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EQS-Adhoc: flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 (deutsch)

flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024

EQS-Ad-hoc: flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Sonstiges

flatexDEGIRO AG: Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen

Hauptversammlung am 4. Juni 2024

03.05.2024 / 21:37 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4.

Juni 2024

Bei der flatexDEGIRO AG ("Gesellschaft") ist heute ein Ergänzungsverlangen

der GfBk Gesellschaft für Börsenkommunikation mbH ("GfBk"), vertreten durch

ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, für

die Tagesordnung der am 4. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen

Hauptversammlung der Gesellschaft eingegangen. GfBk ist Aktionärin der

Gesellschaft und laut Ergänzungsverlangen mit mindestens 1.000.000 Aktien

beteiligt. Ausweislich der letzten Stimmrechtsmitteilung von Herrn Bernd

Förtsch, hält die GfBk, eine mittelbar vollständig von Herrn Bernd Förtsch

gehaltene Gesellschaft, 13,08 % der Aktien der Gesellschaft sowie Herr Bernd

Förtsch daneben persönlich 1,44 % der Aktien der Gesellschaft und weitere

4,68 % der Aktien der Gesellschaft über die von ihm beherrschten Heliad AG.

Gegenstand des Antrags sind die drei neuen Tagesordnungspunkte 13 bis 15:

Unter Tagesordnungspunkt 13 schlägt die Aktionärin GfBk die Abberufung des

Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herrn Martin Korbmacher,

mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung

am 4. Juni 2024 vor.

Unter Tagesordnungspunkt 14 schlägt die Aktionärin GfBk vor, Herrn Axel

Hörger, selbständiger Unternehmensberater, aufschiebend bedingt auf die

Abberufung des Herrn Martin Korbmacher gemäß neuem Tagesordnungspunkt 13 mit

Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu

einem Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde gemäß § 8 Absatz

2 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendigung der

Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten

Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Nach Angaben

der GfBK wäre Herr Hörger ein von der GfBk unabhängiges

Aufsichtsratsmitglied.

Herr Herbert Seuling, derzeit Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft und

zugleich Mitglied des Aufsichtsrats der von Herrn Förtsch beherrschten

Heliad AG, hat heute erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates der

Gesellschaft aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum Ende der nächsten

Hauptversammlung der Gesellschaft niederzulegen. Unter Tagesordnungspunkt 15

schlägt die Aktionärin GfBk nunmehr vor, die mit der Niederlegung von Herrn

Seuling entstehende Vakanz durch Neuwahl eines weiteren

Aufsichtsratsmitglieds zu schließen. Hierfür schlägt die GfBk vor, ihren

Geschäftsführer Herrn Bernd Förtsch, mit Wirkung ab Beendigung der

ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2024 zu einem Mitglied des

Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl würde dabei gemäß § 8 Absatz 2 Satz 4 der

Satzung der Gesellschaft ebenfalls für die Zeit bis zur Beendigung der

Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung des neu gewählten

Aufsichtsratsmitglieds für Geschäftsjahr 2024 beschließt.

Der Vorstand der Gesellschaft wird die im Ergänzungsverlangen gemachten

Beschlussvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Kontakt:

Achim Schreck, Head of IR & Corporate Communications

flatexDEGIRO AG, Omniturm, Große Gallusstraße 16-18, D-60312 Frankfurt/Main

+49 (0) 69 450001 1700, achim.schreck@flatexdegiro.com

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