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EQS-Adhoc: New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes Delisting-Erwerbsangebot (deutsch)

New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes Delisting-Erwerbsangebot

EQS-Ad-hoc: New Work SE / Schlagwort(e): Delisting

New Work SE: Delisting-Vereinbarung und angekündigtes

Delisting-Erwerbsangebot

03.06.2024 / 10:38 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Ad hoc-Meldung der New Work SE: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit

der Burda Digital SE und Ankündigung eines Delisting-Erwerbsangebots der

Burda Digital SE in Höhe von EUR 66,25 je New Work SE-Aktie

Hamburg, 3. Juni 2024

Die New Work SE (ISIN DE000NWRK013) hat heute eine Delisting-Vereinbarung

mit ihrer Großaktionärin, der Burda Digital SE, abgeschlossen, die circa

74,22 % der Aktien der New Work SE hält.

Auf der Grundlage dieser Delisting-Vereinbarung soll die Stellung eines

Antrags auf Widerruf der Zulassung der New Work SE-Aktien zum Handel im

regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog.

Delisting) durch den Vorstand der New Work SE erfolgen. Darüber hinaus wird

die New Work SE alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der

New Work SE in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf

Antrag der New Work SE erfolgte.

Gemäß den Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung wird die Burda Digital SE

heute die Entscheidung veröffentlichen, den Aktionären der New Work SE ein

unbedingtes öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots

zum Erwerb sämtlicher Aktien der New Work SE, die nicht bereits direkt von

der Burda Digital SE gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in

bar in Höhe von EUR 66,25 je New Work SE-Aktie zu unterbreiten. Nach

Einschätzung der Burda Digital SE entspricht dieser Angebotspreis - aufgrund

von relevanten Vorerwerben - dem gesetzlichen Mindestpreis für ein

Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Börsengesetz. Der endgültige Preis wird

von der Burda Digital SE nach Bestätigung von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage

veröffentlicht werden. Der Vorstand und der von dem Aufsichtsrat gebildete

Delisting-Ausschuss der New Work SE werden die Angebotsunterlage zum

öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE sorgfältig prüfen

und gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes eine gemeinsame

begründete Stellungnahme abgeben.

Die Delisting-Vereinbarung enthält zudem Bestimmungen zur ausdrücklichen

Unterstützung sämtlicher Leitlinien der am 11. Januar 2024 per Ad

hoc-Meldung veröffentlichen Geschäftsstrategie der New Work SE durch die

Burda Digital SE.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die Aktien der

New Work SE nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem

vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt

werden.

Ende der Insiderinformation

03.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: New Work SE

Am Strandkai 1

20457 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 419 131-793

Fax: +49 (0)40 419 131-44

E-Mail: ir@new-work.se

Internet: https://www.new-work.se

ISIN: DE000NWRK013

WKN: NWRK01

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,

Tradegate Exchange

EQS News ID: 1915935

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1915935 03.06.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000NWRK013

AXC0106 2024-06-03/10:39

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