EQS-Adhoc: HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung folgt
EQS-Ad-hoc: HPI AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Anleihe
HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024
bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung
folgt
24.05.2024 / 18:00 CET/CEST
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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024
bis zum 24. Juni 2024 gewährt - Einberufung der Anleihegläubigerversammlung
folgt
München, 24. Mai 2024 - Die HPI AG (die "Gesellschaft") hat von dem
gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der "Vertreter der
Anleihegläubiger"), One Square Advisory Services S.à.r.l, eine weitere
Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung Wandelschuldverschreibung
2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 24. Juni 2024 unter der Voraussetzung
der Zahlung aufgelaufener Stückzinsen erhalten. Zuvor hatte der Vertreter
der Anleihegläubiger der beantragten Stundung nach einer ersten Stundung bis
zum 15. Mai 2024 einer weiteren Stundung der fälligen Rückzahlung nebst
aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 zugestimmt.
Da die Gesellschaft nicht in der Lage war, die am 31. März 2024 fälligen
Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der
Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur
Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen
gebeten hatte, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der bis
dahin vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft nicht
zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst
Zinsen bis zum 15. Mai 2024 sollte es der Gesellschaft ermöglichen, dem
Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen
Unterlagen vorzulegen. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollte
es die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst
aufgelaufener Stückzinsen bis zum 23. Mai 2024 der Gesellschaft ermöglichen,
mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abschließende Gespräche
über eine Zustimmung zu den Vorschlägen der Gesellschaft zu führen.
Nachdem mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger keine Zustimmung
zu den Vorschlägen der Gesellschaft erzielt werden konnte, wird die die
Gesellschaft nun unverzüglich eine Anleihegläubigerversammlung einberufen
und bis zum 24. Juni 2024 über das Konzept der Gesellschaft zur Abwendung
der Insolvenz abstimmen lassen.
HPI AG
Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com
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1910965 24.05.2024 CET/CEST
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AXC0201 2024-05-24/18:00
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