EQS-News: HPI AG: Gemeinsamer Vertreter erklärt Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der am 31. März 2024 fälligen
HPI AG: Gemeinsamer Vertreter erklärt Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der am 31. März 2024 fälligen 5 % HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 15. Mai 2024
EQS-News: One Square Advisory Services S.à.r.l. / Schlagwort(e): Anleihe
HPI AG: Gemeinsamer Vertreter erklärt Stundung der Rückzahlungsverpflichtung
nebst Zinsen der am 31. März 2024 fälligen 5 % HPI AG Wandelanleihe
2011/2024 bis zum 15. Mai 2024
28.03.2024 / 15:50 CET/CEST
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Genf, den 28. März 2024 - Die One Square Advisory Services S.à.r.l hat in
ihrer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der 5 % HPI AG
Wandelanleihe 2011/2024, ISIN DE000A1MA6Z2, WKN A1MA6Z, gegenüber der
Gesellschaft erklärt, die am 31. März 2024 fällige Rückzahlung nebst bis
dahin aufgelaufene Stückzinsen bis zum 15. Mai 2024 zu stunden.
Hintergrund ist, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, den am 31.
März 2024 aus der Wandelanleihe fälligen Verpflichtungen nachzukommen und
zur Vermeidung der Insolvenz, u.a. den gemeinsamen Vertreter um Zustimmung
gebeten hat, einer Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie der
Kapitalisierung der Zinsen zuzustimmen.
Auf Basis der bisher vorliegenden Informationen sieht sich der gemeinsame
Vertreter jedoch nicht in der Lage, den Vorschlägen der Gesellschaft
zuzustimmen und hat daher zunächst die Stundung der am 31. März 2024
fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 erklärt.
Damit soll zum einen die drohende Insolvenz abgewendet werden und zum
anderen die Gesellschaft die Gelegenheit erhalten, dem gemeinsamen Vertreter
alle für eine Entscheidung notwendigen Unterlagen aufzubereiten und
vorzulegen.
Kontakt
One Square Advisory Services S.à.r.l.
Rue de Lausanne 17
CH-1201 Genf
Fax +49-89-15 98 98-22
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