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EQS-Adhoc: LAIQON AG: Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu 1.000.000 EUR des Grundkapitals beschlossen (deutsch)

LAIQON AG: Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu 1.000.000 EUR des Grundkapitals beschlossen

EQS-Ad-hoc: LAIQON AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

LAIQON AG: Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von

bis zu 1.000.000 EUR des Grundkapitals beschlossen

04.05.2024 / 13:28 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von bis zu

1.000.000 EUR des Grundkapitals beschlossen

* Ausgabepreis je neuer Aktie von 6,25 EUR (rund 26% über

Xetra-Schlusskurs 03. Mai 2024)

* Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen

* Aktionäre und Investoren können zum Mindestanlagebetrag von 100.000,00

EUR an der Barkapitalerhöhung teilnehmen

Hamburg, 04. Mai 2024

Vorstand und Aufsichtsrat der LAIQON AG (LQAG, Deutsche Börse Scale, ISIN

DE000A12UP29) haben heute die Durchführung einer wertpapierprospektfreien

Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um bis zu

maximal 1.000.000,00 EUR beschlossen.

Bei der Barkapitalerhöhung sollen bis zu maximal 1.000.000 neue, auf den

Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben werden. Der Ausgabepreis je neuer

Aktie wurde mit 6,25 EUR festlegt und lag somit rund 26% über dem XETRA

Schlusskurs vom 03. Mai 2024.

Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 voll gewinnberechtigt. Durch die

Kapitalerhöhung soll sich das Grundkapital der Gesellschaft von

17.493.698,00 EUR um bis zu maximal 5,7% erhöhen.

Den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beabsichtigt die LAIQON AG

u. a. wie folgt zu verwenden:

Um die Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken, beabsichtigt die

Gesellschaft, einen Teil des Nettoemissionserlöses für die Umsetzung eines

Effizienzprogrammes zu verwenden. Die Effizienzsteigerung soll dabei durch

eine weitere Digitalisierung und Prozessoptimierung der aufgebauten

Plattform erreicht werden. Ziel ist es, mit optimierten Technologien und

vereinfachten internen Abläufen, die Personal- und Betriebskosten zu senken

und gleichzeitig die Servicequalität für die Kunden zu erhöhen.

Ein weiterer Teil des Nettoemissionserlöses soll für die Finanzierung des

Auf- und Ausbaus weiterer White-Label-Partner-Kooperationen sowie zur

Stärkung des Vertriebsbereichs verwendet werden.

Des Weiteren soll ein Teil des Nettoemissionserlöses zudem für die begonnene

Einführung eines Information Security Management Systems (ISMS) nach ISO

27001 verwendet werden. Damit soll das bereits erreichte hohe Niveau im

Bereich der Informationssicherheit des LAIQON-Konzerns in ein

Managementsystem überführt werden, das auch bei Banken und

Finanzdienstleistern international anerkannte Standards setzt.

Zur Zeichnung der neuen Aktien wurde die futurum bank AG, Frankfurt am Main,

mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien an von der Gesellschaft

zugelassene Investoren zu einem Mindestanlagebetrag von 100.000,00 EUR zu

platzieren. Dies entspricht der Übernahme von mindestens 16.000 Stücke neuer

Aktien. Die Gesellschaft wird dabei Aktionäre, die an der Barkapitalerhöhung

zum Mindestanlagebetrag teilnehmen möchten, vorrangig berücksichtigen.

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Kontakt:

Hendrik Duncker

IR/PR

LAIQON AG

An der Alster 42

20099 Hamburg

Tel: +49-40-325678-145

Fax: +49-40-325678-99

Mail: ir@laiqon.com

Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: LAIQON AG

An der Alster 42

20099 Hamburg

Deutschland

Telefon: +49 (0)40 32 56 78-0

Fax: +49 (0)40 32 56 78-99

E-Mail: info@laiqon.com

Internet: https://laiqon.ag

ISIN: DE000A12UP29

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