Verkündungstermin in Prozess wegen möglichem Impfschaden
FRANKENTHAL (dpa-AFX) - Im Fall einer Klage wegen eines vermeintlichen Gesundheitsschadens durch eine Corona-Impfung könnte das Landgericht in Frankenthal am Dienstag (9 Uhr) sein Urteil bekannt geben. Das Gericht hatte im Januar den 20. Februar als Verkündungstermin genannt. Möglich sind jedoch auch ein Beweisbeschluss oder etwa ein Hinweis- oder ein Auflagenbeschluss (Aktenzeichen 8 O 259/22).
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz begründet ihre Klage gegen den Mainzer
Impfstoffhersteller Biontech
Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland, es wurden bereits einige Klagen wegen vermeintlicher Impfschäden zurückgewiesen./wo/DP/mis
ISIN US7170811035 US09075V1026
AXC0020 2024-02-20/05:49
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