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Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: New Work SE; Bieter: Burda Digital SE

EQS-WpÜG: Burda Digital SE / Angebot zum Erwerb

Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: New Work SE; Bieter: Burda Digital SE

03.06.2024 / 10:36 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen

Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") in Verbindung mit § 39

Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG")

Bieterin:

Burda Digital SE

Arabellastraße 23

81925 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850

Zielgesellschaft:

New Work SE

Am Strandkai 1

20457 Hamburg

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 148078

ISIN DE000NWRK013

WKN NWRK01

Angaben der Bieterin:

Die Burda Digital SE mit Sitz in München, Deutschland (die "Bieterin"), hat

heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs.

2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der New Work

SE mit Sitz in Hamburg, Deutschland (die "NWSE"), zum Erwerb sämtlicher

nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden

Stückaktien der NWSE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital

der NWSE in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE000NWRK013) (die "NWSE-Aktien")

abzugeben (das "Delisting-Angebot").

Für jede angediente NWSE-Aktie wird die Bieterin - vorbehaltlich der

endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der in der Angebotsunterlage

enthaltenen, endgültigen Bestimmungen - eine Gegenleistung in bar in Höhe

von EUR 66,25 anbieten.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage, die

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin")

genehmigt werden muss, festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die

Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im

Internet unter https://www.burda-digital-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin hat heute mit der NWSE eine Vereinbarung geschlossen, in der

sich die NWSE verpflichtet hat, ein Delisting der NWSE zu unterstützen.

Gemäß dieser Vereinbarung beabsichtigt die NWSE, vor Ablauf der Annahmefrist

des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der

NWSE-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse

gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu stellen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 74% des Grundkapitals und der

Stimmrechte der NWSE.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient Informationszwecken und stellt weder ein Angebot

zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Kauf, Verkauf oder zur Andienung von NWSE-Aktien dar. Die vollständigen

Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich

des Delisting-Angebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch

die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor,

in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich

zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der NWSE wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird

ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um

eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des

Delisting-Angebots zu erhalten.

Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen

Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots

durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots

geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne

des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der

Annahmefrist des Delisting-Angebots NWSE-Aktien in anderer Weise als im

Rahmen des Delisting-Angebots über die Börse oder außerbörslich erwerben

oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe

oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren

Rechtsvorschriften erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder

Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der

Angebotsunterlage und (ii) wenn sie nach der Veröffentlichung der

Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, unter anderem auf der

Internetseite der Bieterin unter https://www.burda-digital-offer.com

veröffentlicht, soweit dies nach den anwendbaren Rechtsvorschriften

erforderlich ist.

München, den 3. Juni 2024

Burda Digital SE

Ende der WpÜG-Mitteilung

03.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1915973 03.06.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000NWRK013

AXC0104 2024-06-03/10:37

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