DFL sieht nach Auktionsstopp keinen eigenen Formfehler
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) kann nach dem vom Streamingdienst DAZN ausgelösten Auktionsstopp bei der Fernsehrechte-Vergabe kein eigenes Verschulden erkennen. "Die DFL hat keinen Formfehler im laufenden Auktionsverfahren gemacht. Die Vorwürfe von DAZN sind unzutreffend und werden von der DFL zurückgewiesen. Zu weiteren Details des Verfahrens wird die DFL mit Rücksicht auf die von allen Seiten - auch DAZN - vereinbarten und bindenden Verschwiegenheitsregeln derzeit keine Stellung nehmen", teilte die DFL am Donnerstag mit.
Am Mittwochabend hatte der Ligaverband bestätigt, die Auktion zum Verkauf der TV-Rechte gestoppt zu haben. Hintergrund der bislang einmaligen Aktion ist laut "Bild" und "Frankfurter Rundschau" eine Beschwerde von DAZN. Der Bieter habe demnach einen Brief an die beiden DFL-Geschäftsführer Marc Lenz und Steffen Merkel sowie die Vereine verschickt und schwere Vorwürfe erhoben. Die Geschäftsleitung wiederum informierte die Vereine über die Unterbrechung.
DAZN hat nach eigenen Angaben beim Wettbieten um das Paket B das höchste Angebot abgegeben, sollte aber kurzfristig eine Bankgarantie liefern. Das Unternehmen hat, wie es in einem Brief an die DFL-Geschäftsleitung und die 36 Clubs schreibt, wie bei der bisher letzten Ausschreibung "eine harte Patronatserklärung abgegeben".
B ist das größte Rechtepaket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. DAZN bekam im Wettbieten mit Sky am Montag nicht den Zuschlag, trotz des nach Ansicht des Unternehmens "finanziell überlegenen Angebots".
Das verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, schrieb DAZN weiter. Das Streaming-Unternehmen hat deshalb das Bundeskartellamt eingeschaltet, das die Ausschreibung genehmigt hat und auch überwacht. "Die Beteiligten haben in der Angelegenheit Kontakt zu uns aufgenommen. Zu dem laufenden Vorgang nehmen wir derzeit nicht Stellung", hieß es am Donnerstag dazu vom Bundeskartellamt./mrs/DP/jha
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