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EQS-Adhoc: HELMA Eigenheimbau AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens (deutsch)

HELMA Eigenheimbau AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

EQS-Ad-hoc: HELMA Eigenheimbau AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Personalie

HELMA Eigenheimbau AG: Eröffnung des Insolvenzverfahrens

03.06.2024 / 14:11 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Vorstandsvertrag Felix J. Krekel

verlängert

Lehrte, 3. Juni 2024 - Mit Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn - Abteilung

für Insolvenzsachen - vom 1. Juni 2024 wurde unter dem Aktenzeichen 35 IN

35/24 das Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Eigenheimbau

Aktiengesellschaft eröffnet und der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter,

Manuel Sack, von der Kanzlei Brinkmann und Partner, zum Insolvenzverwalter

bestellt.

Ebenfalls mit Beschluss vom 1. Juni 2024 hat das Amtsgericht Gifhorn -

Abteilung für Insolvenzsachen - unter dem Aktenzeichen 35 IN 37/24 das

Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen der HELMA Wohnungsbau GmbH

eröffnet. Auch hier wurde der vorläufige Insolvenzverwalter, Manuel Sack,

von der Kanzlei Brinkmann und Partner, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Für die sich in der vorläufigen Insolvenz befindliche HELMA Ferienimmobilien

GmbH wird das Regelinsolvenzverfahren voraussichtlich im Juli eröffnet.

Der Aufsichtsrat der HELMA Eigenheimbau Aktiengesellschaft hat den

Vorstandsvertrag mit Felix J. Krekel vorerst bis Ende Juni verlängert.

IR-Kontakt:

Tel.: +49 (0)5132 8850 345

E-Mail: ir@helma.de

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Unternehmen: HELMA Eigenheimbau AG

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31275 Lehrte

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AXC0174 2024-06-03/14:11

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