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EQS-Adhoc: VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft (deutsch)

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus

Immobilien Aktiengesellschaft

22.05.2024 / 12:28 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU)

Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus

Immobilien Aktiengesellschaft

VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai 2024

Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0,

("VIB") beabsichtigt, die BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien

Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") (als übertragende

Gesellschaft) auf die VIB (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen,

um die Konzernstruktur zu optimieren.

Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB beabsichtigt die

VIB, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der

BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung

durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG

i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). Der Vorstand der VIB hat heute mit Zustimmung

des Aufsichtsrats der VIB die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand der VIB hat heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §

327a Abs. 1 AktG dem Vorstand der BBI den Vorschlag zur Aufnahme von

Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen

übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen

Squeeze-outs einzuleiten.

Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damit

die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs.

1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die VIB als

Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der

Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.

Der Vorstand der VIB Vermögen AG

Kontakt

VIB Vermögen AG

Investor Relations:

Tilly-Park 1

86633 Neuburg/Donau

Tel.: + 49 (0)8431 9077-961

Fax: + 49 (0)8431 9077-1961

E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de

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1908179 22.05.2024 CET/CEST

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AXC0133 2024-05-22/12:28

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