ROUNDUP: Schlappe für Witwe im Streit um Milliardenerbe des Unternehmers
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Streit um das Erbe des 2021 gestorbenen Multimilliardärs Heinz Hermann Thiele hat seine Ehefrau einen Rückschlag erlitten. Das Münchner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag abgelehnt, mit der Thieles Witwe Nadia die Einrichtung der "Heinz Hermann Thiele Familienstiftung" bekämpft. Dieser hatte der Industrielle den Großteil seines Vermögens zugedacht. Nach Auffassung der Richter war der Antrag unzulässig. "Die Antragstellerin ist schon nicht antragsbefugt, da sie keine Rechtsverletzung geltend machen kann", heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aus.
Thiele war im Februar 2021 gestorben, sein Vermögen wurde auf einen
zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Unter anderem war der
Unternehmer Mehrheitseigner des Münchner Industriekonzerns Knorr
Bremse
Außerdem hatte Thiele seine Frau als Vorerbin eingesetzt, die Stiftung als Nacherbin. Für diese Konstruktion im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es unter Juristen den Spruch "kalte Hand aus dem Grab" - welchen das Gericht jedoch in seiner Mitteilung nicht erwähnte: Erblasser können über ihren eigenen Tod hinaus bestimmen, dass Vermögenswerte zunächst an Vorerben gehen sollen, nach deren Ableben - oder zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt - dann wiederum an Nacherben.
Die Regierung von Oberbayern hatte Thieles Stiftung im April 2023 als Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Mit dem Eilantrag wollte die Witwe erreichen, dass diese Anerkennung der Stiftung bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder außer Kraft gesetzt werden sollte. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts, den es am Montagabend veröffentlichte, ist nicht rechtskräftig.
Der Anwalt von Thieles Witwe kündigte am Dienstagabend an, sie werde Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Das Verwaltungsgericht weiche mit seiner Argumentation nicht nur von maßgeblichen Auffassungen in der Rechtswissenschaft ab, sondern auch von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts./cho/DP/he
ISIN DE0008232125 DE0007667107 DE000KBX1006
AXC0325 2024-02-20/21:39
Relevante Links: Vossloh AG, Deutsche Lufthansa AG, Knorr-Bremse AG