EQS-News: Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro (deutsch)
Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro
EQS-News: Schaeffler AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission
Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro
22.03.2024 / 08:06 CET/CEST
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Schaeffler AG platziert erfolgreich Anleihe in Höhe von 850 Millionen
Euro
Herzogenaurach | 22. März 2024 | Die Schaeffler AG hat gestern eine
Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 850 Millionen Euro erfolgreich bei
internationalen Investoren platziert.
Die Emission besteht aus einer Euro-Anleihe in Höhe von 850 Millionen Euro
mit einer Verzinsung von 4,50 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis zum Jahr
2030.
Die Platzierung der Anleihe erfolgte unter dem aktuellen
Debt-Issuance-Programm von Schaeffler und dient der Refinanzierung des
Erwerbs der Aktien der Vitesco Technologies Group AG und der weiteren
Optimierung der Finanzierungsstruktur der Schaeffler AG.
Claus Bauer, Vorstand Finanzen und IT der Schaeffler AG, sagte: "Mit der
jüngsten Anleiheemission ist es uns gelungen, die Finanzierungsstruktur von
Schaeffler weiter zu optimieren. Der gesamte Erwerb an Vitesco-Aktien ist
nunmehr langfristig ausfinanziert. Damit ist ein weiterer Meilenstein der
Transaktion erfolgreich gemeistert."
Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 28. März 2024 vorgesehen. Die
Anleihe wird am regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse notiert.
Als Aktive Joint Bookrunner für die Platzierung der Anleihe agierten BNP
Paribas, BofA Securities, Citigroup und Deutsche Bank, die bereits den
Syndizierungsprozess für die Brückenfinanzierung und die Emission der
Anleihen im Januar 2024 zur Finanzierung des Erwerbs der Vitesco-Aktien
unter dem öffentlichen Erwerbsangebot begleitet hatten.
Hier finden Sie Pressefotos von Claus Bauer:
www.schaeffler.com/de/executive-board
Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen
Bei bestimmten Aussagen in dieser Pressemitteilung handelt es sich um
zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit
einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen verbunden, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den
in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten
Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese
Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen können sich nachteilig auf das Ergebnis
und die finanziellen Folgen der in diesem Dokument beschriebenen Vorhaben
und Entwicklungen auswirken. Es besteht keinerlei Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu
aktualisieren oder zu ändern. Die Empfänger dieser Pressemitteilung sollten
nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen
vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Pressemitteilung
widerspiegeln. In dieser Pressemitteilung enthaltene Aussagen über Trends
oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen
dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in
der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im
Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten
Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu
betrachten.
Rechtliche Hinweise: Anleihe Emission
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Weder diese Veröffentlichung
noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde
gelegt werden.
Diese Veröffentlichung ist eine Werbung im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129 und der zugrunde liegenden Gesetzgebung. Der Basisprospekt zum
Debt-Issuance-Programm ist auf der Website der Luxemburger Börse unter
https://www.bourse.lu/programme/Programme-Schaeffler/14509 verfügbar, und
die endgültigen Bedingungen zu den Schuldverschreibungen werden nach ihrer
Veröffentlichung dort verfügbar sein.
Diese Pressemitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und
werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung
(das "Wertpapiergesetz") oder nach dem Recht eines Bundesstaats der
Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne
Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen
einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes
nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die
Schuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten.
Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht
in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das
Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem
Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten
nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen
übermittelt werden. Die Schuldverschreibungen werden im Vertrauen auf
Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der
Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Diese Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i) Anleger
mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen, die unter
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (nachfolgend als "Order" bezeichnet) fallen, und (ii)
Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter Artikel 49(2) der
Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in sonstiger Weise
rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese Personen als
"qualifizierte Personen" bezeichnet). Die Schuldverschreibungen stehen nur
qualifizierten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot
oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder
anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber qualifizierten Personen
abgegeben. Personen, die keine qualifizierten Personen sind, sollten in
keinem Fall im Hinblick oder Vertrauen auf diese Mitteilung oder ihren
Inhalt handeln.
Keiner der Joint Bookrunner oder einer ihrer jeweiligen Direktoren,
leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernimmt
Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit oder gibt
eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung für
die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung,
oder für andere Informationen in Bezug auf Schaeffler oder eine ihrer
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oder in visueller oder elektronischer Form, und wie auch immer übermittelt
oder zur Verfügung gestellt) oder für Verluste jeglicher Art, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig im
Zusammenhang damit ergeben.
Die Joint Bookrunner handeln ausschließlich für Schaeffler und für niemanden
sonst im Zusammenhang mit der Transaktion. Sie betrachten keine andere
Person als jeweiligen Kunden im Zusammenhang mit der Transaktion und sind
gegenüber niemandem außer Schaeffler dafür verantwortlich, die ihren
jeweiligen Kunden gebotenen Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder sie in Bezug
auf die Transaktion, den Inhalt dieser Mitteilung oder andere hierin
erwähnte Angelegenheit zu beraten.
Im Zusammenhang mit der Emission der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und ihre verbundenen Unternehmen, die als Investoren für ihre
eigenen Konten handeln, die Wertpapiere von Schaeffler zeichnen oder kaufen
und in dieser Eigenschaft die Wertpapiere von Schaeffler behalten, kaufen,
verkaufen, anbieten oder anderweitig für ihre eigenen Konten mit solchen
Wertpapieren und anderen Wertpapieren von Schaeffler oder damit verbundenen
Investitionen im Zusammenhang mit diesem Wertpapierangebot oder anderweitig
handeln. Die Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang einer solchen
Investition oder Transaktion anzugeben, es sei denn, sie stehen im Einklang
mit gesetzlichen oder regulatorischen Verpflichtungen.
MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTOREN
UND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Schuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Schuldverschreibungen ausschließlich
geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der
Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasst
und (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Schuldverschreibungen an geeignete
Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in
der Folge die Schuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung des Zielmarkts der Konzepteure
berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen, welches MiFID II unterliegt, ist
indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung im Hinblick auf
die Schuldverschreibungen durchzuführen (entweder durch die Übernahme oder
durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung der Konzepteure) und
angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - Die
Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR")
bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)
sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 MiFID II; (ii)
sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrer jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweit dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10
MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die "Prospektverordnung").
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrer
jeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung")
erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder
die sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger
im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR nach
der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.
VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - Die
Schuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich ("GB")
bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)
ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA")
Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne der
Bestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seiner
jeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oder
Verordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde
im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,
wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre;
oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 der
Prospektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts
ist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sie
aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UK
PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot
oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB erstellt; daher kann das Angebot
oder der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Schuldverschreibungen an Kleinanleger in GB nach der UK PRIIPs-Verordnung
rechtswidrig sein.
Schaeffler Gruppe - We pioneer motion
Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende
Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit
innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern
Elektromobilität, CO-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0,
Digitalisierung und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein
verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und
nachhaltiger zu machen - und das über den kompletten Lebenszyklus hinweg.
Die Motion Technology Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme
für Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine
Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2023 erwirtschaftete die
Unternehmensgruppe einen Umsatz von 16,3 Milliarden Euro. Schaeffler ist mit
rund 83.400 Mitarbeitenden eines der weltweit größten Familienunternehmen
und gehört zu den innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.
Ansprechpartner
Dr. Axel Lüdeke Leiter Renata Casaro Head of
Konzernkommunikation & Public Affairs Investor Relations Schaeffler
Schaeffler AG, Herzogenaurach Tel.: AG, Herzogenaurach Tel.: +49
+49 9132 82 8901 E-Mail: 9132 82 4440 E-Mail:
[1]axel.luedeke@schaeffler.com 1. [1]ir@schaeffler.com 1.
mailto:axel.luedeke@schaeffler.com mailto:ir@schaeffler.com
Matthias Herms Leiter Kommunikation Maximilian König Manager
Finanzen und Nachhaltigkeit Schaeffler Investor Relations Schaeffler
AG, Herzogenaurach Tel.: +49 9132 82 AG, Herzogenaurach Tel.: +49
37314 E-Mail:[1] 9132 82 4440 E-Mail:
matthias.herms@schaeffler.com 1. [1]ir@schaeffler.com 1.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schaeffler AG
Industriestr. 1-3
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Telefon: 09132 - 82 0
E-Mail: ir@schaeffler.com
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Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
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