, dpa-AFX

Mieterbund betont Anspruch auf Instandsetzung bei Hochwasserschäden

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei Hochwasserschäden haben Mieter nach Angaben des Mieterbunds Bayern einen Reparatur- und Instandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter. Das gilt auch für mitvermietete Einbauküchen, Elektrogeräte und Teppichböden - nicht aber für die eigenen Möbel und Gegenstände des Mieters, wie der Landesverband am Dienstag mitteilte.

In Keller und Wohnungen eingedrungenes Wasser muss demnach der Eigentümer und Vermieter beseitigen. Auch für das Trockenlegen der Wohnung ist er verantwortlich. Solange die Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, darf der Mieter die Miete mindern. Eine Mietvertragsklausel, die das Mietminderungsrecht in Fällen höherer Gewalt einschränkt, ist laut Mieterbund unwirksam. Zur Sicherheit sollten Mieter Fotos machen, um Umfang und Ausmaß beweisen zu können, auch für die Versicherung.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind im Regelfall ausgeschlossen. Der Vermieter müsse auch keine Vorkehrungen gegen sehr seltene Naturkatastrophen treffen, teilte der Mieterbund mit./rol/DP/men

 ISIN  LU0775917882  DE000LEG1110  DE000A1ML7J1  LU1673108939

AXC0180 2024-06-04/14:24

Relevante Links: Vonovia SE, LEG Immobilien SE, Grand City Properties S.A., Aroundtown SA

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.