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EQS-News: RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG fest (deutsch)

RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG fest

EQS-News: RENK Group AG / Schlagwort(e): Börsengang

RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung

von Aktien der RENK Group AG fest

06.02.2024 / 19:12 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN

VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER

EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG

RECHTSWIDRIG WÄRE

RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung

von Aktien der RENK Group AG fest

* Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG aus dem Bestand der

veräußernden Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l. an institutionelle

Anleger in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren

* Finales Ausgabevolumen wird 33.333.333 Aktien aus dem Bestand der

veräußernden Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l. umfassen

* Die Handelsaufnahme der Aktien der RENK Group AG im regulierten Markt

der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wird voraussichtlich am

7. Februar 2024 erfolgen

* Erwarteter Streubesitz von 27% (ausschließlich etwa 6,67 Millionen

Aktien, die von KNDS N.V. als Cornerstone Investor erworben wurden) bei

einem erwarteten Platzierungsvolumen von etwa EUR 500 Millionen

Augsburg, 6. Februar 2024 - Die RENK Group AG und ihre Aktionärin Rebecca

BidCo S.à.r.l., eine Holding-Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz

des Fonds "Triton V" der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, haben

heute gemeinsam mit den Konsortialbanken das finale Angebotsvolumen für die

Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG auf 33.333.333 Aktien

festgelegt, was die Anzahl der Aktien der RENK Group AG, die an

institutionelle Investoren im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding

Verfahren angeboten wurden um 3.333.333 Stück erhöht.

Insgesamt werden 33.333.333 Aktien bei Investoren platziert, davon

29.855.072 bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag

und 3.478.261 zusätzliche auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne

Nennbetrag zur Deckung von Mehrzuteilungen (Greenshoe).

Der Handel der Aktien der RENK Group AG im regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse (Prime Standard) wird voraussichtlich am

7. Februar 2024 unter dem Ticker-Symbol R3NK erfolgen.

Nach dem Börsengang wird Triton weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an der

RENK Group AG halten. Der erwartete Streubesitz wird 27% betragen

(ausschließlich etwa 6,67 Millionen Aktien, die von KNDS N.V. als

Cornerstone Investor erworben wurden), was einen liquiden Markt für die

Aktien der RENK Group AG schafft. Das erwartete gesamte Platzierungsvolumen

wird bei etwa EUR 500 Millionen liegen.

Citigroup, Deutsche Bank, Goldman Sachs und J.P. Morgan fungieren im

Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators. COMMERZBANK

in Kooperation mit ODDO BHF, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit

unterstützen die Transaktion als Joint Bookrunners. Crédit Agricole CIB,

Mizuho und SEB sind Co-Lead Manager.

Über die RENK Group AG

Die RENK Group AG mit Hauptsitz in Augsburg ist ein weltweit führender

Hersteller von einsatzkritischen Antriebstechniken in verschiedenen

militärischen und zivilen Endmärkten. Das Produktportfolio umfasst Getriebe,

Fahrzeugantriebe, Powerpacks, hybride Antriebe, Federungssysteme,

Gleitlager, Kupplungen und Prüfsysteme. Die RENK Group AG bedient mit diesem

breiten Produktportfolio insbesondere die Märkte für Militärfahrzeuge,

Marine, zivile Seefahrt und industrielle Applikationen mit Schwerpunkt auf

Energieanwendungen. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die RENK Group AG einen

Umsatz von 849 Millionen Euro.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.renk.com

Über Triton

Triton ist ein führender europäischer Investor, der 1997 gegründet wurde und

sich im Besitz seiner Partner befindet. Triton hat sich auf den Mittelstand

spezialisiert und konzentriert sich auf Unternehmen, die wichtige Güter und

Dienstleistungen in den Sektoren Dienstleistungen, Gesundheitswesen,

Konsumgüter und Industrie anbieten.

Triton beschäftigt mehr als 200 Investment Professionals in 11 Büros und

investiert über drei sich ergänzende All Weather -Strategien: Mid-Market

Private Equity, Smaller Mid-Cap Private Equity und Opportunistic Credit.

Für weitere Informationen: www.triton-partners.de

RENK Group AG Kontakt

Günther Hörbst

Head of Group Communications and Marketing

guenther.hoerbst@renk.com

+49 160 5347 450

Ingo Schachel

Head of Investor Relations

ingo.schachel@renk.com

+49 160 9062 5916

Triton Kontakt

Anja Schlenstedt

media@triton-partners.com

WICHTIGE INFORMATION

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(k) der

EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein

Angebot zum Kauf von Aktien der RENK Group AG ("RENK") dar und ersetzt nicht

den Wertpapierprospekt, der zusammen mit der deutschsprachigen Übersetzung

der Zusammenfassung unter www.ir.renk.com kostenlos zur Verfügung steht. Die

Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien

von RENK zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der

Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich

etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich

etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die

mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und

Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche

Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein

Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in

der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf

vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach

der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich

unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.

innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")

(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen

Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder

Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen

die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil

eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten

Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act

von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")

registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte

institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der

Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des

Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist

auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf

angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese

Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem

Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die

"Prospektverordnung").

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben

werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte

Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit

dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils

geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen

EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten

im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des

Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in

der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende

Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder

Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von

Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a)

bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung

anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen

werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind

ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur

Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes

Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten

Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte

nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder

seinen Inhalt verlassen.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der

Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU Richtlinie 2014/65/EU über

Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)

Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur

Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher

vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)

ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein

Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)

mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die

Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im

Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über

alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die

"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten

Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger

könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen

Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und

keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger

geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen

und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen

Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu

beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle

Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die

Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,

gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf

die Transaktion.

Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der

Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung

an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu

investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug

auf diese vorzunehmen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird

Citigroup Global Markets Europe AG für Rechnung der Konsortialbanken als

Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in

dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und

Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der

Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.

Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien

der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum

beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am

regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

aufgenommen wird (voraussichtlich dem 7. Februar 2024), und endet spätestens

30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").

Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem

liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch

nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine

Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit

beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter

Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse

Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse

Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX

Exchange durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren

zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im im Rahmen der

Privatplatzierung angebotenen Aktien, ohne die Aktien, die im Rahmen einer

Cornerstone Investor Vereinbarung mit KNDS N.V. platziert wurden (die

"Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem

Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für

Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter

Provisionen eine Anzahl von 3.043.478 Aktien der Gesellschaft zu erwerben,

die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe Option").

Soweit Investoren im Rahmen der Platzierung der Aktien Mehrzuteilungsaktien

zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option

für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums

auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf

durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager

im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte

(sogenanntes Refreshing the Shoe).

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der

Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",

"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",

"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder

"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen

Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art

nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten

verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,

die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten

können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass

die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den

in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten

abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft

gerichteten Aussagen, die die RENK, deren jeweilige verbundene Unternehmen

oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer

Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es

kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in

die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft

gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die

RENK, noch Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank

Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE,

COMMERZBANK Aktiengesellschaft in Kooperation mit ODDO BHF, Landesbank

Baden-Württemberg, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole Corporate and

Investment Bank, Mizuho Securities Europe GmbH und Skandinaviska Enskilda

Banken AB (publ) (zusammen die "Konsortialbanken") noch deren jeweilige

verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser

Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an

tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der

Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue

Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie

eine derartige Verpflichtung.

Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den

International Financial Reporting Standards ("IFRS") nicht anerkannt sind.

Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da RENK der Ansicht ist,

dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen

tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der

Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind

unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer

Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach

anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.

Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller

Informationen, die zur Bewertung des von RENK und/oder seiner Finanzlage

erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen)

wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet.

Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von RENK, die in dieser

Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In

Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen

erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als

zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,

Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser

Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen

zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen

Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne

Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die RENK ausdrücklich

jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und

es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für RENK und den veräußernden

Aktionär und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit der geplanten

Privatplatzierung von Aktien von RENK. Sie werden keine anderen Personen als

ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die Privatplatzierung ansehen und

übernehmen für keine anderen Personen außer RENK und den veräußernden

Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten

Schutzes, für die Beratung in Bezug auf die Privatplatzierung, den Inhalt

dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte

Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit der Privatplatzierung übernehmen die Konsortialbanken

und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen der

Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und

können diese Aktien und andere Wertpapiere der RENK oder damit verbundene

Investments in Zusammenhang mit der Privatplatzierung oder mit einer anderen

Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen,

verkaufen oder zum Verkauf anbieten.

Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt, sobald dieser

veröffentlicht ist, auf die Aktien von RENK, die angeboten, erworben,

platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass

sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder

Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen

Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.

Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen

Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit

Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren

jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der RENK erwerben, halten

oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung

des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie

unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen

Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der

Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder die jeweiligen

verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für

die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der

Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in

dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf RENK

beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich,

bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie

diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, - oder für

etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser

Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang

damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder

konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab. Die in dieser

Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und

erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf

sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen

Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit

verlassen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von RENK zum Handel im Regulierten

Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum

Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten

(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die

"Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt

keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen

Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der

Absichten von RENK in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb

von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem

erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.

Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an

eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen

Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung

bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch

steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater

über die Eignung der Platzierung für die betreffende Person beraten lassen.

+49(0)821 5700 703

06.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RENK Group AG

Gögginger Straße 73

86159 Augsburg

Deutschland

Telefon: 0821-5700-0

E-Mail: info@renk.com

Internet: https://www.renk.com

ISIN: DE000RENK730

WKN: RENK73

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

EQS News ID: 1831793

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1831793 06.02.2024 CET/CEST

 ISIN  DE000RENK730

AXC0282 2024-02-06/19:12

Relevante Links: RENK GROUP AG INH O.N.

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