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SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt

Lemongrass Communications AG / Schlagwort(e): Generalversammlung

SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine

Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till

Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt

03.04.2024 / 14:01 CET/CEST

Medienmitteilung von Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG, René Gilli

SoftwareOne Gründeraktionäre bekräftigen ihren Vorschlag für eine

Neubesetzung des Verwaltungsrats und geben ihre Unterstützung für Till

Streichert als neues unabhängiges Mitglied bekannt

Zürich, 3. April 2024 - Daniel von Stockar, B. Curti Holding AG und René

Gilli - sie bilden die Gruppe der Gründeraktionäre, die zusammen 29% an

SoftwareOne Holding AG (SIX: SWON) halten - bekräftigen ihren Antrag auf

Abwahl aller derzeitigen Mitglieder des Verwaltungsrats, mit Ausnahme von

Daniel von Stockar, anlässlich der Generalversammlung vom 18. April 2024.

In diesem Zusammenhang gaben die Gründeraktionäre bekannt, dass sie die Wahl

von Till Streichert unterstützen werden, der vom derzeitigen Verwaltungsrat

als neues unabhängiges Mitglied nominiert wurde. Annabella Bassler, eine von

den Gründeraktionären nominierte unabhängige Kandidatin, hat ihre Kandidatur

zurückgezogen. Die Gründeraktionäre werden ausserdem Till Spillmann als

Mitglied des Nominations- und Vergütungsausschusses nominieren.

Aufgrund falscher und irreführender Informationen betonen [1] die

Gründeraktionäre zudem erneut, dass Jörg Riboni, Andrea Sieber und Till

Spillmann, die sie als unabhängige Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen, in

keiner Weise mit ihnen verbunden oder anderweitig assoziiert sind.

Insbesondere bekräftigen die Gründeraktionäre, dass zwischen ihnen und den

vorgeschlagenen unabhängigen Mitgliedern weder Vereinbarungen, Engagements

oder sonstige Instruktionen noch irgendwelche geschäftlichen oder

persönlichen Beziehungen bestehen. Die Kandidaten haben bereits vor ihrer

Nominierung zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Wahl nur als unabhängige

Mitglieder annehmen würden.

Der Vorschlag des derzeitigen Verwaltungsrats, ein gemischtes Gremium unter

seiner Mehrheit zu bilden, einschliesslich zweier von den Gründeraktionären

nominierter Kandidaten als deren Vertreter, basiert somit auf falschen

Tatsachenannahmen - denn die Kandidaten stehen nicht als Vertreter der

Gründeraktionäre zur Wahl. Die Gründeraktionäre sind mit der Klassifizierung

der unabhängigen Kandidaten als nicht-unabhängig durch den derzeitigen

Verwaltungsrat und ISS nicht einverstanden. Darüber hinaus würde ein

gemischter Verwaltungsrat den bestehenden Konflikt innerhalb des Gremiums

und mit der grössten Aktionärsgruppe nicht lösen - einen Konflikt, der das

Fortkommen des Unternehmens beeinträchtigt. Die Gründeraktionäre sind davon

überzeugt, dass sich SoftwareOne mit einer umfassenden Neubesetzung des

Verwaltungsrats am besten entwickeln kann.

Neues Rechtsgutachten

Zum Thema Unabhängigkeit und Interessenkonflikte kommt Hans-Ueli Vogt,

Professor für Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich, in

einem Rechtsgutachten1 zum Schluss, dass «die Tatsache, dass die Kandidaten

von den Gründeraktionären vorgeschlagen wurden, ihre Unabhängigkeit weder

aus rechtlicher Sicht noch hinsichtlich Corporate-Governance-Standards

beeinträchtigt». Und: «Weder die beiden Gründeraktionäre, die sich zur Wahl

stellen, noch die unabhängigen Verwaltungsratskandidaten würden im Falle

ihrer Wahl einem dauerhaften und strukturellen Interessenkonflikt oder einer

anderen Art von Interessenkonflikt ausgesetzt sein, nur weil sie Aktionäre

sind bzw. von Aktionären vorgeschlagen wurden.»

Prof. Vogt unterstreicht ausserdem, dass der Verwaltungsrat von SoftwareOne,

sollten die von den Gründeraktionären vorgeschlagenen Kandidaten gewählt

werden, gut gerüstet wäre, um seine Aufgaben effektiv zu erfüllen und

gleichzeitig die Gesetze und Vorschriften zu Interessenkonflikten, wie sie

vom Gesellschaftsrecht und den zuständigen Behörden vorgeschrieben sind,

vollständig einzuhalten, einschliesslich der Übernahmeregeln.

Weitere Informationen, einschliesslich des Rechtsgutachtens, stehen zur

Verfügung unter:

SWON Founding Shareholders Public Information

Kontakt

Karin Rhomberg

Lemongrass Communications AG

Claridenstrasse 22, 8002 Zürich

+41 44 202 52 65

karin.rhomberg@lemongrass.agency

[1] Alle Aussagen zu Unabhängigkeit gelten auch für Annabella Bassler.

Zusatzmaterial zur Meldung:

Datei:

https://eqs-cockpit.com/c/fncls.ssp?u=3b70ffe7ebbf35a5f32c72f154c19a 64

Dateibeschreibung: Press_Release_Founders_SoftwareOne_20240403_D

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