. Juni 2024 um 17.00 Uhr (MESZ) mit Stimmrecht im

Aktienregister eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der

Generalversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Sie erhalten ihre

Zutrittskarte und ihr Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformulars

oder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genannten

Adresse.

Vom 14. Juni 2024 um 17:00 Uhr (MESZ) bis zum 26. Juni 2024 werden keine

Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht in der

Hauptversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihre

Aktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehr

stimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihr

Stimmmaterial zurückzugeben oder umzutauschen.

V. Vertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,

können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nicht

Aktionär zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter

vertreten lassen.

Herr Manuel Isler, Rechtsanwalt c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel, P.O.

Box 385, CH-1211 Geneva, handelt als unabhängiger Vertreter. Das

Anmeldeformular mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vollmachten ist an

die areg.ch ag an die oben genannte Adresse zu senden.

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertreten

lassen wollen, senden ihr Anmeldeformular mit der ausgefüllten und

unterzeichneten Vollmacht an die oben genannte Adresse zuhanden der areg.ch

ag. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an die

Adresse des Bevollmächtigten gesandt.

VI. Sprache

Die ordentliche Generalversammlung wird in englischer Sprache abgehalten.

Yverdon-les-Bains, 5. Juni 2024 Im Namen des Verwaltungsrats

Der Vorsitzende

Lex Bentner

VII. Anhang 1: Erläuterungen zum Traktandum 5

Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statuten

vorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zur

Genehmigung vorlegen:

1. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den

Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2025[4]

2. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das

Jahr 2025 [5]

Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zur

Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer

Vergütungspolitik.

Ausserdem haben wir Ihnen unter Traktandum 1.2 die Möglichkeit gegeben,

konsultativ über den Vergütungsbericht 2023 abzustimmen.

Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des

Verwaltungsrats (Traktandum 5.1)

Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat beträgt

CHF 600'000.00 und besteht aus einem fixen Honorar. Dieser Betrag ist

identisch mit demjenigen der Vorperiode.

Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen

Sozialversicherungsbeiträge für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die über

die Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des

Verwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen

gewährt.

Erläuterungen zum beantragten maximalen Vergütungsbetrag der

Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 (Traktandum 5.2)

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2'350'000.00 als

maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das

Geschäftsjahr 2025. Dieser Betrag ist identisch mit dem für das

Haushaltsjahr 2024 genehmigten.

Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der ordentlichen

Generalversammlung jedes Jahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitung

für das nächste Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene

Gesamtbetrag der maximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variable

kurzfristige Vergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung,

die in diesem Jahr gezahlt oder gewährt wird.

Wie im Vergütungsbericht 2023, dargelegt, belief sich die Vergütung der

Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2023 auf kCHF 1'112.77. Der vorgeschlagene

maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen

Vergütungspolitik der LECLANCHE SA.

Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf der

Annahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und des LECLANCHE SA alle

Zielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlich

gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.

Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge

zur Sozialversicherung.

[1] SEF-LUX bezieht sich auf: Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF -

Renewable Energy, AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund

und Strategic Yield Fund S.C.A, die zusammen der Hauptaktionär von Leclanché

sind, im Folgenden als "SEF-Lux" bezeichnet. Strategic Equity Fund SCA SICAV

RAIF - E Money Strategies (EMS) und Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF -

Multi Asset Strategy fusionierten mit Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF -

Renewable Energy per 31. März 2023. Golden Partner Private Equity FOF

fusionierte mit Strategic Equity Fund SICAV RAIF per 30. November 2023. AM

Investment S.C.A. SICAV - FIS - R&D Sub-Fund, AM Investment S.C.A. SICAV -

FIS - Liquid Assets Sub-Fund und AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - Illiquid

Assets fusionierten zu einem einzigen Sub-Fund AM Investment S.C.A. SICAV -

RAIF - Global Growth Sub-Fund per 30. November 2023. Pure Capital S.A. ist

der der wirtschaftlich Berechtigten gemäss der Meldeplattform der Fachstelle

der SIX Exchange Regulation AG - Datum der Veröffentlichung der letzten

Meldung: 26. Oktober 2023.

[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion umzuwandelnden Schulden

werden zu 85% des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP)

umgewandelt, der in den 60 Tagen vor dem 31. Mai 2024 für den GPSA Claim

berechnet wurde.

[3] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion umzuwandelnden Schulden

werden zu 85% des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP)

umgewandelt, der in den 60 Tagen vor dem 31. Mai 2024 für alle Schulden (mit

Ausnahme des GPSA Claim) berechnet wurde.

[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,

die auf etwa CHF 0.00 geschätzt werden.

[5] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,

die auf etwa CHF 135'000.00 geschätzt werden.

Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen

Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.

Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die

Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien

und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und

Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum

bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung

suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise

leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.

Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,

E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt

derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern

weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX

Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch",

"vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet",

"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",

"planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"

gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrücke

oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der

Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender

Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder

potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner

Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen

verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen

Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten

bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die

dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den

zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in

diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt

keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes

Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché

oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse

erzielen wird.

Kontakte

Medienkontakte:

Schweiz / Europa:

Thierry Meyer

T: +41 (0) 79 785 35 81

E-Mail: [1]tme@dynamicsgroup.ch

Deutschland:

Christoph Miller

T: +49 (0) 711 947 670

E-Mail: [2]leclanche@sympra.de

Ansprechpartner für Investoren:

Pasquale Foglia / Pierre Blanc

T: +41 (0) 24 424 65 00

E-Mail: [3]invest.leclanche@leclanche.com

1. mailto:tme@dynamicsgoup.ch

2. mailto:leclanche@sympra.de

3. mailto:invest.leclanche@leclanche.com

Ende der Adhoc-Mitteilung

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Leclanché SA

Av. des Sports 42

1400 Yverdon-les-Bains

Schweiz

Telefon: +41 (24) 424 65-00

Fax: +41 (24) 424 65-20

E-Mail: investors@leclanche.com

Internet: www.leclanche.com

ISIN: CH0110303119, CH0016271550

Valorennummer: A1CUUB, 812950

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 1918045

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1918045 05.06.2024 CET/CEST

 ISIN  CH0110303119  CH0016271550

AXC0055 2024-06-05/06:56

Relevante Links: Leclanche SA

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.