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EQS-Adhoc: HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der

HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt

EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe

HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024

bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung

folgt

24.05.2024 / 18:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024

bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung

folgt

München, 24. Mai 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") hat von dem

gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der "Vertreter der

Anleihegläubiger"), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere

Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung

2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 24. Juni 2024 unter der Voraussetzung

der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen erhalten. Zuvor hatte der Vertreter

der Anleihegläubiger der beantragten Stundung nach einer ersten Stundung bis

zum 15. Mai 2024 einer weiteren Stundung der fälligen Rückzahlung nebst

aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 zugestimmt.

Da die Gesellschaft nicht in der Lage war, die am 31. März 2024 fälligen

Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der

Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur

Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen

gebeten hatte, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der bis

dahin vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft nicht

zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst

Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem

Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen

Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollte

es die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst

aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 der Gesellschaft ermöglichen,

mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abschließende Gespräche

über eine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft zu führen.

Nachdem mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger keine Zustimmung

zu den Vorschlägen der Gesellschaft erzielt werden konnte, wird die die

Gesellschaft nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen

und bis zum 24. Juni 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung

der Insolvenz abstimmen lassen.

HPI AG

Artur Piotr Jedrzejewski

Vorstand

Fürstenrieder Str. 267

81377 München

Telefon: +49 89 800 656 440

Internet: www.hpi-ag.com

Ende der Insiderinformation

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Unternehmen: HPI AG

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AXC0201 2024-05-24/18:00

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