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Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung

Baloise Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Verwaltungsrat nimmt zu Anträgen von zCapital Stellung

26.03.2024 / 07:01 CET/CEST

Basel, 26. März 2024. Die zCapital AG, Zug, beantragt der Generalversammlung

vom 26. April 2024 die Aufhebung der Eintragungs- und

Stimmrechtsbeschränkungen der Baloise Holding AG. Der Verwaltungsrat von

Baloise ermutigt die Aktionäre, abzustimmen, und empfiehlt, die Anträge von

zCapital zur Ablehnung. Er stellt eine Änderung der entsprechenden

Statutenbestimmungen auf die Generalversammlung 2025 in Aussicht.

Der Vermögensverwalter zCapital hat am 21. Februar 2024 dem Verwaltungsrat

Anträge zuhanden der Generalversammlung zugestellt, wonach die Eintragungs-

und Stimmrechtsbeschränkung in den Statuten aufzuheben sei.

Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung wurde von den Aktionären der

Baloise eingeführt, um eine möglichst breite Aktionärszustimmung bei

wichtigen Beschlüssen sicherzustellen, die Rechte und Interessen der kleinen

und mittelgrossen Aktionäre zu schützen und Baloise einen eigenständigen

unternehmerischen Weg zu ermöglichen.

In Vorbereitung einer Stellungnahme hat der Verwaltungsrat das Gespräch mit

Aktionären und weiteren Anspruchsgruppen aufgenommen. Die Breite der

erhaltenen Rückmeldungen widerspiegelt die unterschiedlichen Meinungen zu

diesem Thema.

Unter Abwägung der Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen und der

bislang erhaltenen Rückmeldungen ist der Verwaltungsrat der Ansicht, dass

die von zCapital vorgeschlagene vollständige und ersatzlose Aufhebung der

Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung nicht im langfristigen Interesse

von Baloise und der Mehrheit ihrer Aktionäre ist:

* Die langfristige Perspektive der Baloise und das Wohl ihrer

Anspruchsgruppen wie Kunden oder Mitarbeitenden ist dem Verwaltungsrat

wichtig. In der Versicherungsbranche und ganz besonders in der

Lebensversicherung ist ein Ausgleich von kurzfristigen und langfristigen

Interessen für den Erfolg des Unternehmens sowie für dessen

Wertschöpfung entscheidend. Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung

trägt zu diesem Ausgleich bei.

* Die Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung verhindert, dass einige

wenige Aktionäre die Generalversammlung dominieren. Damit wird das

Risiko vermindert, dass Eigeninteressen, insbesondere solche von

kurzfristig orientierten Investoren, langfristige Wertschöpfungs- und

Unternehmensinteressen verdrängen. Die Eintragungs- und

Stimmrechtsbeschränkung trägt somit dazu bei, dass die Beschlussfassung

der Aktionärsbasis möglichst breit abgestützt ist und schützt somit die

Rechte und Interessen der kleinen und mittelgrossen Aktionäre.

* Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkungen sind in der Schweiz weithin

verbreitet und anerkannt. Ein Drittel der Unternehmen im SMI Expanded,

zu dem auch die Baloise zählt, verfügt über eine Eintragungs- und

Stimmrechtsbeschränkung oder verwandte Bestimmungen. Insbesondere kennen

auch andere Schweizer Versicherungsunternehmen ähnliche Bestimmungen.

Der Verwaltungsrat ermutigt die Aktionäre, an der Generalversammlung vom 26.

April 2024 abzustimmen, und empfiehlt aus den genannten Gründen, die Anträge

der zCapital AG an der Generalversammlung vom 26. April 2024 abzulehnen.

Der Verwaltungsrat wird die Rückmeldungen und konstruktiven Vorschläge

unserer Aktionäre und weiterer Anspruchsgruppen zu diesem Thema im Detail

und im Dialog mit unseren Aktionären evaluieren. Dies wird ihm erlauben, an

der nächstjährigen Generalversammlung vom 25. April 2025 den Aktionären

einen für die Baloise geeigneten Vorschlag zur Anpassung der Eintragungs-

und Stimmrechtsbeschränkung zu unterbreiten, welcher sowohl die

Rückmeldungen und Vorschläge als auch das Stimmverhalten der verschiedenen

Aktionärsgruppen an der kommenden Generalversammlung berücksichtigen wird.

Hier finden Sie die Anträge der zCapital AG sowie die ausführliche

Empfehlung des Verwaltungsrats für die Generalversammlung 2024 der Baloise

Holding AG.

Organisatorische Hinweise

Am 3. April 2024 werden die Unterlagen zur Generalversammlung der Baloise

Holding AG versendet. Aktionärinnen und Aktionäre können bis am 23. April

2024, 08.00 Uhr, via Internet eine Zutrittskarte bestellen oder dem

unabhängigen Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisung erteilen. Ab dem 4.

April 2024 steht Ihnen hierzu das Online-Portal «GVMANAGER» auf der Webseite

www.baloise.com/generalversammlung zur Verfügung. Dort verwenden Sie bitte

Ihren persönlichen Zugangscode beziehungsweise QR Code auf dem Formular

«Anmeldung / Vollmacht / Weisungen».

Weitere Informationen

* Medieninformation auf www.baloise.com

* Download-Link der GV-Unterlagen

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Internet: www.baloise.com

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unsere Kundinnen und Kunden leichter, sicherer und unbeschwerter und

übernehmen dafür heute Verantwortung. Wir sind mehr als eine traditionelle

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gestalten wir ein ganzheitliches Dienstleistungserlebnis. In unserer

täglichen Arbeit sind loyale Fürsorge, zuverlässige Zusammenarbeit und

vertrauensvolle Beziehungen zentrale Elemente in der Interaktion mit unseren

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können und Inspiration für Neues in ihrem Alltag finden. Als europäisches

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Belgien, Deutschland und Luxemburg, wirkt Baloise seit rund 160 Jahren mit

aktuell 8'000 Mitarbeitenden. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir mit unseren

Dienstleistungen ein Geschäftsvolumen von rund 8.6 Mrd. CHF generiert. Die

Aktie der Baloise Holding AG (BALN) ist an der SIX Swiss Exchange kotiert.

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