EQS-News: Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems' (deutsch)
Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems'
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Insolvenz/Rechtssache
Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete: Die umstrittene
Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert. Anlegervertreter
begrüßen das Ende eines 'Selbstbereicherungssystems'
29.05.2024 / 12:20 CET/CEST
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Paukenschlag bei der Deutschen Lichtmiete:
Die umstrittene Fortführungsgesellschaft Novalumen GmbH wird liquidiert;
Anlegervertreter begrüßen das Ende eines "Selbstbereicherungssystems"
Einer der umstrittensten Insolvenzvorgänge Deutschlands findet endlich ein
Ende: Die Novalumen GmbH, die - angeblich - im Gläubigerinteresse
installierte Fortführungsgesellschaft der Deutschen Lichtmiete-Gruppe, wird
liquidiert. Damit haben die Anleger endlich eine Chance, selbst von den
beträchtlichen Werten zu profitieren, die in der Insolvenzmasse auch heute
noch enthalten sind. Für Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß ist es die Chance,
nunmehr im Sinne der Gläubiger zu agieren und seine gesetzlichen Aufgaben
wahrzunehmen.
Was genau passiert ist und was Anlegervertreter beanstanden:
Die Münchener Restrukturierungsberatung One Square Advisors war und ist
gemeinsamer Vertreter der Lichtmiete-Anleihegläubiger, hatte also von
Gesetzes wegen ausschließlich deren Interessen zu schützen. Aber nein: In
dieser Funktion als Gemeinsamer Vertreter hat One Square Advisors einen
Beschluss herbeigeführt, durch den einer Schwestergesellschaft mit
identischem Gesellschafterkreis (50 % Frank Günther, 50 % Wolf Waschkuhn,
teils über Zwischengesellschaften), nämlich der Novalumen GmbH, alle Assets
der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt worden sind. Der Gemeinsame
Vertreter der Anleihegläubiger hat sich also letztlich selbst Millionenwerte
aus der Insolvenzmasse verschafft.
Ein Barkaufpreis ist nicht gezahlt worden. Die Insolvenzmasse bzw. die
Gläubiger haben bis zum heutigen Tage keinen einzigen Cent erhalten. Das
hätte für immer so bleiben können, denn: Novalumen hat als "Kaufpreis" nur
eine Anleihe begeben. Auf diese Anleihe waren Zahlungen erst dann zu
leisten, wenn in der Novalumen überschüssige Liquidität in Höhe von
mindestens 3 Mio. EURO / Jahr generiert worden wäre. Nur: Dieser Fall konnte
niemals eintreten. Denn die freie Liquidität wurde durch Rechnungsstellung
der Schwestergesellschaft One Square Advisors immer gleich wieder abgesaugt.
One Square Advisors hat gegenüber der Schwestergesellschaft Novalumen
Rechnungen von bis zu 180.000 EURO im Monat gestellt. Leistungen einfacher
Mitarbeiter wurden mit EUR 350,- pro Stunde netto abgerechnet. Insgesamt
wurden allein in einem Zeitfenster von 6 Monaten über 1 Million Euro aus der
Novalumen bezahlt. Daher hat die Insolvenzmasse bis heute keinen einzigen
Cent erhalten.
Dr. Wolfgang Schirp aus der Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach aus Berlin, die
zahlreiche Anleger der Lichtmiete-Gruppe vertritt, außerdem auch die Light
Now AG, hinter der sich mittlerweile über 85 % der
Lichtmiete-Direktinvestoren versammelt haben:
"Die unentgeltliche Weitergabe der Lichtmiete-Assets an die Novalumen ist
aus meiner Sicht eines der krassesten Selbstbereicherungssysteme der
deutschen Insolvenzgeschichte. Die Lichtmiete-Insolvenzmasse konnte niemals
einen einzigen Cent von Novalumen erhalten, so wie das Vertragsverhältnis
gestaltet war. Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß hat aus unserer Sicht die
Gläubigerinteressen mit Füßen getreten. "
Bereits im Jahre 2023 hat die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach ein Urteil des
Oberlandesgerichts Oldenburg erwirkt, durch das der Novalumen verboten wurde
(Urt. v. 07.02.2023 - 2 U 8/23), die Leuchten von Direktinvestoren ohne
deren Einverständnis an Dritte zu verkaufen. Damit waren unberechtigte
Verfügungen über das Eigentum der Direktinvestoren unterbunden. Das war ein
erster wichtiger Schritt, denn Novalumen hatte mehrfach versucht, das
Eigentum von Direktinvestoren ohne deren Zustimmung oder Kenntnis an
Mietkunden zu veräußern. Einige dieser Fälle wurden überhaupt erst nach
erfolgtem Verkauf bekannt, so dass diese nicht mehr verhindert werden
konnten, wie zum Beispiel der Fall "Michelin Reifenwerke", bei welchem
Novalumen Leuchten von Direktinvestoren an Michelin ohne Einverständnis der
Eigentümer veräußerte. Die Eigentümer erhielten natürlich auch im Nachgang
keine Entschädigung. Hierzu wurden bereits diverse Strafanzeigen gegen die
Verantwortlichen der Novalumen GmbH gestellt.
Im zweiten Schritt galt es, auch die Mieten bzw. Nutzungsentgelte der
vermieteten Leuchten zu sichern, die im Eigentum von Direktinvestoren
stehen. Denn auch an diesen Mieten steht der Löwenanteil den
Direktinvestoren zu, die Eigentümer der Leuchten sind. Das bestreitet nicht
einmal Insolvenzverwalter Weiß; seine eigenen Gutachter haben dieses
Ergebnis bestätigt. Dennoch hat er 90 % der Mieten bzw.
Nutzungsentschädigungen laufend an Novalumen weitergegeben, von wo die
Gelder dann - unter anderem in Richtung One Square Advisors - weiter
abgezogen wurden.
Um diese unberechtigte Verfügung über die Nutzungsentgelte abzustellen,
haben Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte ein einstweiliges
Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg angestrengt (Az. 332 O
82/24) und dieses auch in der Beschwerdeinstanz vot dem Oberlandesgericht
Hamburg weiterverfolgt (Az. 11 W 28/24). Der Insolvenzverwalter Weiß hat
unter dem Druck dieses Verfahrens wesentliche Zugeständnisse machen müssen,
die den unberechtigten Abfluss der Nutzungsentgelte beendet haben:
* Insbesondere hat Insolvenzverwalter Weiß die eidesstattliche
Versicherung abgegeben, dass er per 28.02.2024 die Weiterleitung von
Mieten/Nutzungsentgelten an die Novalumen GmbH komplett eingestellt hat.
* Er hat zusätzlich an Eides Statt versichert, dass er bis auf weiteres
nicht beabsichtige, die Zahlungen an die Novalumen GmbH wieder
aufzunehmen. Damit ist das "Fass ohne Boden"-Problem fürs Erste
gestoppt.
Nunmehr wird die Novalumen GmbH liquidiert, wie Insolvenzverwalter Weiß und
die Novalumen selbst am Abend des 28.05. bekanntgaben. Nochmals Dr. Wolfgang
Schirp: "Wir begrüßen, dass das Abfließen des Geldes nun endlich ein Ende
findet. Es ist großer Schaden zu Lasten der Anleger angerichtet worden.
Sollte Insolvenzverwalter Weiß nun erstmals bereit sein, seriöse Lösungen im
Sinne der Gläubiger mitzutragen, so sind wir gesprächsbereit. Auch jetzt
sind immer noch Werte vorhanden, die dringend für die Gläubiger gesichert
werden müssen."
Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Schirp
Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117
Berlin, Tel. 030-3276170 oder 0179-5320213, mail: schirp@schirp.com, URL:
www.schirp,com
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