ROUNDUP 2/Regeln für Mobilfunk-Ausbau: Bund peilt flächendeckende Handynetze an
(neu: Durchgehend aktualisiert nach PK.)
BERLIN/BONN (dpa-AFX) - Deutschlands Handynetze sollen besser werden. Hierfür möchte die Bundesnetzagentur Ausbauregeln festlegen, die der Behördenpräsident Klaus Müller am Montag in einer Entwurfsfassung vorstellte. Dem Regelwerk kommt eine wegweisende Bedeutung zu für die künftige Qualität des Mobilfunks in Deutschland. Ein Überblick.
Worum geht es?
Alle vier bis fünf Jahre versteigert der Bund Nutzungsrechte für verschiedene Frequenzbänder, die für ein gutes Handynetz elementar wichtig sind. Das spült dem Bund Milliarden in die Kasse, 2019 waren es rund 6,5 Milliarden Euro für eine etwa zwanzigjährige Nutzung. Bei der ersten großen Auktion im Jahr 2000 waren es sogar mehr als 50 Milliarden Euro. Dieses Jahr sollte eigentlich wieder versteigert werden, Anfang 2026 werden wichtige Frequenzen frei. Doch diese Auktion soll nun ausfallen.
Stattdessen werden die Nutzungsrechte um fünf Jahre verlängert. In einigen Jahren soll es doch wieder zu einer Auktion kommen, bei denen andere Frequenzen einbezogen werden. Bei der Verlängerung sollen die Netzbetreiber nur relativ niedrige Gebühren zahlen - bei fünf Jahren wären das rund 600 Millionen Euro insgesamt. Im Vergleich zu den Auktionskosten 2019 sind die Gebühren also grob gesagt ein Drittel niedriger.
Warum verzichtet der Bund auf Milliarden?
Mit der Deutschen Telekom, O2 Telefónica und Vodafone
Warum ist das Regelwerk wichtig für Verbraucher?
Wenn die Nutzungsrechte verlängert werden, müssen sich die Netzbetreiber zur Einhaltung von Auflagen verpflichten. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass eine flächendeckende Versorgung allmählich Realität wird und die Telekommunikationsfirmen nicht nur da bauen, wo der meiste Datenverkehr ist und es sich wirtschaftlich lohnt.
Welche Auflagen sind vorgesehen?
Anfang 2030 soll jeder Netzbetreiber 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgen müssen. Aktuell liegt der Wert laut Bundesnetzagentur im Schnitt bei etwas unter 99 Prozent. Also gibt es wirklich nur auf gut einem Prozent der Fläche mieses Handynetz? Was klingt, als wäre es zu schön, um wahr zu sein, sorgt selbst in Branchenkreisen für Stirnrunzeln: Tatsächlich existiere auf einer wesentlich größeren Fläche keine ernst zu nehmende Abdeckung, sagt ein Vertreter der Telekommunikationsbranche, der namentlich nicht genannt werden möchte. Je nach Messparametern fielen die Werte unterschiedlich aus - je lascher die Kriterien, desto höher der Abdeckungswert.
Laut Webseite der Netzagentur deckte die Deutsche Telekom
Die Vorgaben gelten für jeden Netzbetreiber und nicht für die Branche insgesamt. Auch dies ist eine gute Nachricht für Verbraucher: Sie sollen sicher sein, dass ihr Anbieter durchgängig gute Verbindung bietet. Bisher gilt nur eine Branchenvorgabe: Ist auf einem Kilometer Bundesstraße nur Anbieter A präsent und auf dem nächsten Kilometer nur Anbieter B, so gilt die derzeitige Versorgungsauflage als erfüllt
- obwohl die Kunden von A und B jeweils einen Kilometer lang kein
Netz haben. Diese Anrechenbarkeit soll künftig wegfallen.
Was passiert mit 1&1?
Bei der Verlängerung der Nutzungsrechte bleibt der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 außen vor. Mit speziellen Regeln bemüht sich die Behörde aber darum, den daraus entstehenden Nachteil für den Internetkonzern aus Rheinland-Pfalz zu minimieren. So sollen die drei etablierten Netzbetreiber verpflichtet werden, 1&1 "die kooperative Mitnutzung" von Frequenzen mit großer Reichweite zu gewähren.
Was ist sonst noch strittig?
Ein weiterer Knackpunkt ist die Frage, wie mit
Telekommunikationsanbietern ohne eigenes Handynetz verfahren wird.
Freenet
Wie sind die Reaktionen?
Aus der Politik kam Zustimmung zu der geplanten Pflicht zur Flächenversorgung. Die etablierten Netzbetreiber reagierten hingegen zurückhaltend - ihnen wäre eine Verlängerung um acht Jahre und nicht nur um fünf Jahre lieber gewesen. Eine Telekom-Sprecherin ärgerte sich darüber, dass der Netzbetreiber-Neueinsteiger 1&1 von der Behörde "protegiert" werde, obwohl er eine wichtige Ausbauauflage deutlich verfehlt habe. Das Bundeskartellamt betonte die Wichtigkeit von wirksamen Maßnahmen, um den Wettbewerb zu fördern - im vergangenen Jahr hatten die Wettbewerbshüter eine mögliche Verlängerung kritisiert.
Wie geht es weiter?
Behördenchef Müller stellte einen Entscheidungsentwurf vor, den die Firmen, Verbände und Politiker in den kommenden Monaten kommentieren können. Im Herbst soll die finale Entscheidung fallen. Bis dahin sind Änderungen zwar möglich, ein radikaler Kurswechsel gilt aber als unwahrscheinlich. Die nächste Auktion wird möglicherweise im Jahr 2028 erfolgen./wdw/DP/men
ISIN DE000A0Z2ZZ5 DE0005545503 ES0178430E18 DE0005557508 GB00BH4HKS39
AXC0230 2024-05-13/17:11
Relevante Links: 1&1 AG, Deutsche Telekom AG, freenet AG, Telefónica S.A., Vodafone Group plc