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EQS-News: Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems' (deutsch)

Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems'

Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):

Insolvenz/Rechtssache

Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene

Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter

begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems'

29.05.2024 / 12:20 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete:

Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert;

Anlegervertreter begrüßen das Ende eines "Selbstbereicherungssystems"

Einer der umstrittensten Insolvenzvorgänge Deutschlands findet endlich ein

Ende: Die Novalumen GmbH, die - angeblich - im Gläubigerinteresse

installierte Fortführungsgesellschaft der Deutschen Lichtmiete-Gruppe, wird

liquidiert. Damit haben die Anleger endlich eine Chance, selbst von den

beträchtlichen Werten zu profitieren, die in der Insolvenzmasse auch heute

noch enthalten sind. Für Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ist es die Chance,

nunmehr im Sinne der Gläubiger zu agieren und seine gesetzlichen Aufgaben

wahrzunehmen.

Was genau passiert ist und was Anlegervertreter beanstanden:

Die Münchener Restrukturierungsberatung One Square Advisors war und ist

gemeinsamer Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger, hatte also von

Gesetzes wegen ausschließlich deren Interessen zu schützen. Aber nein: In

dieser Funktion als Gemeinsamer Vertreter hat One Square Advisors einen

Beschluss herbeigeführt, durch den einer Schwestergesellschaft mit

identischem Gesellschafterkreis (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn,

teils über Zwischengesellschaften), nämlich der Novalumen GmbH, alle Assets

der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt worden sind. Der Gemeinsame

Vertreter der Anleihegläubiger hat sich also letztlich selbst Millionenwerte

aus der Insolvenzmasse verschafft.

Ein Barkaufpreis ist nicht gezahlt worden. Die Insolvenzmasse bzw. die

Gläubiger haben bis zum heutigen Tage keinen einzigen Cent erhalten. Das

hätte für immer so bleiben können, denn: Novalumen hat als "Kaufpreis" nur

eine Anleihe begeben. Auf diese Anleihe waren Zahlungen erst dann zu

leisten, wenn in der Novalumen überschüssige Liquidität in Höhe von

mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert worden wäre. Nur: Dieser Fall konnte

niemals eintreten. Denn die freie Liquidität wurde durch Rechnungsstellung

der Schwestergesellschaft One Square Advisors immer gleich wieder abgesaugt.

One Square Advisors hat gegenüber der Schwestergesellschaft Novalumen

Rechnungen von bis zu 180.000 EURO im Monat gestellt. Leistungen einfacher

Mitarbeiter wurden mit EUR 350,- pro Stunde netto abgerechnet. Insgesamt

wurden allein in einem Zeitfenster von 6 Monaten über 1 Million Euro aus der

Novalumen bezahlt. Daher hat die Insolvenzmasse bis heute keinen einzigen

Cent erhalten.

Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach aus Berlin, die

zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light

Now AG, hinter der sich mittlerweile über 85 % der

Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben:

"Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die Novalumen ist

aus meiner Sicht eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der

deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals

einen einzigen Cent von Novalumen erhalten, so wie das Vertragsverhältnis

gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat aus unserer Sicht die

Gläubigerinteressen mit Füßen getreten. "

Bereits im Jahre 2023 hat die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach ein Urteil des

Oberlandesgerichts Oldenburg erwirkt, durch das der Novalumen verboten wurde

(Urt. v. 07.02.2023 - 2 U 8/23), die Leuchten von Direktinvestoren ohne

deren Einverständnis an Dritte zu verkaufen. Damit waren unberechtigte

Verfügungen über das Eigentum der Direktinvestoren unterbunden. Das war ein

erster wichtiger Schritt, denn Novalumen hatte mehrfach versucht, das

Eigentum von Direktinvestoren ohne deren Zustimmung oder Kenntnis an

Mietkunden zu veräußern. Einige dieser Fälle wurden überhaupt erst nach

erfolgtem Verkauf bekannt, so dass diese nicht mehr verhindert werden

konnten, wie zum Beispiel der Fall "Michelin Reifenwerke", bei welchem

Novalumen Leuchten von Direktinvestoren an Michelin ohne Einverständnis der

Eigentümer veräußerte. Die Eigentümer erhielten natürlich auch im Nachgang

keine Entschädigung. Hierzu wurden bereits diverse Strafanzeigen gegen die

Verantwortlichen der Novalumen GmbH gestellt.

Im zweiten Schritt galt es, auch die Mieten bzw. Nutzungsentgelte der

vermieteten Leuchten zu sichern, die im Eigentum von Direktinvestoren

stehen. Denn auch an diesen Mieten steht der Löwenanteil den

Direktinvestoren zu, die Eigentümer der Leuchten sind. Das bestreitet nicht

einmal Insolvenzverwalter Weiß; seine eigenen Gutachter haben dieses

Ergebnis bestätigt. Dennoch hat er 90 % der Mieten bzw.

Nutzungsentschädigungen laufend an Novalumen weitergegeben, von wo die

Gelder dann - unter anderem in Richtung One Square Advisors - weiter

abgezogen wurden.

Um diese unberechtigte Verfügung über die Nutzungsentgelte abzustellen,

haben Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte ein einstweiliges

Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrengt (Az. 332 O

82/24) und dieses auch in der Beschwerdeinstanz vot dem Oberlandesgericht

Hamburg weiterverfolgt (Az. 11 W 28/24). Der Insolvenzverwalter Weiß hat

unter dem Druck dieses Verfahrens wesentliche Zugeständnisse machen müssen,

die den unberechtigten Abfluss der Nutzungsentgelte beendet haben:

* Insbesondere hat Insolvenzverwalter Weiß die eidesstattliche

Versicherung abgegeben, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von

Mieten/Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat.

* Er hat zusätzlich an Eides Statt versichert, dass er bis auf weiteres

nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder

aufzunehmen. Damit ist das "Fass ohne Boden"-Problem fürs Erste

gestoppt.

Nunmehr wird die Novalumen GmbH liquidiert, wie Insolvenzverwalter Weiß und

die Novalumen selbst am Abend des 28.05. bekanntgaben. Nochmals Dr. Wolfgang

Schirp: "Wir begrüßen, dass das Abfließen des Geldes nun endlich ein Ende

findet. Es ist großer Schaden zu Lasten der Anleger angerichtet worden.

Sollte Insolvenzverwalter Weiß nun erstmals bereit sein, seriöse Lösungen im

Sinne der Gläubiger mitzutragen, so sind wir gesprächsbereit. Auch jetzt

sind immer noch Werte vorhanden, die dringend für die Gläubiger gesichert

werden müssen."

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp

Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117

Berlin, Tel. 030-3276170 oder 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL:

www.schirp,com

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AXC0133 2024-05-29/12:20

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