ROUNDUP: London kündigt Entschädigung nach Skandal um Blutkonserven an
LONDON (dpa-AFX) - Im Skandal um infizierte Blutkonserven hat die britische Regierung erste umfassende Schadenersatzzahlungen bis zum Ende des Jahres angekündigt. Schon in den kommenden drei Monaten sollten viele Opfer weitere vorläufige Entschädigungszahlungen in Höhe von 210 000 Pfund (mehr als 245 000 Euro) erhalten, sagte das zuständige Kabinettsmitglied John Glen am Dienstag im Parlament in London. Eine Gesamtsumme nannte der konservative Politiker nicht. Medienberichten zufolge hat die Regierung aber mindestens 10 Milliarden Pfund (11,7 Milliarden Euro) vorgemerkt. Aus Regierungsdokumenten geht der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge hervor, dass einzelne Betroffene bis zu 2,7 Millionen Pfund (knapp 3,2 Millionen Euro) erhalten könnten.
Im größten Behandlungsskandal des britischen Gesundheitsdiensts NHS hatten in den 70er und 80er Jahren bis zu 30 000 Menschen kontaminierte Blutprodukte erhalten. Mehr als 3000 Menschen starben, nachdem sie sich bei Bluttransfusionen oder Behandlungen mit HIV oder Hepatitis C infiziert hatten. Ein am Montag veröffentlichter Bericht prangerte Versagen von Politikern, Behörden und Medizinern an. Der Skandal sollte damals vertuscht werden. Patienten seien wissentlich inakzeptablen Infektionsrisiken ausgesetzt gewesen, hieß es in dem Bericht.
Noch immer sterben Betroffene an den Folgen
Premierminister Rishi Sunak hatte "umfassende Entschädigung" versprochen. Für die Prüfung und Auszahlung richtete die Regierung eine unabhängige Behörde ein. Angehörige der Opfer kritisierten, die Zahlungen kämen zu spät. Noch immer sterben jede Woche zwei Betroffene an den Folgen, wie das Portal "Politico" berichtete.
"Wenn Sie direkt oder indirekt durch mit HIV oder Hepatitis C kontaminiertes NHS-Blut, Blutprodukte oder Gewebe infiziert wurden oder eine chronische Infektion durch mit Hepatitis B kontaminiertes Blut entwickelt haben, haben Sie im Rahmen der Regelung einen Anspruch auf Entschädigung", sagte Minister Glen. "Und wenn eine infizierte Person gestorben ist, aber nach diesen Kriterien anspruchsberechtigt gewesen wäre, wird eine Entschädigung an ihre Erben gezahlt."/bvi/DP/he
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