Gazprom Export begründete OMV-Klage mit EU-Sanktionen / Russischer Konzern beklagte Schwierigkeiten mit juristischen Dienstleistungen in EU - OMV-Hauptversammlung am Dienstag
Die für Gasexport zuständige Tochter der Gazprom hat ihre Klage in Russland, mit der sie am 24. Mai in erster Instanz der OMV Gas Marketing and Trading GmbH die Fortsetzung eines Stockholmer Schiedsverfahren verbieten ließ, insbesondere mit EU-Sanktionen erklärt. Dies resultiert aus der Entscheidung des Petersburger Handelsgerichts, die am Wochenende veröffentlicht wurde. Konflikte mit Gazprom könnten am Dienstag auch Thema der Ordentlichen Hauptversammlung der OMV werden.
Gazprom Export sei am 27. Februar 2023 darüber informiert worden, dass OMV ein Schiedsgerichtsverfahren in Stockholm initiiert habe, heißt es im veröffentlichten Text. In der später zugestellten Klage sei die Rede davon gewesen, dass die OMV vom Konzern eine Schadenssumme von 575 Mio. Euro plus Zinsen verlange. Als Grundlage für die Klage in Schweden seien Bestimmungen in Verträgen der beiden Gesellschaften aus den Jahren 2006 und 2010 genannt worden, laut denen beliebige aus den Verträgen resultierende Streitereien beim Schiedsgericht in Stockholm entschieden werden müssen.
In seiner Entscheidung folgte das Petersburger Handelsgericht der Argumentation des Klägers, der auf sanktionsbedingte Einschränkungen beim Zukaufen von juristische Dienstleistungen in der EU verwiesen hatte. Konkret habe Gazprom Export Statements vorgelegt, in denen ausländische Anwaltskanzleien von Anweisungen berichteten, für Personen und Firmen im Einflussbereich des russischen Staates nicht zu arbeiten.
Die OMV habe darauf geantwortet, dass ausländische Anwälte Gazprom Export dennoch in einer Reihe von Verfahren rechtliche Dienstleistungen erweisen würden. "Dieser Umstand widerspricht aber nicht der Tatsache, dass der Kläger außerhalb Russlands beschränkte Möglichkeiten bei der Beiziehung von qualifizierter Juristen für seine Verteidigung hat", konstatierte Richterin Inga Kurowa. Ohne auf Ausnahmebestimmungen einzugehen, verwies sie auf EU-Sanktionen vom 6. Oktober 2022, in denen Juristen und juristischen Firmen in der EU die Rechtsberatung für russische Firmen untersagt wurde.
Auch hätten russische Konzerne seit Mastercard und Visa im März 2022 Russland verlassen haben, Schwierigkeiten bei Dienstreisen, zudem gebe es Risken, dass im Rahmen von EU-Sanktionen Vertretern des Klägers und seiner Rechtsberater bei der Einreise in die EU Notebooks und Mobiltelefone abgenommen werden könnten, ergänzte sie. Anders als Gazprom Export habe OMV die Möglichkeit die bevorzugten schwedischen Juristen für Konsultationen zu Recht und Schiedsgerichtsverfahren in Schweden heranzuziehen, erklärte die Richterin und konstatierte, dass der russische Konzern insbesondere auch in Schweden von vielfältigen durch die EU eingeführten Beschränkungen betroffen sei. Diese Umstände rechtfertigten laut russischem Recht die Rechtmäßigkeit der Forderung von Gazprom Export, der OMV die Fortsetzung des Schiedsgerichtsverfahrens in Stockholm zu untersagen.
Für den Fall, dass der österreichische Konzern dieses Verbot ignorieren sollte, müsse er eine Strafe in Höhe der Stockholmer Klagsforderung bezahlen, entschied Richterin Kurowa. Sie hatte bereits zuvor den Antrag der OMV abgelehnt, die Causa hinter verschlossenen Türen zu verhandeln und sich somit auch zur Veröffentlichung ihres Spruchs entschieden.
hgh/bel
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