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EQS-News: HPI AG: Gemeinsamer Vertreter erklärt Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der am 31. März 2024 fälligen

HPI AG: Gemeinsamer Vertreter erklärt Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der am 31. März 2024 fälligen 5 % HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 15. Mai 2024

EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l. / Schlagwort(e): Anleihe

HPI AG: Gemeinsamer Vertreter erklärt Stundung der Rückzahlungsverpflichtung

nebst Zinsen der am 31. März 2024 fälligen 5 % HPI AG Wandelanleihe

2011/2024 bis zum 15. Mai 2024

28.03.2024 / 15:50 CET/CEST

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Genf, den 28. März 2024 - Die One Square Advisory Services S.à.r.l hat in

ihrer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der 5 % HPI AG

Wandelanleihe 2011/2024, ISIN DE000A1MA6Z2, WKN A1MA6Z, gegenüber der

Gesellschaft erklärt, die am 31. März 2024 fällige Rückzahlung nebst bis

dahin aufgelaufene Stückzinsen bis zum 15. Mai 2024 zu stunden.

Hintergrund ist, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, den am 31.

März 2024 aus der Wandelanleihe fälligen Verpflichtungen nachzukommen und

zur Vermeidung der Insolvenz, u.a. den gemeinsamen Vertreter um Zustimmung

gebeten hat, einer Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie der

Kapitalisierung der Zinsen zuzustimmen.

Auf Basis der bisher vorliegenden Informationen sieht sich der gemeinsame

Vertreter jedoch nicht in der Lage, den Vorschlägen der Gesellschaft

zuzustimmen und hat daher zunächst die Stundung der am 31. März 2024

fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 erklärt.

Damit soll zum einen die drohende Insolvenz abgewendet werden und zum

anderen die Gesellschaft die Gelegenheit erhalten, dem gemeinsamen Vertreter

alle für eine Entscheidung notwendigen Unterlagen aufzubereiten und

vorzulegen.

Kontakt

One Square Advisory Services S.à.r.l.

Rue de Lausanne 17

CH-1201 Genf

Fax +49-89-15 98 98-22

E-Mail: info@onesquareadvisors.com

www.onesquareadvisors.com

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