EQS-News: SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG (deutsch)
SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der Endor AG
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. /
Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalrestrukturierung
SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei
der Endor AG
03.05.2024 / 10:40 CET/CEST
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SdK verlangt Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei
der Endor AG
Seit Ende April hat sich die Situation bei der Endor AG (WKN: 549166 / ISIN:
DE0005491666) dramatisch verschärft. Nachdem der Finanzvorstand von Endor
Anfang Februar die finanzielle Situation noch als stabil beschrieben hatte,
wird nun aktiv die Einleitung eines so genannten StaRuG-Verfahrens
diskutiert. Dieses würde nach Ansicht der SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Totalverlust der
betroffenen Aktionäre führen. In den zurückliegenden Tagen haben sich daher
mehr als 130 Aktionäre der Endor AG bei der SdK gemeldet. Mittlerweile
liegen der SdK Vollmachten und Bankbestätigungen von Aktionären vor, die
zusammen mehr als 5 % des Grundkapitals halten. Die SdK wird daher nach
Eingang der Originalunterlagen zeitnah die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung nach § 122 Abs. 1 AktG bei der
Gesellschaft beantragen. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung soll dem
Vorstand Gelegenheit gegeben werden, die aktuell Situation und die
Hintergründe, die zu dieser Situation geführt haben, zu erläutern. Ferner
soll dem Vorstandsmitglied Matthias Kosch das Vertrauen entzogen, das
Aufsichtsratsmitglied Ingo Weber abberufen und ein neues
Aufsichtsratsmitglied gewählt werden.
Der Finanzvorstand Matthias Kosch war bis Oktober 2023 im Vorstand der
Beteiligungsgesellschaft Blue Cap AG. Sein ehemaliger Vorstandskollege bei
BlueCap ist mittlerweile Allleingesellschafter und Geschäftsführer der
Birkenstein Capital GmbH. Medienberichten zu Folge hat Birkenstein Capital
ebenfalls ein Angebot im Rahmen eines möglichen StaRUG-Verfahrens
angekündigt. Ferner soll laut Medienberichte das Management der Endor AG für
den Fall einer Annahme des Angebotes von Birkenstein Capital mit so
genanntem "sweet equity" entlohnt werden. Aus unserer Sicht ist dies nicht
hinnehmbar. Der Vorstand muss auch in schwierigen wirtschaftlichen Phasen
dem Wohl aller Stakeholder dienen, auch dem der Aktionäre. Aufgrund der im
Raum stehenden Beteiligung des Vorstands in Form von "sweet equity" und der
Beziehung des Finanzvorstands zum Geschäftsführer und Inhaber der
Birkenstein Capital GmbG erscheint uns eine objektive Suche nach
Alternativen zu einem StaRuG-Verfahren durch den aktuellen Finanzvorstand
nicht mehr möglich. Diesem ist daher aus Sicht der SdK das Vertrauen der
Aktionäre zu entziehen. Herr Ingo Weber ist im dreiköpfigen Aufsichtsrat als
der Finanzexperte ausgewiesen. Aufgrund der viel zu spät begonnenen Suche
nach Refinanzierungsoptionen für die ursprünglich am 31.12.2023 fälligen
Finanzverbindlichkeiten ist dieser abzuberufen.
Die vollständige Einschätzung der SdK ist im Youtube-Kanal der SdK unter
https://www.youtube.com/@sdk_ev abrufbar.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail
unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur
Verfügung.
München, den 03. Mai 2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK ist Aktionär der Endor AG! Das Vorstandsmitglied Herr
Daniel Bauer hat sich über eine mit ihm verbundenes Unternehmen gegenüber
der Endor AG bereit erklärt, im Falle einer Kapitalerhöhung die Zeichnung
von Aktien zur Vermeidung eines StaRuG-Antarges oder einer Insolvenz zu
garantieren.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
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Daniel Bauer
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AXC0085 2024-05-03/10:40
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