EQS-Adhoc: Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt (deutsch)
Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie festgelegt
EQS-Ad-hoc: Douglas AG / Schlagwort(e): Börsengang
Douglas AG: Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro
Aktie festgelegt
19.03.2024 / 19:24 CET/CEST
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Finaler Angebotspreis für DOUGLAS AG Aktien auf 26,00 Euro pro Aktie
festgelegt
Düsseldorf, 19. März 2024 - DOUGLAS AG hat heute gemeinsam mit dem
Eigentümer Kirk Beauty International S.A., einer Gesellschaft mehrheitlich
im Besitz von Fonds, die von der Beteiligungsfirma CVC Capital Partners
beraten werden, und der Familie Kreke, den finalen Angebotspreis auf 26,00
Euro pro Aktie festgelegt. Insgesamt werden 34.192.455 Aktien bei Investoren
platziert, davon 32.692.308 neu ausgegebene Aktien, sowie 1.500.147
bestehende Aktien der Kirk Beauty International S.A. Das Gesamtvolumen des
Angebots beläuft sich auf rund 890 Millionen Euro bei einem
Bruttoemissionserlös für die DOUGLAS AG von rund 850 Millionen Euro, was
einer Marktkapitalisierung der DOUGLAS AG von rund 2,8 Milliarden Euro
entspricht.
Nach Abschluss des Börsengangs wird der Streubesitz voraussichtlich bei rund
31,8% liegen. CVC Capital Partners und die Familie Kreke werden ihre
indirekten Beteiligungen behalten, so dass CVC Capital Partners indirekt
rund 54,4% und die Familie Kreke rund 10,2% des Aktienkapitals der
Gesellschaft hält.
Die Aktien der DOUGLAS AG werden voraussichtlich ab dem 21. März 2024 im
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
gehandelt. Abwicklung und Vollzug des Angebots sind für den 25. März 2024
geplant.
Investor Relations Kontakt DOUGLAS Group
Stefanie Steiner
Director Investor Relations and M&A
Telefon: +49 211 16847 8594
E-Mail: ir@douglas.de
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Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne der EU-Verordnung 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein
Angebot zum Kauf von Aktien der DOUGLAS AG dar und ersetzt nicht den
Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden Übersetzungen der
Zusammenfassung auf der Website der DOUGLAS Gruppe unter
https://douglas.group/de/investoren im Abschnitt "Börsengang" kostenlos zur
Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als
Befürwortung der Aktien der DOUGLAS AG zu verstehen. Investoren sollten
Aktien ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden
Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den
Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer
Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung
verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die
Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des
eingesetzten Kapitals.
Diese Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an
irgendeine Person in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien,
Kanada, Südafrika, Japan oder in anderen Jurisdiktionen, gegenüber der bzw.
in denen ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich
wäre, und ist nicht als ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
anzusehen.
Weder diese Bekanntmachung noch die Veröffentlichung, in der sie enthalten
ist, ist zur direkten oder indirekten, ganz oder teilweisen Veröffentlichung
oder Verteilung in den Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich ihrer
Außengebiete und Besitzungen, eines Bundesstaates und des Districts of
Columbia (die "Vereinigten Staaten"), bestimmt. Die Informationen in dieser
Bekanntmachung enthalten nicht und stellen in keiner Gerichtsbarkeit ein
Angebot zum Erwerb, zur Zeichnung oder zum sonstigen Handel mit Aktien der
DOUGLAS AG dar. Alle hierin erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden
nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung
(der "Securities Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder
einer andern Jurisdiktion der Vereinigten Staaten, registriert und dürfen
nicht angeboten, gezeichnet, verwendet, verpfändet, verkauft,
weiterverkauft, zugeteilt, geliefert werden oder anderweitig direkt oder
indirekt in die Vereinigten Staaten übertragen werden, es sei denn, dies
geschieht gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des
Securities Act oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht den
Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, und zwar jeweils
in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates
oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten. Es findet kein
öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten statt.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach geltendem Recht dürfen die
in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada,
Südafrika oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada,
Südafrika oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft
noch zum Kauf angeboten werden. Es findet kein öffentliches Angebot der
Wertpapiere in Australien, Kanada, Südafrika oder Japan statt.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (mit Ausnahme
Deutschlands) ist diese Bekanntmachung nur an Personen adressiert und
gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,
die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung
(Verordnung (EU) 2017/1129 und deren Änderungen) sind, wie sie aufgrund des
European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, und die (i) über Berufserfahrung in
Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der
jeweils gültigen Fassung (die "Verordnung") fällt, oder (ii) vermögende
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen
(alle diese Personen werden als "Relevante Personen" bezeichnet). Im
Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Relevante
Personen. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf
der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich
darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese
Bekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird
nur mit Relevanten Personen getätigt und sollte von keiner anderen Person
als einer Relevanten Person als verlässlich angesehen werden.
Niemand ist befugt, Informationen zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
nicht in dieser Bekanntmachung enthalten sind und nicht mit ihr
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oder gemacht werden, darf man sich nicht darauf verlassen, dass sie von oder
im Namen der DOUGLAS AG, des Unternehmens oder einer Person autorisiert
wurden.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die die
aktuelle Sichtweise der DOUGLAS AG auf zukünftige Ereignisse und die
finanzielle und operative Entwicklung widerspiegeln. Wörter wie
"beabsichtigen", "erwarten", "antizipieren", "können", "glauben", "planen",
"schätzen" und andere Ausdrücke, die Hinweise oder Vorhersagen zukünftiger
Entwicklungen oder Trends implizieren und die nicht auf historische
Tatsachen basieren, sollen zukunftsgerichtete Aussagen bezeichnen.
Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß sowohl bekannte als auch
unbekannte Risiken und Unsicherheiten, da sie von zukünftigen Ereignissen
und Umständen abhängen. Zukunftsgerichtete Aussagen garantieren keine
zukünftigen Ergebnisse oder Entwicklungen und die tatsächlichen Ergebnisse
können erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Banken
und die mit ihnen verbundenen Unternehmen schließen ausdrücklich jede
Verpflichtung aus, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten
Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es
aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen
Gründen.
Die Banken handeln im Zusammenhang mit dem geplanten Angebot von Aktien
DOUGLAS AG (das "Angebot") ausschließlich für die DOUGLAS AG und die
Abgebende Aktionärin und niemanden sonst. Sie werden keine anderen Personen
in Bezug auf das Angebot als ihre Kunden betrachten und werden gegenüber
niemandem außer der DOUGLAS AG und der Abgebenden Aktionärin verantwortlich
sein für die Gewährung des Schutzes, der ihren jeweiligen Kunden gewährt
wird, noch für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Bekanntmachung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.
Im Zusammenhang mit dem Angebot können die Banken und alle mit ihnen
verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf eigene Rechnung handeln,
Wertpapiere der DOUGLAS AG zeichnen oder kaufen und in dieser Eigenschaft
solche Wertpapiere und andere Wertpapiere der DOUGLAS AG oder damit
verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig
behalten, kaufen, verkaufen, zum Verkauf anbieten oder anderweitig auf
eigene Rechnung handeln. Dementsprechend sind Bezugnahmen im Prospekt,
sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Ausgabe, das Angebot, die
Zeichnung, den Erwerb, die Platzierung oder den sonstigen Handel mit den
Wertpapieren so zu verstehen, dass sie jede Ausgabe oder jedes Angebot an
bzw. jede Zeichnung, jeden Erwerb, jede Platzierung oder jeden Handel durch
die Banken und alle mit ihnen verbundenen Unternehmen, die als Anleger auf
eigene Rechnung handeln, umfassen.
Darüber hinaus können bestimmte Banken oder mit ihnen verbundene Unternehmen
Finanzierungsvereinbarungen und Swaps mit Anlegern abschließen, in deren
Zusammenhang diese Banken (oder mit ihnen verbundene Unternehmen) von Zeit
zu Zeit Aktien der DOUGLAS AG erwerben, halten oder veräußern können. Die
Banken beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen offen zu legen, außer in dem Umfang, in dem sie dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet sind.
Weder die Banken noch ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen,
Geschäftsführer, leitenden Angestellten, persönlich haftenden
Gesellschafter, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen, ausdrücklich
oder implizit, irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben irgendeine
Zusicherung oder Garantie ab, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder
Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder dafür, ob
Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder anderer
Informationen in Bezug auf die DOUGLAS AG, ihre Tochtergesellschaften oder
verbundene Unternehmen, unabhängig ob schriftlich, mündlich oder in
visueller oder elektronischer Form, und unabhängig von Übermittlung oder zur
Verfügung Stellung, oder für jegliche Verluste, die sich auf irgendeine Art
und Weise aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts
ergeben oder anderweitig in Verbindung damit entstehen.
Im Zusammenhang mit dem Angebot kann der Stabilisierungsmanager, Goldman
Sachs Bank Europe SE, oder einer seiner Beauftragten, soweit dies nach
geltendem Recht zulässig ist, Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5
Absätze 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den
Artikeln 5 bis 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab,
den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG während des
Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag
beginnt, an dem die Aktien der DOUGLAS AG den Handel im Regulierten Markt an
der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich
des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime
Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse aufnehmen, voraussichtlich am
21. März 2024, und spätestens 30 Kalendertage danach endet (der
"Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem
höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der
Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, solche Transaktionen
abzuschließen, und solche Transaktionen können an jedem Aktienmarkt,
Freiverkehrsmarkt, jeder Börse oder anderweitig getätigt werden. Es besteht
jedoch keine Verpflichtung für den Stabilisierungsmanager oder einen seiner
Beauftragten, stabilisierende Transaktionen durchzuführen, und es gibt keine
Zusicherung, dass stabilisierende Transaktionen durchgeführt werden.
Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt
werden: Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Chi-X Exchange,
Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF. Derartige
Stabilisierungsmaßnahmen können, falls sie eingeleitet werden, jederzeit
ohne vorherige Ankündigung eingestellt werden. In keinem Fall werden
Maßnahmen ergriffen, um den Marktpreis der Aktien der DOUGLAS AG oberhalb
des Angebotspreises zu stabilisieren. Soweit nicht gesetzlich oder durch
Verordnung vorgeschrieben, beabsichtigen weder der Stabilisierungsmanager
noch einer seiner Beauftragten, das Ausmaß etwaiger durchgeführter
Stabilisierungstransaktionen im Zusammenhang mit dem Angebot offenzulegen.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen.
Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachugnsanforderungen") und unter Ausschluss jeglichen
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
können einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder Aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
das Angebot.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung der Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an
einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren,
diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese
vorzunehmen.
Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarktbestimmung
hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien der DOUGLAS AG zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten der DOUGLAS AG in Bezug auf die Zulassung getroffen
werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann
einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten
Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in Erwägung
ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf die
Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt
keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl
sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.
19.03.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Unternehmen: Douglas AG
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ISIN: DE000BEAU7Y1
WKN: BEAU7Y
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
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