J&J erhöht Vergleichssumme für Babypuder-Krebsklagen erneut
NEW BRUNSWICK (dpa-AFX) - Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson
(J&J) will sich weiterhin mit Klägern wegen
gesundheitlicher Folgen mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder auf
einen Vergleich einigen. Zur Beilegung sämtlicher Klagen um
Körperpflegeartikel, die das Magnesiumsilikat Talkum enthalten,
bietet J&J den Betroffenen nun einen Vergleich im Volumen von rund
11 Milliarden US-Dollar (10,3 Mrd Euro), teilte das Unternehmen am
Mittwoch in New Brunswick mit. Das wären 2,1 Milliarden mehr, als
bislang geboten wurden.
Zwei frühere Versuche, sich mit den Klägern zu einigen, waren
gescheitert, da die Betroffenen mehr Geld verlangten. Bei den Klagen
geht es vor allem um das Körperpuder "Baby Powder", das viele Frauen
für Erkrankungen an Eierstockkrebs verantwortlich machen.
Neben J&J sind auch viele andere Hersteller von Baby-, Fuß- und
anderen Pudern in den USA mit Klagen konfrontiert. Der Vorwurf
lautet auch hier, früher gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe
verwendet zu haben, die Krebs auslösen können.
Im Fall von Bayer entschieden US-Gerichte Ende
vergangenen Jahres, dass der Konzern nicht für gesundheitliche Folge
bestimmter vor langer Zeit mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder
haften muss. Die Leverkusener hatten 2014 das Konsumgütergeschäft
der US-amerikanischen Merck & Co mit Marken wie Dr.
Scholl's übernommen. Der US-Arzneimittelhersteller hatte
anschließend vor Gericht durchsetzen wollen, entsprechende
Haftungsrisiken mit Blick auf die Talkumpuder nach Ablauf einer
Frist im Jahr 2021 an Bayer weiterreichen zu können - auch für die
Zeit vor der Übernahme./lew/mne/jha/