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EQS-News: Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt (deutsch)

Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt

EQS-News: Newron Pharmaceuticals S.p.A. / Schlagwort(e): Finanzierung

Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über

die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner

Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt

15.03.2024 / 07:00 CET/CEST

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Newron gibt Vereinbarung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über

die Verschiebung der Rückzahlungstermine der anstehenden Tranchen seiner

Finanzierungsvereinbarung von 2018 bekannt

EIB verlängert die Rückzahlungsfristen für die Tranchen eins bis drei ihres

Darlehens an das Unternehmen bis Ende 2025 und ins Jahr 2026, nach

potenziell wichtigen Pipeline- Meilensteinen

EIB erhält unter der Vereinbarung nunmehr bestimmte erfolgsabhängige

Vergütung

Mailand, Italien, 15. März 2024, 07:00 am CET - Newron Pharmaceuticals

S.p.A. ("Newron") (SIX: NWRN, XETRA: NP5), ein biopharmazeutisches

Unternehmen, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für Patienten

mit Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems konzentriert,

gibt heute eine Einigung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) über

eine Änderung bestimmter Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung von 2018

bekannt.

Im Rahmen der Änderung wird die Rückzahlung der Tranchen eins bis drei (von

insgesamt fünf) der Finanzierungsvereinbarung mit bisherigen

Fälligkeitsterminen von Juni 2024 bis April 2025 deutlich verschoben.

Tranche eins ist nun für den 25. November 2025, Tranche zwei für April 2026

und Tranche drei für Juni 2026 vorgesehen. Die Fälligkeitstermine für die

Tranchen vier und fünf bleiben unverändert. Für die geänderten Tranchen wird

Newron ab sofort die vereinbarten Zinssätze zahlen. Zudem erhält die EIB

bestimmte erfolgsabhängige Vergütungen. Die Vereinbarung enthält weitere

Bedingungen und Konditionen. Einzelheiten zum Darlehensvertrag von 2018

finden sich im Jahresbericht 2022 von Newron, der auf der Website des

Unternehmens veröffentlicht ist.

Roberto Galli, CFO von Newron, kommentierte: "Wir begrüßen die Unterstützung

der EIB, unsere vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des

Darlehensvertrags mit den potenziellen Zeitpunkten bestimmter bevorstehender

wertsteigernder Meilensteine der innovativen Therapien aus unserer Pipeline

abzustimmen. Wir sind nach wie vor begeistert von dem sich abzeichnenden

Profil unseres führenden Medikamentenkandidaten Evenamide, der sich in der

letzten Phase der klinischen Entwicklung für die potenzielle Behandlung von

Schizophrenie-Patienten befindet, insbesondere von solchen, die gegen die

derzeit zugelassenen Medikamente resistent sind und bei denen die bisherigen

klinischen Daten außergewöhnlich sind."

Über Newron Pharmaceuticals

Newron (SIX: NWRN, XETRA: NP5) ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das

sich auf neuartige Therapien für Erkrankungen des zentralen und peripheren

Nervensystems konzentriert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz im

italienischen Bresso in der Nähe von Mailand. Xadago® (Safinamide) ist in

der EU, der Schweiz, Großbritannien, den USA, Australien, Kanada,

Lateinamerika, Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Japan und

Südkorea für die Behandlung der Parkinson-Krankheit zugelassen und wird von

Newrons Partner Zambon vertrieben. Supernus Pharmaceuticals besitzt die

Vermarktungsrechte in den USA. Meiji Seika hält die Entwicklungs- und

Vermarktungsrechte in Japan und anderen Schlüsselregionen Asiens. Newron

entwickelt zudem Evenamide als mögliche erste Zusatztherapie zur Behandlung

von Patienten mit Symptomen der Schizophrenie. Weitere Informationen unter

www.newron.com.

Für weitere Informationen:

Newron

Stefan Weber - CEO, +39 02 6103 46 26, pr@newron.com

Großbritannien/Europa

Simon Conway / Ciara Martin / Natalie Garland-Collins, FTI Consulting, +44

20 3727 1000, SCnewron@fticonsulting.com

Schweiz

Valentin Handschin, IRF, +41 43 244 81 54, handschin@irf-reputation.ch

Deutschland/Europa

Anne Hennecke / Caroline Bergmann, MC Services, +49 211 52925220,

newron@mc-services.eu

USA

Paul Sagan, LaVoieHealthScience, +1 617 374 8800, Ext. 112,

psagan@lavoiehealthscience.com

Wichtige Hinweise

Dieses Dokument enthält zukunftsbezogene Aussagen, die (auf nicht

erschöpfende Weise) folgende Themen betreffen: (1) die Fähigkeit von Newron,

die Geschäftsfelder weiterzuentwickeln und auszubauen, die Entwicklung der

aktuellen Produktkandidaten erfolgreich abzuschließen; den Zeitpunkt des

Beginns verschiedener klinischer Studien und den Erhalt von Daten sowie

laufende und zukünftige Kollaborationen zur Entwicklung und Vermarktung

ihrer Produktkandidaten (2) den Markt für Arzneimittel zur Behandlung von

Erkrankungen des ZNS und von Schmerzen, (3) die finanziellen Ressourcen von

Newron und (4) diesen Aussagen zugrundeliegende Hypothesen. In manchen

Fällen können diese Aussagen und Hypothesen anhand von Begriffen wie

"werden", "voraussehen", "schätzen", "erwarten", "prognostizieren",

"beabsichtigen", "planen", "vermuten", "abzielen" und anderen Wörtern und

Begriffen mit ähnlicher Bedeutung erkannt werden. Alle in diesem Dokument

enthaltenen Aussagen bezüglich der Strategie, den Zielen, den Plänen, der

zukünftigen finanziellen Position, den prognostizierten Erträgen und Kosten

sowie den Aussichten von Newron, mit Ausnahme historischer Fakten, sind

zukunftsbezogene Aussagen. Aufgrund ihrer Natur sind diese Aussagen und

Hypothesen mit allgemeinen und spezifischen Risiken und Unwägbarkeiten

verbunden, wobei das Risiko besteht, dass explizit oder implizit in diesem

Dokument enthaltene Voraussagen, Prognosen, Hochrechnungen und andere

Ergebnisse nicht eintreffen. Zukünftige Ereignisse und tatsächliche

Ergebnisse könnten sich aufgrund einer Reihe wichtiger Faktoren erheblich

von jenen unterscheiden, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen

beschrieben oder in Erwägung gezogen werden oder die diesen zugrunde liegen.

Zu diesen Faktoren zählen (auf nicht erschöpfende Weise) die folgenden: (1)

Unwägbarkeiten bei der Entdeckung, Entwicklung oder Vermarktung von

Produkten, zu denen, ohne darauf beschränkt zu sein, Schwierigkeiten bei

Rekrutierung von Patienten klinischen Studien, negative Ergebnisse von

klinischen Studien oder Forschungsprojekten oder unerwartete Nebenwirkungen

gehören, (2) Verzögerung bei der behördlichen Zulassung oder bei der

Markteinführung bzw. Unmöglichkeit des Erhalts der Zulassung oder der

Markteinführung, (3) die zukünftige Akzeptanz von Produkten auf dem Markt,

(4) der Verlust von geistigen Eigentumsrechten oder die Unmöglichkeit, einen

entsprechenden Schutz solcher Rechte zu erhalten, (5) die Unmöglichkeit,

zusätzliche Mittel aufzubringen, (6) der Erfolg bestehender sowie das

Zustandekommen zukünftiger Kollaborationen und Lizenzverträge, (7)

Rechtsstreitigkeiten, (8) Verlust von wichtigen leitenden oder anderen

Mitarbeitenden, (9) negative Publicity und Berichterstattung und (10)

wettbewerbsbezogene, regulatorische, gesetzliche und juristische

Entwicklungen oder Veränderungen des Marktes und/oder der allgemeinen

wirtschaftlichen Bedingungen. Es ist möglich, dass Newron die in den

zukunftsbezogenen Aussagen geäußerten Pläne, Absichten oder Erwartungen

nicht verwirklicht, und dass sich die diesen Aussagen zu Grunde liegenden

Hypothesen als falsch erweisen. Anleger sollten daher kein unangemessenes

Vertrauen in diese Aussagen setzen. Es kann nicht garantiert werden, dass

sich die tatsächlichen Ergebnisse von Forschungsprogrammen,

Entwicklungsaktivitäten, Vermarktungsplänen, Kollaborationen und Geschäften

nicht erheblich von den Erwartungen unterscheiden, die in derartigen

zukunftsbezogenen Aussagen oder den zu Grunde liegenden Hypothesen zum

Ausdruck gebracht werden. Newron sieht sich nicht verpflichtet,

zukunftsbezogene Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, es

sei denn, dies wird durch die geltenden Regelungen der SIX Swiss Exchange

oder der Börse Düsseldorf verlangt, an der die Aktien von Newron notiert

sind. Dieses Dokument ist weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf

oder zur Zeichnung von Wertpapieren von Newron, noch enthält sie ein

derartiges Angebot oder eine derartige Einladung, weshalb keinerlei Teil von

diesem Dokument als Basis oder Berufungsgrundlage eines Vertrages oder einer

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1859333 15.03.2024 CET/CEST

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AXC0054 2024-03-15/07:00

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